Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2005 / 101
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Inhalte des Abkommens
3.Ver­nehm­las­sung
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über den gegenseitigen Datenaustausch in Asylangelegenheiten vom 29. September 2005
 
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Mit dem Abkommen über den gegenseitigen Datenaustausch im Asylbereich zwischen Österreich, der Schweiz und Liechtenstein können bis zum Inkrafttreten einer anderen Regelung, namentlich der allfälligen Übernahme des Acquis von Schengen (Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen, gemeinsame Visapolitik, verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit) und Dublin (verstärkte Zusammenarbeit im Asylbereich) durch die Schweiz und Liechtenstein, unter den drei beteiligten Staaten Daten ausgetauscht werden, die für die Behandlung von Asylgesuchen relevant sind. Die Übermittlung der Daten erfolgt auf Ersuchen, d.h. nicht automatisch. Ein solcher Datenaustausch kann dazu beitragen, Asylmissbrauch zu verhindern, da sich die zuständigen Behörden über eingegangene Asylgesuche in den jeweils anderen beiden Vertragsstaaten informieren können. Auch wenn aufgrund der unter den Vertragsparteien des vorliegenden Abkommens bestehenden Rückübernahmeabkommen teilweise Daten ausgetauscht werden konnten, gibt das vorliegende Abkommen dazu eine umfassendere Möglichkeit und es bildet eine adäquate rechtliche Grundlage für den Datenaustausch im definierten Bereich des Asyls.
Die Ratifikation des Abkommens hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen. Es sind keine Rechtsanpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe notwendig.
Zuständige Ressorts
Ressort Präsidium, Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstellen
Ausländer- und Passamt, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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Vaduz, 22. November 2005
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein vom 29. September 2005 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die zuständigen Ministerien in Wien und Bern vereinbarten im Mai 2004, Verhandlungen über einen verstärkten Datenaustausch in den Bereichen Asyl und Migration aufzunehmen. Bei einem ersten Expertentreffen zwischen der Schweiz und Österreich im Juli 2004 stimmten die beiden Länder überein, dass Liechtenstein in die Verhandlungen miteinbezogen werden sollte.
Die Regierung begrüsste den Einbezug Liechtensteins in ein solches Abkommen ausdrücklich, worauf am 12. Dezember 2004 in Wien ein erstes trilaterales Expertentreffen stattfand. Dabei wurde der Geltungsbereich des Abkommens auf den Austausch von Daten im Asylbereich beschränkt, da der übrige Migrationsbereich bereits durch bestehende Abkommen ausreichend erfasst ist. Eine enge si-
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cherheitspolitische Zusammenarbeit besteht insbesondere bereits aufgrund des trilateralen Vertrages über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden vom 27. April 1999 (Polizeikooperationsvertrag)1.
Aufgrund der strengen Datenschutzgesetzgebung konnten bisher auf Anfragen der zuständigen Behörden in den Vertragsstaaten Daten nicht weitergegeben werden. Gerade im Asylbereich besteht jedoch ein wechselseitiges Interesse an Auskünften. Solange die Schweiz und Liechtenstein den Abkommen von Schengen und Dublin nicht beigetreten sind, können die Daten nicht auf der Basis dieser beiden Abkommen, also etwa aufgrund der im Rahmen des sog. Dubliner Übereinkommens geschaffenen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften im Asylbereich, ausgetauscht werden.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union Assoziierungsabkommen zu "Schengen" und "Dublin" abgeschlossen. Gegenstand dieser Abkommen ist die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und innere Sicherheit. Die Schengener Übereinkommen bzw. der Schengen-relevante Acquis regeln insbesondere die Verstärkung der Grenzkontrollen an den Aussengrenzen des Schengen-Raums, die gemeinsame Asyl- und Visapolitik, eine verbesserte grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit, darunter den Informationsaustausch über gesuchte Personen und Sachen im Rahmen des sog. Schengener Informationssystems (SIS), und eine verbesserte Zusammenarbeit im Bereich der Strafjustiz (Erleichterung der Rechtshilfe). Das Dubliner Übereinkommen bzw. der diesbezügliche Acquis regelt Fragen im Zusammenhang mit der Asylgewährung und definiert, welches Land für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist. Wichtigstes Instrument zur Umsetzung des Dubliner Acquis, d.h. zur Vermeidung von Mehrfachgesuchen, ist die Datenbank EURODAC. In dieser computergestützten Datenbank werden Fingerabdrücke von allen Asylsuchenden sowie von illegal eingereisten Personen gespeichert. Eine Inkraftsetzung der im Rahmen dieser Assoziierungs-
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abkommen der Schweiz übernommenen EU-Rechtsakte wird voraussichtlich nicht vor 2008 erfolgen. Analoges wird voraussichtlich für Liechtenstein gelten.
Nachdem die Schweiz Interesse an einer Schengen/Dublin-Assoziierung geäussert hatte und entsprechende Verhandlungen eingeleitet wurden, hat Liechtenstein seinerseits gegenüber der EU das Interesse zum Ausdruck gebracht, parallel zur Schweiz eventuelle Assoziierungsabkommen zu verhandeln. Die EU hat dies zur Kenntnis genommen und mitgeteilt, dass sie wieder an Liechtenstein herantreten werden, sobald die Arbeiten im Hinblick auf eine eventuelle Assoziierung der Schweiz weiter vorangeschritten und genügend konkretisiert sind. Nach Abschluss der Verhandlungen und Unterzeichnung der Abkommen hat im Juni 2005 schliesslich eine Volksabstimmung in der Schweiz die Schengen-/Dublin-Assoziierung gutgeheissen. Liechtenstein hat während dieser Zeit mit der EU, der Schweiz, Österreich und weiteren Partner bereits einige Gespräche auf Expertenebene im Hinblick auf eine mögliche Teilnahme Liechtensteins an "Schengen" und "Dublin" geführt. Mit einer Aufnahme von eigentlichen Verhandlungen kann - nach der Genehmigung eines entsprechenden Verhandlungsmandats durch die EU - bald gerechnet werden. Ziel ist eine auch in zeitlicher Hinsicht parallele Assoziierung mit der Schweiz. Bis zum möglichen Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zu "Dublin" wäre das vorliegende Abkommen rund zwei Jahre in Kraft. Die Regierungen Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins sind übereinstimmend der Ansicht, dass sich der Abschluss des Abkommens trotz seiner voraussichtlich relativ kurzen Lebensdauer lohnt. Für die drei Vertragsstaaten ist es wichtig, so bald wie möglich in ihrem Nachbarschaftsverhältnis eine adäquate Rechtsgrundlage für den Datenaustausch in Asylangelegenheiten in Kraft setzen zu können.
Österreich hat bereits vergleichbare Datenaustauschabkommen mit Rumänien und Bulgarien abgeschlossen. Diese dienten als Vorlage für die Ausarbeitung des vorliegenden Abkommens.
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Das Abkommen wurde am 29. September 2005 in Bregenz unterzeichnet. Für Österreich unterzeichnete Bundesministerin Liese Prokop, für die Schweiz Bundesrat Christoph Blocher und für Liechtenstein Regierungsrat Martin Meyer.



 
1LR 0.141.310.11, LGBl. 2001 Nr. 122
 
LR-Systematik
0..1
0..15
0..15.2
0..1
0..15
0..15.2
LGBl-Nummern
2008 / 060
2006 / 058
Landtagssitzungen
15. Dezember 2005
Stichwörter
Asy­lan­ge­le­gen­heiten, Daten­aus­tausch, FL-A-CH
Daten­aus­tausch in Asy­lan­ge­le­gen­heiten, FL-A-CH