Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 71
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass
2.All­ge­meines
3.Beant­wor­tung der Fragen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Interpellationsbeantwortung der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend  Standortförderung in Liechtenstein    
 
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Am 27. Februar 2014 haben die Abgeordneten Herbert Elkuch, Erich Hasler, Harry Quaderer und Pio Schurti die Interpellation zur Standortförderung in Liechtenstein eingereicht.
Um die attraktiven Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein für bestehende sowie neue Unternehmen aufrecht zu erhalten und auf die zukünftigen Herausforderungen auszurichten, hat die Regierung im Dezember 2013 einer Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, eine Standortförderungsstrategie zu erarbeiten und mit den Wirtschaftsverbänden und den Gemeinden abzustimmen.
Die Standortförderung findet ihre Verankerung insbesondere im Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung des Standortes Liechtenstein (Standortförderungsgesetz), welches am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, in der Eignerstrategie für Liechtenstein Marketing sowie im Regierungsprogramm 2013 bis 2017.
Zwischenzeitlich liegt ein Entwurf der Standortförderungsstrategie vor. Die Strategie soll die internen und externen Rahmenbedingungen aufzeigen, Grundprinzipien definieren und strategische Stossrichtungen sowie Bedingungen für die Umsetzung dieser Stossrichtungen beinhalten. Die Regierung wird sich in einem nächsten Schritt mit dem Entwurf der Standortförderungsstrategie befassen und das weitere Vorgehen beschliessen.
Die Fragen der Interpellation zielen in ganz unterschiedliche Richtungen, welche dadurch auch verschiedenste Institutionen (z.B. Liechtenstein Marketing, KMU Zentrum, Liechtensteiner Investitionsmarkt), Amtsstellen (z.B. Amt für Volkswirtschaft, Ausländer- und Passamt) sowie Gemeinden betreffen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene amtsstellen und Institutionen
Amt für Volkswirtschaft
Ausländer- und Passamt
Liechtenstein Marketing
Universität Liechtenstein
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Vaduz, 8. Juli 2014
LNR 2014-880
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Interpellationsbeantwortung zu unterbreiten.
1.Anlass
Mit Datum vom 27. Februar 2014 haben die unterzeichnenden Abgeordneten Herbert Elkuch, Erich Hasler, Harry Quaderer und Pio Schurti gestützt auf Art. 45 der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 19. Dezember 2012, LGBL. 2013 Nr. 9, die Interpellation zur Standortförderung in Liechtenstein vom 27. Februar 2014 eingereicht. Die Interpellanten begründeten die Interpellation wie folgt:
"Die liechtensteinische Standortförderung bezweckt, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein zu erhalten und zu stärken sowie die Wertschöpfung seiner Wirtschaft zu steigern. Sie setzt sich im Rahmen der Vermarktung für die Erhaltung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bei ansässigen Unternehmen und Ansiedlungen von zukunftsgerichteten Investitionen sowie Schlüsselpositionen am Wirtschaftsstandort ein". So lautet die Umschreibung des Zwecks und der Ziele der Standortförderung Liechtensteins (s. http://www.llv.li/lv-avw-standortfoerderung tourismus.htm).
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Gemäss dem zuständigen Minister bezweckt die Standortförderung:
die einheitliche und wirksame Landeskommunikation nach aussen und nach innen mit klaren Kernbotschaften sowie die Profilierung und Pflege des Marketingauftritts Liechtensteins;
die Vermarktung, Förderung und Weiterentwicklung Liechtensteins als international anerkannter Wirtschaftsstandort und als attraktive Tourismusdestination.
Weiter heisst es, dass Liechtenstein Marketing das Kompetenzzentrum für Fragen zur Kommunikation und Vermarktung des Landes Liechtenstein sei.
Gemäss Regierungsseite (http://www.regierung.li/ministerien/ministerium-fuer-inneres-justiz-und-wirtschaft/standortfoerderung) hat die Standortförderung auf Landesebene organisatorisch 2 Standbeine, nämlich einerseits Liechtenstein Marketing, das den Auftrag hat, Liechtenstein einerseits als Wirtschaftsstandort und andererseits als Tourismusdestination zu vermarkten, und andererseits das Amt für Volkswirtschaft, das sie Betreuung und Begleitung von ansiedlungswilligen Unternehmen sicherstellen soll.
Wiederum gemäss Regierungsseite erarbeitet der Bereich Wirtschaft die Standortförderungsstrategie in enger Zusammenarbeit mit den befassten Organisationen. Dabei soll einerseits ein möglichst organisches Wachstum der liechtensteinischen Wirtschaft und andererseits die Attraktivität des Landes für bereits angesiedelte Unternehmen (Defensivstrategie) angestrebt werden. Der Standortförderungsprozess soll auf der Basis der Standortförderungsstrategie in Gang gesetzt werden. Grundvoraussetzung für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes sind optimale Rahmenbedingungen mit einer liberalen Wirtschaftspolitik.
Die Standortförderung soll sodann ihre Fortsetzung in einer unternehmens- und ansiedlungsfreundlichen Raum- und Bauordnung der Gemeinden finden.
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Mit 1. Januar 2012 hat die neue Standortförderungsorganisation Liechtenstein Marketing ihre Tätigkeit aufgenommen. In einer Pressemitteilung meinte der damalige Minister Meyer, dass es wichtig sei, den Wirtschaftsstandort zu fördern und bekannt zu machen, um attraktive Start-ups, Unternehmen mit hohen Technologiestandards und wertschöpfungsintensive Betriebe anzusiedeln. Gemäss eigener Darstellung kann Liechtenstein nur Perspektive haben, wenn es gelingt, im internationalen Wettbewerb neue Geschäftsfelder ins Land zu holen. Als Kernauftrag innerhalb der Standortförderung wird die Evaluation und Beratung von potentiellen Investoren bezeichnet.
Befremdend in dieser Hinsicht ist, dass in der jüngeren Vergangenheit mehrere liechtensteinische Firmen ihren Sitz in die benachbarte Schweiz verlegt haben. Beispiele dazu finden sich in den Ausgaben vom 18.1 und 25.1.2014 von Wirtschaft regional. Diese Vorkommnisse lassen vermuten, dass zwischen Wunschdenken und Realität eine grosse Lücke klafft.
Die Neuansiedlung von wertschöpfungsintensiven Unternehmen, innovativen Firmen etc. wird immer wieder gefordert, ohne jedoch sich über die notwendigen Voraussetzungen für erfolgreiche Betriebsansiedlungen im Klaren zu sein.
Immer wieder war schon zu lesen, dass innovative Finanzplatzprojekte und -produkte geschaffen werden sollen. Ob diesem Wunschdenken zwischenzeitlich nachgelebt werden konnte, ist nicht bekannt.
Unter Standortförderung kann auch der Abbau von Standortnachteilen verstanden werden. Im Vergleich mit der benachbarten Schweiz dürfte in Liechtenstein aufgrund der vielen Feiertage bis ca. 2 Wochen weniger gearbeitet werden. Auch werden Arbeitskräfte dadurch verteuert, dass der Unternehmen 50 % der Krankengrundversicherung zahlen muss. Kleinere Aktiengesellschaften unterliegen zudem in der Schweiz keiner Revisionspflicht.
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Neben der Wirtschaftsförderung durch Liechtenstein Marketing und Amt für Volkswirtschaft gibt es noch das KMU Zentrum an der Universität Liechtenstein. Gemäss Webseite des KMU Zentrums unterstützt die Regierung des Fürstentums Liechtenstein herausfordernde Visionen, unternehmerische Innovationen und neue Geschäftsideen. Zitat: "Es sollen Unternehmen gegründet und bestehende Unternehmen entwickelt werden mit dem Ziel, zukunftsorientierte Arbeitsplätze zu schaffen." Diese Leitideen finden sich im Leistungsauftrag der Regierung an das KMU Zentrum."
Das KMU-Zentrum der Universität Liechtenstein hat in den letzten Jahren jeweils einen Businessplan-Wettbewerb durchgeführt. Dabei wurden bei 340 eingereichten Businessplänen bei 8 Durchführungen des Wettbewerbs 66 Firmengründungen verzeichnet. Wie nachhaltig diese Entwicklung gewesen ist, ist nicht bekannt.
Heute kümmern sich in Liechtenstein also gleich mehrere staatliche Stellen um die Standortförderung, wobei der Erfolg dieser Aktivitäten bisher im Dunkeln ist. Auch ist es kaum möglich, eine allgemeine Zielrichtung zu erkennen. Die Antworten auf die eingangs angeführten Fragen sollen über das bisher Erreichte aufklären und Erkenntnisse für das weitere Vorgehen liefern.
Stichwörter
Inter­pel­la­ti­ons­be­ant­wor­tung Stand­ort­för­de­rung in Liechtenstein
Stand­ort­för­de­rung in Liech­tens­tein, Interpellationsbeantwortung