Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 26
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) aufgeworfenen Fragen 
 
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG; BuA Nr. 134/2015) am 4. Dezember 2015 im Landtag wurden einige grundsätzliche Fragen sowie mehrere Fragen zu einzelnen Artikeln aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom Regierungsvertreter anlässlich dieser Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung. Die grundsätzlichen Fragestellungen betrafen insbesondere die Berücksichtigung von Schweizer Staatsangehörigen bei der Begriffsbestimmung von sog. "Weiteren Berechtigten", die geplante Unterscheidung in Bezug auf die Dauer des Wohnsitzerfordernisses des nachzugsberechtigten Lebenspartners sowie die Auswirkungen des geplanten Zuzuges von weiteren Berechtigten auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Betreuungs- und Pflegegeld für häusliche Betreuung sowie damit zusammenhängende Fragen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Ausländer- und Passamt
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Vaduz, 5. April 2016
LNR 2016-445
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG1) (Bericht und Antrag der Regierung vom 3. November 2015, BuA Nr. 134/2015) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.



 
1Gesetz vom 20. November 2009 über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsanghörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG), LGBl. 2009 Nr. 348.
 
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 4. Dezember 2015 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage BuA Nr. 134/2015 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) beraten. Die Vorlage wurde begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung wurden seitens der Abgeordneten Fragen zu einzelnen Artikeln in der Gesetzesvorlage und einige
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allgemeine Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2016 / 239
Landtagssitzungen
12. Mai 2016
Stichwörter
Leben­s­partner, fak­ti­sche, Nachzug nach dem Personenfreizügigkeitsgesetz
Per­so­nen­frei­zü­gig­keits­ge­setz (PFZG), Abän­de­rung (Umset­zung der Uni­ons­bür­ger­schafts-Richt­linie 2004/38/EG)
PFZG (Per­so­nen­frei­zü­gig­keits­ge­setz ), Abän­de­rung (Umset­zung der Uni­ons­bür­ger­schafts-Richt­linie 2004/38/EG)
Uni­ons­bür­ger­schafts-Richt­linie, 2004/38/EG, Umset­zung (Abän­de­rung des Personenfreizügigkeitsgesetz)