Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 23. Februar 2017 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens
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Zur Gewährleistung eines breiten Hochschulbildungsangebots ist Liechtenstein auf die Kooperation mit seinen Nachbarstaaten angewiesen. Insbesondere mit der Schweiz und mit Österreich bestehen wichtige Abkommen und Erklärungen.
Mit der Schweiz sind dies die Teilnahme an der Interkantonalen Universitätsvereinbarung und an der Fachhochschulvereinbarung sowie die Äquivalenzerklärung der liechtensteinischen Gymnasialmaturität durch die Eidgenössische Erziehungsdirektoren Konferenz (EDK) und die Anerkennung der liechtensteinischen Berufsmaturität durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung.
Mit Österreich ist es das Abkommen über die Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens vom 30. September 1996. Dieses
Abkommen bildet die Grundlage des gleichberechtigten Hochschulzugangs von Inhabern liechtensteinischer und österreichischer Reifezeugnisse zu sämtlichen Hochschulen beider Staaten und der Anerkennung, der dort erlangten Hochschulabschlüsse.
Seit dem Abschluss dieses Abkommens haben sich sowohl der europäische Hochschulraum, als auch die Hochschulangebote und Bildungsstrukturen beider
Vertragsstaaten geändert. Durch die Lissabon-Konvention und die Bologna-Deklaration wurden der Hochschulzugang und die Anerkennung von Studien-leistungen auf multinationaler Ebene erleichtert und vereinfacht. Obwohl an beiden Übereinkünften auch Österreich und Liechtenstein beteiligt sind, können
diese das bilaterale Abkommen von 1996 in seiner Qualität nicht ersetzen. Angesichts der Entwicklungen der letzten zwei Jahrzehnte sind die beiden Vertrags-parteien aber übereingekommen, das Abkommen einer Totalrevision zu unter-ziehen. Die vorgeschlagene Neufassung des Abkommens strebt keine inhaltliche Veränderung an, sondern stellt eine redaktionelle Anpassung an die Entwicklungen seit 1996 sowie eine Vereinfachung dar.
Dadurch wird ein von beiden Staaten gelebtes und geschätztes bilaterales
Abkommen in seiner Form aktualisiert und erneuert und dadurch seine Bedeutung gewürdigt.
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Zuständige Ministerien
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Betroffene Stellen
Schulamt
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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Vaduz, 04. Juni 2017
LNR 2017-837
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens vom 23. Februar 2017 zu unterbreiten.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist ein wichtiger Bestandteil des liechtensteinischen Bildungssystems. Im besonderen Masse gilt dies für den Bereich der Hochschulbildung und höheren Berufsbildung, die unser Land nicht vollumfänglich und eigenständig anbieten kann. Bilaterale Abkommen mit den Nachbarstaaten Schweiz und Österreich sind essenziell zur Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs von liechtensteinischen Maturandinnen und Maturanden zu allen Hochschulstudien.
Die Schweiz und Österreich sind - gemessen an der Studierendenzahl - die beiden wichtigsten Länder, in denen Studierende aus Liechtenstein eine Hochschulausbildung erlangen. Rund 190 Personen aus Liechtenstein studieren
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derzeit an österreichischen Hochschulen. Umgekehrt stellt Österreich mit rund 260 Personen knapp 40 Prozent der Studierenden in unserem Land.
1Bereits 1976 schlossen Liechtenstein und Österreich ein Abkommen über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse sowie 1989 ein Abkommen über die Gleichwertigkeit von Studien, Prüfungen und akademischen Graden ab. Beide Abkommen wurden durch Zusatzabkommen ergänzt. 1996 wurden diese vier Gleichwertigkeitsabkommen in einem neuen Abkommen zusammengefasst. Das Abkommen vom 30. September 1996 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reife-zeugnisse und des Hochschulwesens (LGBl. 1997 Nr. 206) bildet die Grundlage des gleichberechtigten Hochschulzugangs von Inhaberinnen und Inhabern liechtensteinischer und österreichischer Reifezeugnisse zu sämtlichen Hoch-schulen beider Staaten und der Anerkennung der dort erlangten Hochschul-abschlüsse.
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1 | vgl. Bildungsstatistik 2016 |
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