Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 128
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Die zweite Kapi­tal­er­hö­hung der EBWE
3.Die Betei­li­gung Liech­tens­teins an der zweiten Kapitalerhöhung
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zum Finanzbeschluss
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der zweiten Kapitalerhöhung der europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)  
 
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Liechtenstein ist seit deren Gründung im Jahr 1991 Mitglied der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) mit Sitz in London und hat sich schon an der ersten Kapitalerhöhung der EBWE von 1997 beteiligt. Wie verschiedene andere internationale bzw. multilaterale Entwicklungsbanken hat auch die EBWE angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise eine Erhöhung ihres Kapitals beschlossen, und zwar von 20 Mrd. Euro auf 30 Mrd. Euro. Liechtenstein ist am Kapital mit 0.02% beteiligt. Dies bedeutet, dass Liechtenstein einen (grundsätzlich freiwilligen) Anteil von 1'790'000 Euro einzubringen hat. Es handelt sich dabei nicht um eine direkte Kapitaleinzahlung, sondern um so genanntes "abrufbares Kapital". Daraus ergibt sich für Liechtenstein die Verpflichtung, den Betrag gegebenenfalls ganz oder in Teilen zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung ist Gegenstand des von der Regierung beim Landtag mit diesem Bericht und Antrag beantragten Finanzbeschlusses.
Aus der Sicht der Regierung ist es angezeigt, dass sich Liechtenstein an dieser Kapitalerhöhung beteiligt. Es entstehen keine personellen, organisatorischen oder räumlichen Auswirkungen.
Zuständiges Ressort
Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 9. November 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der zweiten Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zu unterbreiten.
1.1Allgemeines
Die internationalen bzw. multilateralen Entwicklungsbanken als zentrale Pfeiler des internationalen Entwicklungssystems sind dafür vorgesehen, den globalen Herausforderungen und der Notwendigkeit global abgestimmter Massnahmen gerecht zu werden.
Diese Entwicklungsbanken haben eine kritische Grösse, fundiertes weltweites Know-how und grosse Erfahrung sowie ausgewiesene Vorteile in der Erarbeitung, Koordination und Umsetzung international abgestimmter Massnahmenpa-
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kete. Diese Qualitäten sind für die Bewältigung globaler Herausforderungen unentbehrlich.
Im Zuge der 2008 manifest gewordenen Finanzkrise waren alle Entwicklungsbanken gefordert, Sofortmassnahmen zugunsten der am meisten betroffenen Empfängerländer zu ergreifen. Die Krisenbekämpfung hat erhebliche Mittel gebunden, die für die Finanzierung der notwendigen Investitionen zur Überwindung von strukturellen Mängeln einerseits und der Armutsbekämpfung in Entwicklungs- und Transitionsländern andererseits nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine ausreichende Kapitalisierung und damit verbunden die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln durch die Anteilseigner sind jedoch zentrale Voraussetzungen dafür, dass die Banken ihre Kunden bei der Bewältigung der mittel- und langfristigen Herausforderungen angemessen unterstützen und eine antizyklische Rolle spielen können.
Zu diesen Entwicklungsbanken zählen zwei Institutionen der Weltbankgruppe, nämlich die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD)1 und die Internationale Finanzierungsgesellschaft (IFC)2, die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB)3, die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB)4 und die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB)5 sowie die Entwicklungsbank des Europarates (CEB)6, und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE bzw. EBRD)7. Sowohl bei der Entwicklungsbank des Europarats als auch bei der EBWE ist Liechtenstein Mitglied. Der vorliegende Bericht und Antrag bezieht sich auf -
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die Kapitalerhöhung der EBWE. Bei der Entwicklungsbank des Europarats wird derzeit ebenfalls eine Kapitalerhöhung diskutiert. Hierzu würde die Regierung dem Landtag gegebenenfalls einen separaten Bericht und Antrag unterbreiten.



 
1IBRD = International Bank for Reconstruction and Development, auch "Weltbank" genannt.
 
2IFC = International Finance Corporation
 
3IDB = Inter-American Development Bank
 
4AsDB = Asian Development Bank
 
5AfDB = African Development Bank
 
6CEB = Council of Europe Development Bank
 
7EBRD = European Bank for Reconstruction and Development
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2011 / 043
Landtagssitzungen
15. Dezember 2010
Stichwörter
EBWE, Euro­päi­sche Bank für Wie­der­aufbau und Entwicklung
Euro­päi­sche Bank für Wie­der­aufbau und Ent­wick­lung (EBWE)
Kapi­tal­er­hö­hung, zweite, Bank für Wie­der­aufbau und Ent­wick­lung (EBWE)