Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredites und eines Nachtragskredites für die Teilnahme am siebten Rahmenprogramm der europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstartion (2007 - 2013)
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Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nimmt Liechtenstein an diversen Programmen der Europäischen Union (EU) teil, unter anderem am auslaufenden Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 - 2013). Die für die Teilnahme anfallenden Kosten werden im Verhältnis der Bruttoinlandprodukte (BIP) der teilnehmenden Staaten untereinander jährlich anhand der aktuell vorliegenden Zahlen neu berechnet.
Da sich der Beteiligungsschlüssel jährlich jeweils anhand der aktuellen BIP-Zahlen der teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten sowie der EWR/EFTA-Staaten neu berechnet, ist eine genaue Vorhersage zu Beginn einer Programmperiode nicht möglich. Die im Jahr 2007 getroffene Annahme, dass sich die liechtensteinische Beteiligung bei 1,01 % einpendeln wird, hat sich als unzutreffend erwiesen. Der liechtensteinische Beteiligungsschlüssel ist - wenn auch mit Schwankungen - ab 2010 kontinuierlich gestiegen, und zwar auf 1,07 %, 1,26°%, 1,15 %, 1,23 % bzw. 1.12% für die Jahre 2010 - 2014. Diese Erhöhung des Beteiligungsschlüssels aufgrund der jeweils aktuellen BIP-Zahlen hat folglich zu höheren Beitragsleistungen für das Siebte Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (kurz: Siebtes Rahmenprogramm) geführt.
Die dadurch bereits angefallenen und noch anfallenden Mehrkosten für Liechtenstein für das Siebte Rahmenprogramm dürften sich bei Ausschöpfung des Budgetrahmens des Programms auf insgesamt EUR 1'427'082 belaufen. Dabei wird von der Annahme ausgegangen, dass der Beitragsschlüssel auf dem Niveau von 2015 bleibt. Der Betrag von EUR 1'427'082 entspricht also dem Total der Kostendifferenz zu 1,01% über die gesamte Programmperiode (2008 bis ca. 2021), wenn man bezüglich der Jahre 2016ff. davon ausgeht, dass der EWR/EFTA-Anteil Liechtensteins auf dem Niveau von 2015, d.h. bei 1,06% bleibt. Somit fasst dieser Betrag die Mehrkosten über die gesamte Programmperiode zusammen, die auf die Variation des EWR/EFTA-Anteils zurückzuführen sind.
Dazu kommt, dass das EU-Gesamtbudget für das Siebte Rahmenprogramm, welches als Grundlage für die Berechnung der Beiträge der EWR/EFTA-Staaten herangezogen wird, jedes Jahr inflationsbedingt angepasst (d.h. in diesem Fall er-
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höht) wird. Dies führte in den vergangenen Jahren zu einer entsprechenden Steigerung der jährlichen Beiträge der EWR/EFTA-Staaten für das Siebte Rahmenprogramm. Diese Tatsache stellt einen weiteren Grund dar für den Anstieg der liechtensteinischen Beiträge im Vergleich zu dem im Jahr 2007 angenommenen Niveau basierend auf dem damaligen Gesamtbudget der EU für das Siebte Rahmenprogramm.
Zusammengenommen haben diese Entwicklungen, welche sich dem Einfluss der Regierung entziehen, zur Folge, dass der bestehende Verpflichtungskredit für das Siebte Rahmenprogramm in Höhe von EUR 12'457'000 für die Leistung der gemäss EWR-Abkommen verpflichtenden Beitragszahlungen Liechtensteins bereits im Jahr 2015 nicht mehr ausreichen wird. Er ist daher um einen Ergänzungskredit von EUR 2'228'000 zu erweitern.
Wie der vorliegende Fall zeigt, ist eine Prognose betreffend die künftigen Beitragszahlungen allerdings mit Unsicherheiten verbunden. Deshalb wird vorgeschlagen, zusätzlich eine Indexierung des Ergänzungskredits in Anlehnung an den BIP-abhängigen EWR/EFTA-Anteil Liechtensteins vorzusehen.
Für das Jahr 2015 wird zudem ein Nachtragskredit von CHF 192'000 beantragt, da der liechtensteinische Beitrag für das Siebte Rahmenprogramm in diesem Jahr voraussichtlich um etwa diesen Betrag über dem für 2015 budgetierten Betrag von CHF 1'500'000 liegen wird.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Mission Brüssel
Stabsstelle EWR
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 5. Mai 2015
LNR 2015-600
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredites und eines Nachtragskredites für die Teilnahme am Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 - 2013) zu unterbreiten.
Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nimmt Liechtenstein an diversen EU-Programmen teil, unter anderem am auslaufenden Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 - 2013). Die für die Teilnahme anfallenden Kosten werden durch eine Berechnungsmethode ermittelt, die auf dem Verhältnis der Bruttoinlandprodukte (BIP) der teilnehmenden Staaten untereinander beruht, welches jährlich anhand der aktuell vorliegenden Zahlen neu berechnet wird.
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Im Zusammenhang mit dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (kurz: Siebtes Rahmenprogramm), für welches die EU ursprünglich Budgetmittel in Höhe von ca. EUR 51 Mrd. vorgesehen hatte, wurde gestützt auf die im Jahr 2006 angewandte Berechnungsmethode für die Teilnahme Liechtensteins ein Verpflichtungskredit in Höhe von EUR 7'400'000 gesprochen
1. Die damalige Berechnungsmethode nahm Bezug auf das schweizerische BIP und ging von einem Beteiligungsschlüssel von 0,64 % aus.
Nachdem ab dem Jahr 2007 für die Beitragsberechnung das von Liechtenstein publizierte BIP als Grundlage herangezogen wurde, erhöhte sich der liechtensteinische Anteil/Beteiligungsschlüssel von 0,64 % im Jahr 2006 auf 1,01 % für das Jahr 2007. Dies bedingte eine Anpassung der zuvor noch basierend auf der alten Berechnungsmethode gesprochenen Verpflichtungskredite im Zusammenhang mit dem EWR
2. Dabei wurde auch der Verpflichtungskredit für das Siebte Rahmenprogramm unter Zugrundelegung einer Beteiligung Liechtensteins von 1,01 % um EUR 5'057'000 auf insgesamt EUR 12'457'000 aufgestockt.
3Wie eingangs erwähnt, berechnet sich der Beteiligungsschlüssel jährlich jeweils anhand der aktuellen BIP-Zahlen der teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten sowie der EWR/EFTA-Staaten neu. Das BIP für Liechtenstein betrug im Jahr 2007 CHF 5'523 Mio., reduzierte sich bis zum Jahr 2009 auf CHF 4'901 Mio. In den Jahren 2010-2013 lag das BIP zwischen CHF 5'097 Mio. (= tiefster Wert im Jahr 2011) und CHF 5'489 Mio. (höchster Wert im Jahr 2013).
Die im Jahr 2007 getroffene Annahme, dass sich die liechtensteinische Beteiligung bei 1,01 % einpendeln wird, hat sich als unzutreffend erwiesen. In Realität
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hat sich der liechtensteinische Beitragsschlüssel wie folgt entwickelt, was die nachfolgend aufgeführten Kostendifferenzen bei den geleisteten Zahlungen im Vergleich zum ursprünglich angenommenen Beitragsschlüssel von 1,01 % zur Folge hatte:
Jahr | Beitragsschlüssel | Theoretische Kosten mit 1,01 % in Euro | Tatsächliche Kosten in Euro | Kostendifferenz zu 1,01 % in Euro | Kumulierte Kostendifferenz in Euro |
2007 | 1.01 % | 0
| 0 (noch keine
Zahlungen)
| 0 | 0 |
2008 | 0,97 % | 927'740 | 890'997 | -36'743 | -36'743 |
2009 | 1,00 % | 1'139'177 | 1'127'771 | -11'406 | -48'149 |
2010 | 1,07 % | 1'172'787 | 1'253'184 | 80'397 | 32'248 |
2011 | 1,26 % | 1'455'168 | 1'832'955 | 377'787 | 410'035 |
2012 | 1,15 % | 1'656'676 | 1'885'301 | 228'625 | 638'660 |
2013 | 1,23 % | 2'051'127 | 2'500'292 | 449'165 | 1'087'824 |
2014 | 1,12 % | 1'542'520 | 1'717'807 | 175'287 | 1'263'112 |
2015 | 1,06 % | 1'422'120 | 1'537'306 | | 1'378'297 |
Total | | 11'367'316 | 12'745'613 | 1'378'297 | |
Wie bereits eingangs zusammenfassend erwähnt, dürften sich die bereits angefallenen und noch anfallenden Mehrkosten für Liechtenstein für das Siebte Rahmenprogramm im Zusammenhang mit der Variation des EWR/EFTA-Anteils bei Ausschöpfung des Budgetrahmens des Programms auf insgesamt EUR 1'427'082 belaufen. Diese Zahl ergibt sich als Summe der Kostendifferenz zu 1.01% bis ein-
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schliesslich 2015 (EUR 1'378'297) einerseits und andererseits der voraussichtlichen Kostendifferenz zu 1.01% betreffend die Jahre 2016ff. (EUR 48'784). Dabei wird bezüglich 2016ff. davon ausgegangen, dass der EWR/EFTA-Anteil auf dem Niveau von 2015, d.h. bei 1.06% bleibt. Die Schätzungen für die Beitragszahlungen in den Jahren ab 2016 basieren auf Informationen des EFTA-Sekretariats in Brüssel bzw. der EU-Kommission. Der Betrag von EUR 1'427'082 entspricht also dem voraussichtlichen Total der Kostendifferenz zu 1,01% über die gesamte Programmperiode (2008 bis ca. 2021).
Dazu kommt, dass das EU-Gesamtbudget für das Siebte Rahmenprogramm, welches als Grundlage für die Berechnung der Beiträge der EWR/EFTA-Staaten herangezogen wird, jedes Jahr inflationsbedingt angepasst (d.h. in diesem Fall erhöht) wird. So hat sich das EU-Gesamtbudget mittlerweile von ursprünglich ca. EUR 51 Milliarden auf mittlerweile knapp 56 Milliarden Euro erhöht. Dies führte in den vergangenen Jahren zu einer entsprechenden Erhöhung der jährlichen Beiträge der EWR/EFTA-Staaten für das Siebte Rahmenprogramm. Diese Tatsache stellt einen weiteren Grund dar für den Anstieg der liechtensteinischen Beiträge im Vergleich zu dem im Jahr 2007 angenommenen Niveau basierend auf dem damaligen Gesamtbudget der EU für das Siebte Rahmenprogramm. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das EWR-Abkommen in Art. 82 vorsieht, dass der Beitrag der EWR/EFTA-Staaten sich proportional zu den Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen berechnet, die für die EU jährlich in den jeweiligen Posten des EU-Budgets (in diesem Fall für das Siebte Rahmenprogramm) veranschlagt sind.
Diese Entwicklungen haben zur Folge, dass der bestehende Verpflichtungskredit für das Siebte Rahmenprogramm in Höhe von EUR 12'457'000 für die Leistung der Beitragszahlungen Liechtensteins bereits im Jahr 2015 nicht mehr ausreichen wird. Er ist daher um einen Ergänzungskredit von EUR 2'228'000 zu erweitern,
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damit Liechtenstein seinen im Rahmen des EWR-Abkommens geltenden Zahlungsverpflichtungen im August
5 2015 nachkommen kann.
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1 | Bericht und Antrag Nr. 144/2006; LGBl. 2007 Nr. 37. |
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2 | Siehe Bericht und Antrag Nr. 2007/43; Finanzbeschluss Ergänzungskredit, LGBl. 2007 Nr. 183. |
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3 | Betreffend das Siebte Rahmenprogramm siehe Art. 2 des Finanzbeschlusses Ergänzungskredit, LGBl. 2007 Nr. 183. |
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4 | Die Berechnung der zu erwartenden Mehrkosten 2015 basiert auf dem aktuellen EWR/EFTA-Budgetentwurf für 2015 und den darin vorgesehenen Beiträgen für das Siebte Rahmenprogramm. |
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5 | Gemäss Art. 2 von Protokoll 32 zum EWR-Abkommen sind die jährlichen Beiträge der EWR/EFTA-Staaten jeweils bis Ende August zu bezahlen. |
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