Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Emissionshandelsgesetzes
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Als Antwort auf die Bedrohung von Menschen und Ökosystemen infolge des Klimawandels hat die internationale Staatengemeinschaft mit dem Übereinkommen von Paris beschlossen, die globale Temperaturerhöhung gegenüber der vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1.5 °C, zu beschränken. Liechtenstein hat das Übereinkommen 2017 ratifiziert und sich damit verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren, wobei zumindest 30 Prozent durch Reduktionsmassnahmen im Inland zu erreichen sind. Das Klimaziel und die entsprechenden Reduktionsziele Liechtensteins wurden auf Gesetzesstufe im Emissionshandelsgesetz verankert.
Anfang 2022 hat der Weltklimarat den sechsten Sachstandsbericht veröffentlicht und mit Dringlichkeit an die Staatengemeinschaft appelliert, die nationalen Klimaziele zu erhöhen. Die Klimaschutzbemühungen der Länder reichten bisher noch nicht aus, um den Treibhausgasausstoss drastisch zu senken. Liechtenstein ist von den Auswirkungen des Klimawandels überdurchschnittlich betroffen. Der Alpenraum hat sich seit dem späten 19. Jahrhundert doppelt so stark erwärmt wie der globale Durchschnitt. Liechtenstein hat daher ein besonderes Interesse, seinen Beitrag zur globalen Reduktion der Treibhausgase zu leisten. Die liechtensteinische Klimastrategie 2050 setzt daher das Ziel, bis zum Jahr 2030 die Treibhausgase statt um 40 Prozent um 50 Prozent zu senken. Das neue Klimaziel soll vor allem mit zusätzlichen Massnahmen im Energiebereich umgesetzt werden. Wie das bisherige Klimaziel soll das neue Reduktionsziel gesetzlich festgeschrieben werden. Das Emissionshandelsgesetz ist entsprechend anzupassen.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stelle
Amt für Umwelt
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Vaduz, 31. Oktober 2022
LNR 2022-1529
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Emissionshandelsgesetzes zu unterbreiten.
Die Klimagesetzgebung des Fürstentums Liechtenstein wird im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen und globalen Entwicklungen periodisch weiterentwickelt. Mit der Ratifikation des Übereinkommens von Paris
1 im Jahr 2017 hat sich Liechtenstein international verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren.
2 Dieses Ziel wurde im Emissionshandelsgesetz
3 gesetzlich verankert.
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1 | Übereinkommen von Paris (Klimaübereinkommen), Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 20. Oktober 2017, LGBI. 2017 Nr. 286. |
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2 | Vgl. hierzu BuA Nr. 29/2017 betreffend das Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 9. Mai 1992. |
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3 | Emissionshandelsgesetz (EHG) vom 9. September 2012, LGBl. 2012 Nr. 346. |
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