Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 60
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Bau­ge­setz (BauG)
2.Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz (EEG)
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung über die Abänderung des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (EnaG) aufgeworfenen Fragen (Umsetzung Motionen zur Photovoltaik-Pflicht)
 
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Am 2./3. März 2023 hat der Landtag über die Abänderung des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (EnAG) in erster Lesung beraten.
In der Eintretensdebatte wurde vor allem das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen sehr kontrovers diskutiert sowie verschiedentlich gefordert, das Gesetz in mehrere Vorlagen aufzuteilen. Ebenso wurde angeregt, zinslose Darlehen als zusätzliches Förderinstrument für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu prüfen. Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten auf die Vorlage aus.
Die Regierung kommt der Forderung nach Aufteilung des Gesetzes in mehrere Vorlagen nach. Daher werden im Rahmen der zweiten Lesung (i) die Umsetzung der Gebäudevorschriften gemäss EU-Gebäuderichtlinie II und der MuKEn 2014 sowie (ii) der Photovoltaik-Pflicht gemäss den Motionen des Landtags vom 6. April 20221 in zwei getrennten Vorlagen behandelt.
Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen zur PV-Pflicht auf allen Dächern. Vor dem Hintergrund der geäusserten Bedenken des Landtags in Bezug auf kleinere Nicht-Wohnbauten, wie Gartenhäuser und Ställe, sollen Nicht-Wohnbauten mit nutzbaren Dachflächen von unter 50 m2 von der PV-Pflicht ausgenommen werden. Dies gilt jedoch nur bei Nicht-Wohnbauten, welche keine Energiebezugsfläche, d.h. keinen Energiebedarf, aufweisen. Das beheizte Gartenhaus wäre somit von der PV-Pflicht nicht befreit.
In Bezug auf die Forderung nach zinslosen Darlehen legt die Regierung dar, dass ein zusätzliches Förderinstrument neben den bereits bestehenden umfangreichen Förderungen gemäss Energieeffizienzgesetz (EEG) nicht zweckmässig ist und einen unverhältnismässigen Aufwand für die Verwaltung generiert. Die Regierung ist der Ansicht, dass mit den bestehenden Förderungen und der relativ kurzen Amortisationszeit der Umstieg auf erneuerbare Energien in den meisten Fällen finanzierbar und letztlich auch kostengünstiger ist. Allerdings lässt sich nicht ausschliessen, dass im Einzelfall die Finanzierung einer PV-Anlage schwierig sein kann. Daher wird die
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Möglichkeit vorgesehen, dass das Land den Banken die Vergabe von zinslosen Krediten für Sanierungen und erneuerbare Energien refinanziert. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Energien von staatlicher Seite gesetzt. Gleichzeitig werden der administrative Aufwand sowie das Ausfallrisiko solcher Kredite von den Banken getragen.
 
Zuständige Ministerien
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt (federführend)
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Amt für Hochbau und Raumplanung
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Vaduz, 4. Juli 2023
LNR 2023-1081
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung über die Abänderung des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (EnAG) (BuA Nr. 14/2023) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.



 
1Motion für "Photovoltaik auf jedem Dach" und Motion für "Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohnbauten", eingereicht von der Fraktion der Freien Liste.
 
1.Allgemeines
Der Landtag hat den vorliegenden Gesetzesentwurf am 2./3. März 2023 in erster Lesung beraten. Die Entscheidung über das Eintreten erfolgte mit einhelliger Zustimmung.
Neben spezifischen Fragen zu einzelnen Artikeln wurde in der Eintretensdebatte vor allem das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen sehr kontrovers diskutiert sowie verschiedentlich gefordert, das Gesetz in mehrere Vorlagen aufzuteilen. Ebenso wurde angeregt, zinslose Darlehen als zusätzliches Förderinstrument für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu prüfen. Soweit die Fragen vom zuständigen
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Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Stichwörter
Abän­de­rung Baugesetz
Abän­de­rung Energieausweisgesetz
Abän­de­rung Energieeffizienzgesetz
Anreiz Ums­tieg erneu­er­bare Energien
Auf­tren­nung Gesetzesvorlagen
Pho­to­vol­taik-Pflicht
Refi­nan­zie­rung zins­lose Kredite