Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2005 / 35
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 65/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates  [ISD 2-Richtlinie; MiFID])
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Die Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (ISD 2-Richtlinie; MiFID) stellt eine Ergänzung bzw. Abänderung der in Liechtenstein bereits im IUG bzw. im Bankengesetz umgesetzten Richtlinie 85/611/EWG bzw. Richtlinie 93/6/EWG und der Richtlinie 2000/12/EG sowie eine Aufhebung der ebenfalls in Liechtenstein bereits im Bankengesetz umgesetzten Richtlinie 93/22/EWG des Rates dar.
Aufgrund der verstärkten Aktivität von Anlegern auf den Finanzmärkten und dem damit verbundenen starken Wachstum und Wandel dieser Märkte wurde es erforderlich, eine tiefergehende EWR-weite Harmonisierung im Bereich der Wertpapierdienstleistungen vorzunehmen. Die Schwerpunkte der Harmonisierung bestehen in der Gewährleistung eines einheitlich hohen Schutzniveaus für Anleger und in der Gewährung der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im gesamten EWR-Raum im Rahmen des Binnenmarktes unter der Aufsicht des Herkunftslandes. Auf Grund der Komplexität der neu zu regelnden Themenbereiche konnte die RL 93/22/EWG nicht bloss überarbeitet sondern musste ersetzt werden.
Die wichtigsten Änderungen der vorliegenden Richtlinie gegenüber ihrer Vorgängerrichtlinie bestehen darin, dass
ein rechtlicher Rahmen geschaffen wird, der eine effiziente, transparente und integrierte Infrastruktur für den Finanzhandel gewährleistet,
die Vorschriften für Wertpapierdienstleistungen dem Anlegerschutz und der Marktintegrität in stärkerem Masse Rechnung tragen,
der Kreis der unter die Richtlinie fallenden Finanzdienstleistungen und- instrumente erweitert wird,
die Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden verstärkt wird,
Regelungen betreffend Interessenkonflikte, Anlageberatung und Finanzanalyse geschaffen werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
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Vaduz, 5. Juli 2005
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 65/2005 vom 29. April 2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 29. April 2005 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (ISD 2-Richtlinie; MiFID)1 in das EWR-Abkommen zu übernehmen.



 
1ABl. Nr. L 145 vom 30. April 2004, Seite 1 ff
 
Landtagssitzungen
22. September 2005
Stichwörter
EG-Richt­linie 2004/39/EG über Finan­z­in­stru­mente (ISD 2-Richt­linie; MiFID)
EWR-Aus­schuss-Beschluss Nr. 65/2005 über Finanzinstrumente
Märkte für Finan­z­in­stru­mente (ISD 2-Richt­linie; MiFID)