Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Massnahmenpaket in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Massnahmenpaket 3.0)
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Angesichts des rasanten und besorgniserregenden Anstiegs von COVID-19-Infektionen seit Anfang Oktober 2020 und der als Reaktion darauf verschärften behördlichen Massnahmen sowie aufgrund der fortdauernden Ungewissheiten bezüglich der weiteren Entwicklung der Pandemie und folglich auch der wirtschaftlichen Lage schlägt die Regierung im Rahmen des Massnahmenpakets zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus eine weitere Verlängerung der Corona-bedingten Kurzarbeitsentschädigung bis Ende Juni 2021 vor, um den betroffenen Unternehmen die nötige Planungssicherheit zu geben und möglichst viele Arbeitsplätze und Unternehmen für die Zeit nach der COVID-19-Pandemie zu erhalten. Neben einer Verlängerung der Geltungsdauer sollen auch die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen werden, um bei Bedarf weitere Erleichterungen sowohl auf materiell-rechtlicher Ebene als auch verfahrenstechnischer Art zu ermöglichen.
Zusätzlich soll auch die Ausrichtung des COVID-19-Taggelds bis Ende Juni 2021 verlängert werden. Darüber hinaus sollen Unternehmen, welche in Branchen tätig sind, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen der COVID-19-Pandemie längerfristig besonders betroffen sind, für das 4. Quartal 2020 und das 1. Quartal 2021 im Sinne einer Härtefall-Regelung zusätzlich finanziell unterstützt werden können. Mit der gegenständlichen Vorlage werden die für diese Massnahmen erforderlichen Finanzmittel beantragt.
Die Regierung beantragt, die beiliegende Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen und den Finanzbeschlüssen die Zustimmung zu erteilen.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 03. November 2020
LNR 2020-1630
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Massnahmenpaket in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Massnahmenpaket 3.0) an den Landtag zu unterbreiten.
In Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus hat die von der Regierung unter der Leitung des Wirtschaftsministeriums eingesetzte "Task Force Wirtschaft" ein Massnahmenpaket in Höhe von CHF 100 Mio. zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie definiert, welches von der Regierung am 19. März 2020 verabschiedet und vom Landtag in seiner Sondersitzung vom 20. März 2020 einhellig genehmigt wurde.
1 Sämtliche Massnah-
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men sollten der Sicherung von Unternehmen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen. Im Fokus standen die Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung sowie weitere Massnahmen für direkt und indirekt von der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen.
Konkret beinhaltete das Massnahmenpaket eine Gesetzesvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die befristete Gewährung einer Ausfallgarantie in der Höhe von CHF 25 Mio. zur Vergabe von liquiditätssichernden Krediten an liechtensteinische Unternehmen durch die Liechtensteinische Landesbank (Ausfallgarantiegesetz)
2, einen Finanzbeschluss
3 über die Gewährung eines ausserordentlichen Landesbeitrags an die Liechtensteinische Arbeitslosenversicherungskasse in Höhe von CHF 50 Mio. sowie einen Finanzbeschluss
4 über die Gewährung eines Nachtragskredits in Höhe von CHF 25 Mio. für die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung.
Damit wurden Unterstützungsleistungen für direkt und indirekt von der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
5 betroffene Unternehmen finanziert, namentlich der Betriebskostenzuschuss (BKZ), Beiträge für Einzel- und Kleinstunternehmen (UEK) und für mittelbar von der Pandemie betroffene Einzel- und Kleinstunternehmen (MEK) sowie der Zuschlag für weitere Berechtigte (UWB), wie z.B. mitarbeitende Ehegatten oder Co-Geschäftsführer. Ebenso wurden die Unterstützungsbeiträge im Bereich Medien, Sport, Bildung und Kultur gestützt auf diesen Finanzbeschluss ausgerichtet. Auch -
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das COVID-19-Taggeld wird über die Wirtschaftsförderung finanziert. Für Härtefälle, die gemäss Verordnung ihren Betrieb vorübergehend ganz oder teilweise schliessen mussten, haben die liechtensteinischen Gemeinden zusätzlich CHF 20 Mio. gesprochen.
Ergänzend zu der Ausarbeitung des Massnahmenpakets fand ein regelmässiger Austausch mit den Wirtschaftsverbänden, sprich der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer (LIHK), der Wirtschaftskammer Liechtenstein (WKL) und dem Hotel- und Gastronomieverband (LHGV), sowie den Gemeinden statt. Daneben gab es anlassbezogen Gespräche mit dem Liechtensteinischen Arbeitnehmerverband (LANV) und mit den grössten Arbeitgebern in Liechtenstein. Aufgrund der besonderen Situation in der Gastronomie und Hotellerie formte sich eine Task Force Gastronomie aus Vertretern der Sektion Gastronomie der WKL und dem LHGV, mit welcher das Wirtschaftsministerium zusätzlich regelmässig Gespräche führte und nach wie vor führt.
Im Zuge einer kontinuierlichen Überprüfung des Massnahmenpakets im Lichte der aktuellen Entwicklungen wurden die einzelnen Massnahmen verschiedentlich angepasst und teilweise erweitert.
6 Grundsätzlich waren sämtliche Unterstützungsleistungen des Massnahmenpakets bis Ende Juni 2020 befristet. Die verschiedenen Unterstützungsmassnahmen wurden in der Task Force Wirtschaft fortlaufend hinsichtlich ihrer zeitlichen und finanziellen Wirksamkeit überprüft. Im Bewusstsein, dass in gewissen Branchen die Auswirkungen der Corona-Krise erst verzögert spürbar oder über längere Zeit andauern werden und um den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit zu geben, wurden verschiedene Unterstützungsleistungen bis Ende September (liquiditätssichernde -
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Kredite; MEK) oder bis Ende Dezember 2020 (Kurzarbeitsentschädigung
7; COVID-19-Taggeld) verlängert. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, bei den AHV-IV-FAK-Anstalten Zahlungserleichterungen im Bereich der AHV-Beiträge und bei der Steuerverwaltung Zahlungserleichterungen im Bereich der Mehrwertsteuer zu beantragen.
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1 | vgl. Bericht und Antrag Nr. 22/2020. |
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2 | LGBl. 2020 Nr. 100. Die Ausfallgarantie wurde im Rahmen des erweiterten Massnahmenpakets gemäss Bericht und Antrag Nr. 31/2020 (Massnahmenpaket 2.0) anlässlich des Sonderlandtags vom 8. April 2020 auf CHF 35 Mio. erhöht (LGBl. 2020 Nr. 134). |
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3 | LGBl. 2020 Nr. 101. |
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4 | LGBl. 2020 Nr. 102. |
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5 | COVID-19-Verordnung, LGBl. 2020 Nr. 94, aufgehoben durch LGBl. 2020 Nr. 206 idgF. |
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6 | vgl. Bericht und Antrag Nr. 31/2020. |
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7 | vgl. Bericht und Antrag Nr. 80/2020. |
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