Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Ausländergesetz; AUG; Heimatschriftengesetz; HSchG und Asylgesetz; AsylG)
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Die vorliegende Gesetzesvorlage befasst sich mit der Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes (PFZG), des Ausländergesetzes (AuG), des Heimatschriftengesetzes (HSchG) sowie des Asylgesetzes (AsylG). Die Teilrevision des Personenfreizügigkeitsgesetzes ist einerseits aufgrund von Kritik der EFTA-Über-wachungsbehörde (ESA) an der bisherigen Umsetzung der zugrundeliegenden Unionsbürgerschafts-Richtlinie 2004/38/EG in das nationale Recht und andererseits aufgrund der zwischenzeitlich gemachten praktischen Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes notwendig.
Als Folge der Teilrevision des Personenfreizügigkeitsgesetzes eröffnet sich zugleich auch die Möglichkeit, das Ausländer-, das Heimatschriften- und das Asylgesetz in einigen wenigen Punkten an praktische Erfahrungen anzupassen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Ausländer- und Passamt
Landespolizei
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Vaduz, 18. Juni 2013
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Ausländergesetz; AuG; Heimatschriftengesetz; HSchG und Asylgesetz; AsylG) an den Landtag zu unterbreiten.
Das neue Personenfreizügigkeitsgesetz
1, welches der Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, dient, ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Die Überprüfung der Umsetzung der erwähnten Richtlinie durch die EFTA-Überwachungsbehörde in das nationale Recht resultiert in der Notwendigkeit einer Anpassung des Personenfreizügigkeitsgesetzes, um auch aus Sicht der EFTA-Überwachungsbehörde eine EWR-konforme Umsetzung der -
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Richtlinie zu gewährleisten. Abgesehen davon haben Erfahrungen in der Praxis gezeigt, dass ein gewisser Anpassungsbedarf besteht, welcher mit dieser Gesetzesvorlage vorgenommen wird.
Ferner ergibt sich mit der Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes gleichzeitig die Gelegenheit, das Ausländer-, Heimatschriften- und Asylgesetz in einigen wenigen Punkten an praktische Erfahrungen anzupassen.
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1 | Gesetz vom 20. November 2009 über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG), LGBl. 2009 Nr. 348. |
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