2016 / 150 | Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend das zweite Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten |
2014 / 92 | Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel |
2012 / 138 | Bericht und Antragder Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Ratifikation des Übereinkommens vom 3. Dezember 2008 über Streumunition sowie die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes |
2006 / 41 | Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend das Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll II) sowie die Änderung des Gesetzes vom 27. Mai 1957 über den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes |
2006 / 32 | Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend das Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 6. September 1978 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen |
2006 / 1 | Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend das Protokoll vom 28. November 2003 über explosive Kriegsmunitionsrückstände (Protokoll V) zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können |
2004 / 15 | Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Änderung vom 21. Dezember 2001 zu Artikel 1 des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können |
1998 / 132 | Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes Chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenübereinkommen, CWÜ) vom 13. Januar 1993 |
1998 / 59 | Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein Betreffend das Übereinkommen vom 18. September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung |
1998 / 59 | Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein Betreffend das Übereinkommen vom 18. September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung |
1997 / 39 | Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend das revidierte Protokoll II und das Protokoll IV zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über konventionelle Waffen |
1989 / 2 | Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag betreffend das Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und die dazugehörigen Protokolle I, II und III, abgeschlossen am 10. Oktober 1980 in Genf |
1989 / 1 | Bericht und Antrag der Fuerstlichen Regierung an den Hohen Landtag betreffend das Zusatzprotokoll vom 5.Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und das Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II) |
1989 / 1 | Bericht und Antrag der Fuerstlichen Regierung an den Hohen Landtag betreffend das Zusatzprotokoll vom 5.Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und das Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II) |