Die Pariser Regierungskonferenz vom 24./25. Juni 1999 beauftragte eine Arbeitsgruppe, einen Vorschlag für ein fakultatives Zusatzabkommen zum Europäischen Patentübereinkommen zu unterbreiten, das eine Senkung der durch Übersetzungen bedingten Kosten für europäische Patente um etwa 50 % ermöglichen sollte. In weniger als einem Jahr arbeitete die zuständige Arbeitsgruppe das Übereinkommen über die Anwendung des Art. 65 EPÜ (EPÜ-Sprachenübereinkommen) aus. Die Verhandlungen dazu verliefen ohne Kontroversen.
An der zweiten Regierungskonferenz der Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens vom 16./17. Oktober 2000 in London wurde das EPÜ-Sprachenübereinkommen zur Unterzeichnung aufgelegt. Liechtenstein hat das EPÜ-Sprachenübereinkommen im Rahmen dieser diplomatischen Konferenz in London unterzeichnet.
Die EPÜ-Revisionsakte bringt eine Modernisierung des europäischen Patentsystems unter Wahrung der bewährten Grundlagen des materiellen Patentrechts und des Verfahrensrechts. Die vorgenommenen Anpassungen stellen institutionelle Rahmenbedingungen für den Patentschutz in Europa sicher, die auch unter den Bedingungen eines zunehmend integrierten, in den Welthandel eingebetteten europäischen Wirtschaftssystems leistungsfähig sind, und gewährleisten die Reform-
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fähigkeit des europäischen Patentsystems auch in Zukunft. Die EPÜ-Revisionsakte leistet auf diese Weise einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Europa.
Am 13. Dezember 2005 hat Griechenland als fünfzehnter Staat seine Ratifikationsurkunde zur EPÜ-Revisionsakte hinterlegt. Das revidierte europäische Patentübereinkommen wird folglich spätestens am 13. Dezember 2007 in Kraft treten (Art. 8 Abs. 1 EPÜ-Revisionsakte).