Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2005 / 17
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Erläu­te­rungen zum Freihandelsabkommen
3.Erläu­te­rungen zum Bila­te­ralen Land­wirt­schafts-Abkommen zwi­schen der Schweiz und dem Libanon
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Recht­liche, per­so­nelle und finan­zi­elle sowie wirt­schaft­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den  EFTA-Staaten und der Republik Libanon  vom 24. Juni 2004
 
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Die EFTA-Staaten haben am 24. Juni 2004 mit der Republik Libanon ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das das Netz von Freihandelsabkommen erweitert, das die EFTA-Staaten seit Beginn der 90-er Jahre mit Drittländern aufbauen. Ziel der EFTA-Drittlandpolitik ist es, den eigenen Wirtschaftsakteuren einen gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten möglichst gleichwertigen und diskriminierungsfreien Marktzugang auch zu den Ländern des Mittelmeerraums zu verschaffen.
Das Freihandelsabkommen umfasst den Industriesektor, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte. Das Freihandelsabkommen ist asymmetrisch ausgestaltet und berücksichtigt damit die Unterschiede der wirtschaftlichen Entwicklung des Libanon und der EFTA-Staaten. Während die EFTA-Staaten ihre Zölle und Abgaben mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig abschaffen, wird der Libanon für den schrittweisen Zollabbau ab 2008 eine Übergangszeit bis 2015 gewährt.
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen in bilateralen Vereinbarungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und dem Libanon geregelt. Das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und dem Libanon findet aufgrund des Zollvertrags auch auf Liechtenstein Anwendung.
Zuständiges Ressort
Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Liechtensteinische Mission in Genf
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Vaduz, 17. Mai 2005
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Libanon vom 24. Juni 2004 zu unterbreiten.
1.1Die Freihandelspolitik der EFTA-Staaten
Die EFTA hatte sich seit Beginn der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts parallel zur EU vor allem darum bemüht, die nach dem Fall der Berliner Mauer und dem Zerfall der Sowjetunion unabhängig gewordenen Staaten Mittel- und Osteuropas sowie ausgewählte Mittelmeerstaaten in das westeuropäische Freihandelssystem einzubinden. Mitte der neunziger Jahre beschlossen die EFTA-Staaten, ihre Drittlandpolitik im Mittelmeerraum zu intensivieren, um an der für 2010 geplanten grossen Freihandelszone Europa-Mittelmeer teilzunehmen. In diesem
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Raum haben die EFTA-Staaten bisher mit neun Partnern Freihandelsabkommen (FHA1) abgeschlossen (Bulgarien, Israel, Jordanien, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Palästinensische Behörde/PLO, Rumänien und Türkei). Im Dezember 2004 wurde ein weiteres mit Tunesien unterzeichnet. Acht Abkommen mit Staaten Ostmitteleuropas sind mit deren Beitritt zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 hinfällig geworden.
In neuerer Zeit sahen sich die EFTA-Staaten veranlasst, ihr Netz von Freihandelsabkommen auch auf Partner in Übersee auszudehnen und in diese Abkommen zusätzlich zum Warenhandel auch Bereiche wie Dienstleistungen, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen einzubeziehen. Grund dafür ist die seit einigen Jahren zu beobachtende weltweit zunehmende Tendenz zu umfassenden regionalen und überregionalen Präferenzabkommen, was zu verstärkten Diskriminierungsrisiken auch auf Drittmärkten in anderen Kontinenten geführt und die Gefahr des Verlustes der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsstandorte der EFTA-Staaten erhöht hat. Freihandelspartner in Übersee sind Mexiko, Chile und Singapur.
Der Abschluss von Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA stellt neben der zollvertraglichen Verbindung mit der Schweiz, der Mitgliedschaft im EWR und der WTO ein weiteres wichtiges Element der Aussenwirtschaftspolitik Liechtensteins dar. Liechtenstein ist als stark exportabhängiges Land in besonderem Mass auf einen weltweiten Marktzugang angewiesen. Gleichzeitig ist die zunehmende potenzielle oder reale Diskriminierung auf Drittmärkten, die sich aus der wachsenden Zahl von präferenziellen Abkommen zwischen anderen Ländern und Ländergruppen ergibt, für ein Land mit kleinem Heimmarkt besonders gravierend.
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Liechtenstein unterstützt deshalb die Anstrengungen zum weiteren Ausbau des Netzes von Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten.
Freihandelsabkommen und der daraus resultierende präferenzielle Abbau von Handelsschranken einerseits und die multilaterale Handelsliberalisierung im Rahmen der WTO anderseits sind sich ergänzende Instrumente zur Erreichung eines möglichst hindernisfreien Zugangs zu ausländischen Märkten. Bilaterale und multilaterale Präferenzabkommen, welche sich im Rahmen der WTO-Regeln bewegen, stehen zu den Bemühungen für die schrittweise Liberalisierung im Rahmen der WTO und anderer multilateraler Organisationen nicht in Widerspruch. Ihnen kann vielmehr eine Vorreiterrolle für die Weiterentwicklung der Spielregeln und für weitere Liberalisierungsschritte auf multilateraler Ebene zukommen. Da den aussenwirtschaftspolitischen Interessen kleiner Volkswirtschaften grundsätzlich am besten mit einer multilateralen Liberalisierung und Verbesserung der multilateralen Rahmenbedingungen gedient ist, unterstützt Liechtenstein die entsprechenden Anstrengungen der einschlägigen Organisationen, insbesondere der WTO, in unvermindertem Mass weiter.



 
1FHA - Freihandelsabkommen
 
LR-Systematik
0..6
0..63
0..63.2
LGBl-Nummern
2006 / 236
Landtagssitzungen
17. Juni 2005
Stichwörter
EFTA-Drittlandpolitik
Frei­han­dels­ab­kommen, EFTA-Staaten - Repu­blik Libanon
Land­wirt­schafts­ab­kommen, Schwei­ze­ri­schen Eid­ge­nos­sen­schaft - Repu­blik Libanon