Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz; FHG)
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Im Nachgang zur Neuschaffung des Finanzhaushaltsgesetzes sowie einiger Landtagsdebatten hat die Regierung beschlossen das Finanzleitbild sowie die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Diese zeigt auf, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen zu den finanzpolitischen Eckwerten sowie zur Steuerung des Finanzhaushalts in den letzten Jahren bewährt haben. So wurden die strukturellen Probleme des Landeshaushalts mit Sanierungsmassnahmen von über CHF 200 Mio. im Rahmen der Massnahmenpakete I bis III behoben und der Landeshaushalt auf eine nachhaltige Grundlage gestellt.
Dennoch ortet die Regierung an einigen Stellen Anpassungsbedarf, mit welchem die Verbindlichkeit und Transparenz betreffend die Steuerung des Finanzhaushalts weiter erhöht werden kann. So schlägt die Regierung vor:
- die Messgrössen der finanzpolitischen Eckwerte gesetzlich zu verankern;
- das "Finanzleitbild 2005" aufzuheben;
- eine Ergänzung betreffend die Einhaltung der finanzpolitischen Eckwert 1 bis 3 in einer Sanierungsphase aufzunehmen .
Nebst den Anpassungen betreffend die Steuerung des Finanzhaushalts werden aufgrund der seit dem Inkrafttreten des neuen Finanzhaushaltsgesetzes gemachten Erfahrungen noch einige kleinere Gesetzesanpassungen vorgeschlagen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörden
Stabsstelle Finanzen
Landeskasse
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Vaduz, 30. August 2016
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz; FHG) an den Landtag zu unterbreiten.
Nach mehreren umfangreichen Diskussionen erliess der Landtag mit Beschluss vom 17. Dezember 1997 das "Finanzleitbild 2005". Dieses umfasste zahlreiche finanzpolitische Richtlinien sowie vier finanzpolitische Eckwerte. Während sich das Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates (FHG) seit dieser Zeit laufend weiterentwickelte, wurde das Finanzleitbild nur um einen Eckwert ergänzt
1 und bezüglich der Mess- und Zielgrössen der finanzpolitischen Eckwerte angepasst. Mit dem Inkrafttreten der Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes am 1. Januar 2011 wurden im Kapitel VI Bestimmungen zum Finanzplan, zum Finanzleitbild sowie zur Steuerung des Finanzhaushalts aufgenommen. Nebst den finanzpolitischen Grundsätzen, wie u.a. der Forderung nach einer mittelfristig ausgegliche-
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nen Erfolgsrechnung, wurde damit erstmals ein verbindliches Vorgehen bei Nichteinhaltung der finanzpolitischen Eckwerte vorgeschrieben. Diese Bestimmungen fanden in den vergangen Jahren bereits erfolgreiche Anwendung. So wurden als Folge der Massnahmenpakete I bis III Sanierungsmassnahmen von über CHF 200 Mio. realisiert (siehe Abschlussbericht zum Projekt zur Sanierung des Landeshaushalts
2) und damit die strukturellen Probleme des Landeshaushalts behoben. Während das Finanzgesetz im Jahr 2011 auf eine neue zukunftsgerichtete Grundlage gestellt wurde, fand das "Finanzleitbild 2005" bis anhin keine Behandlung, so dass dieses bis auf wenige Ausnahmen in der ursprünglichen Fassung Bestand hat. Aufgrund dessen hat die Regierung von sich aus sowie im Lichte einiger Landtagsdebatten
3 beschlossen das Finanzleitbild sowie die diesbezüglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
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1 | Bericht und Antrag Nr. 39/1999 |
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2 | Bericht und Antrag Nr. 8/2016 |
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3 | u.a. Behandlung und Nichtüberweisung des Postulats für mehr Mitspracherechte des Landtags bei der Finanzplanung vom 1.02.2016, Behandlung Finanzplanung 2016-2019 (BuA Nr. 104/2015) |
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