Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 62
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung des Standortes Liechtenstein (Standortförderungsgesetz; SFG)
 
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Die Kommunikation sowie die Vermarktung des Landes Liechtenstein nach aussen waren bis Ende 2010 auf verschiedene Organisationseinheiten mit unterschiedlichen Schwerpunkten verteilt. Die Stiftung Image Liechtenstein war zuständig für die Vertretung des Liechtensteinbildes nach innen und nach aussen. Liechtenstein Tourismus hat seinen Aufgabenschwerpunkt im Marketing für den Tourismus in Liechtenstein. Weiters bestehen in der Landesverwaltung bestimmte Stellen, welche sich mit der landesseitigen Kommunikation nach innen sowie nach aussen befassen.
Es gab in der Vergangenheit verschiedene Überschneidungen und teilweise unklare Zuständigkeiten im Bereich der Landes- sowie Regierungskommunikation. Weiters gilt der Finanzbeschluss vom 26. Oktober 2006 über die Gewährung eines Landesbeitrages an Liechtenstein Tourismus für die Jahre 2007 bis 2011. Dies hat zur Folge, dass die zukünftige Finanzierung von Liechtenstein Tourismus und in diesem Zusammenhang der Leistungsauftrag per 2012 neu geregelt werden müssen. Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten des neuen Finanzbeschlusses sowie einer Überprüfung des Leistungsauftrages entschied sich die Regierung, den Bereich der Landeskommunikation detailliert zu betrachten und hierbei Optimierungen vorzunehmen.
Aufgrund der obigen Ausführungen hat sich die Regierung in der Folge zum Ziel gesetzt, in diesem Bereich eine Strukturbereinigung vorzunehmen.
Mit der zu gründenden Anstalt des öffentlichen Rechts "Liechtenstein Marketing" soll diese Strukturbereinigung vorgenommen werden und im Bereich der Landeskommunikation eine integrierte Organisation geschaffen werden, welche ihre Kompetenz in drei strategische Kernbereiche (Geschäftsfelder) gliedert. Mit dem ersten strategischen Geschäftsbereich sollen insbesondere die Aktivitäten der Stiftung Image Liechtenstein abgebildet und umgesetzt werden, der zweite strategische Geschäftsbereich "Tourismus" bildet die Aufgaben und Tätigkeiten der Organisation Liechtenstein Tourismus ab. Als dritter Geschäftsbereich wird der Bereich "Grossveranstaltungen" aufgeführt, welcher in der Vergangenheit von den jeweiligen Organisationen zwar in Zusammenarbeit erbracht, jedoch nie explizit abgebildet wurde.
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Mit der gegenständlichen Vorlage soll auch der Finanzierungsmechanismus der Organisation durch das Land angepasst werden. Es soll nicht wie ursprünglich bei Liechtenstein Tourismus ein Finanzbeschluss für vier Jahre verabschiedet werden, sondern der Landesbeitrag an die Organisation fliesst in den jährlichen Budgetierungsprozess des Landes ein und wird mit dem Landesvoranschlag (Finanzgesetz) verabschiedet. In diesem Zusammenhang wird auch der Leistungsauftrag überarbeitet, der neu auch Details zur Zusammensetzung des Staatsbeitrages, zur Reservenbildung sowie der Gewinn- bzw. Verlustverwendung beinhalten soll.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 31. Mai 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung des Standortes Liechtenstein (Standortförderungsgesetz; SFG) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Kommunikation sowie die Vermarktung des Landes Liechtenstein nach aussen waren bis Ende 2010 auf verschiedene Organisationseinheiten mit unterschiedlichen Schwerpunkten verteilt.
Stiftung Image Liechtenstein
Im Zuge der Finanzplatzkrise im Jahr 2000 wurde im Ausland durch verschiedene Medienberichte ein sehr negatives Liechtensteinbild gezeichnet. Um diesem negativen Bild entgegenzuwirken und in diesem Zusammenhang professionelle
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Strukturen in der aktiven Landeskommunikation zu generieren, wurde die Stiftung Image Liechtenstein gegründet.
Zweck der Stiftung Image Liechtenstein ist laut Statuten die Durchführung und Förderung aller Massnahmen, die der Verbesserung und Stärkung des "Liechtenstein-Bildes" und des Ansehens des Landes Liechtenstein im In- und Ausland dienen. Zur Verwirklichung des oben beschriebenen Zwecks waren dabei insbesondere folgende Massnahmen vorgesehen:
Die Schaffung einer gemeinsamen Plattform von Regierung und Institutionen des Landes zur Erarbeitung und Entwicklung von übergeordneten Kommunikations- und Informationsstrategien zum Zwecke der Stärkung und Verbesserung des "Liechtenstein-Bildes";
die Entwicklung und Förderung von Konzepten und Schwerpunktmassnahmen, die nachhaltig der Verbesserung und Stärkung des "Liechtenstein-Bildes" dienen;
die Beratung und Unterstützung der Regierung bei der Entwicklung und Durchsetzung einer umfassend koordinierten und durchgehenden Kommunikations- und PR-Strategie;
die aktive Nutzung des Netzwerkes aller an der Stiftung beteiligten Institutionen, insbesondere die der Wirtschaftsverbände für Kommunikation und Information im In- und Ausland;
die Koordination aller mit der Erreichung des Stiftungszweckes zusammenhängenden Aktivitäten.1
Die Geschäftsstelle, welche aus einer 100% Stelle bestand, war bis zum 31.12.2010 tätig und hat per 1.1.2011 ihre operative Tätigkeit eingestellt.
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Liechtenstein Tourismus
Die selbständige Anstalt öffentlichen Rechts, Liechtenstein Tourismus, besteht in dieser Form seit Sommer 2000, als der Landtag das Tourismusgesetz, unter anderem das Organisationsstatut von Liechtenstein Tourismus, verabschiedet hat.
Die Hauptaufgaben von Liechtenstein Tourismus setzen sich gemäss dem Tourismusgesetz folgendermassen zusammen:
Sicherstellung des Marketings für den Tourismus in Liechtenstein in Abstimmung und Verbindung mit dem allgemeinen Standortmarketing für Liechtenstein;
die Information und die Förderung der Kooperation in der Tourismus- Branche;
Gästeinformation;
Interessenswahrnehmung des Liechtensteiner Tourismus in regionalen und internationalen Tourismus-Organisationen;
Förderung der touristischen Infrastruktur und Angebote in Liechtenstein sowie der Verkauf von touristischen Produkten.2
Bei der Geschäftsstelle von Liechtenstein Tourismus waren im Jahr 2010 8 Personen mit einem Beschäftigungsgrad von 80% bis 100% tätig.
Organisationseinheiten der Landesverwaltung im Bereich Kommunikation
Unter dem Dach der liechtensteinischen Landesverwaltung gab es vor allem eine enge Zusammenarbeit der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (SKOE) mit der Stiftung Image Liechtenstein. Insbesondere im Bereich der
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Darstellung des Landes im Ausland (Dokumentationen, Webseite www.liechtenstein.li) sowie der Erstellung von diversen Informationsmedien (Broschüren, Präsentationen über das Land Liechtenstein, den Finanzplatz, den Wirtschaftsstandort etc.) bestand eine enge Kooperation. Die Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit fungierte in diesem Sinne als Schnittstelle zwischen der liechtensteinischen Landesverwaltung und der Stiftung Image Liechtenstein. Eine weitere Organisationseinheit der Landesverwaltung welche im Bereich Kommunikation tätig ist, ist das Presse- und Informationsamt (PIA). Hauptaufgabe des Presse- und Informationsamtes ist die offizielle Berichterstattung aus Regierung und Landesverwaltung. Diese Informationstätigkeit erfolgt über Pressemitteilungen, Medienkonferenzen, Mediengespräche, Fototermine und Interview-Vermittlung. Zudem betreut das Presse- und Informationsamt den liechtensteinischen Landeskanal und ist zuständig für die Organisation des Staatsfeiertags.
Finanzierung
Die Stiftung Image Liechtenstein und Liechtenstein Tourismus sind eigenständige Organisationseinheiten mit jeweils eigener Finanzierung, welche sich in den letzten drei Jahren wie folgt zusammengesetzt hat:
 
Stiftung Image Liechtenstein
      
          
Einnahmen
  
2008
2009
2010
Landesbeitrag
900'000.00
900'000.00
900'000.00
Warenverkauf
4'500.00
0.00
0.00
Übriger Ertrag
45'000.00
0.00
0.00
          
Total Einnahmen SIL
949'500.00
900'000.00
900'000.00
          
          
Liechtenstein Tourismus
      
          
Einnahmen
        
Staatsbeitrag
750'000.00
750'000.00
750'000.00
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Nächtigungstaxen
271'805.30
246'031.70
240'000.00
Nächtigungstaxen Verdoppelung
271'805.30
246'031.70
240'000.00
Leistungsvereinbarung Vaduz
110'000.00
110'000.00
110'000.00
Leistungsvereinbarung TBG
100'000.00
100'000.00
100'000.00
Ausserord. Staatsbeitrag (ITB)
206'000.00
95'000.00
95'000.00
Provisionen Zimmervermittlung
1'766.76
1'904.27
1'849.00
          
Ertrag aus "Geschäftstätigkeit"
456'232.22
401'476.07
429'109.00
Weitere diverse Erträge
19'550.15
-3'019.50
5'050.00
          
Total Einnahmen LT
2'187'159.73
1'947'424.24
1'971'008.00
          
Summe staatlicher Beiträge
2'127'805.30
1'991'031.70
1'985'000.00
Im Jahr 2009 haben die beiden Einrichtungen zusammen also rund CHF 2.85 Mio. umgesetzt, wovon rund CHF 2 Mio. durch den Staat beigesteuert worden sind.
Ein weiterer indirekter Bestandteil der Finanzierung durch das Land sind die Mitgliedschaften des Landes bzw. von Liechtenstein Tourismus bei ausländischen Tourismusorganisationen wie beispielsweise Schweiz Tourismus, Ostschweiz Tourismus oder dem Schweizer Tourismusverband. Der jährliche Beitrag, der an diese Organisationen in Form von Mitgliedsbeiträgen entrichtet wird, beläuft sich auf ca. CHF 110'000.-- und beinhaltet die Möglichkeit der Nutzung der Plattformen (Internet, Publikationen, Informationsmaterialien) sowie Netzwerke und Know-how der benannten Institutionen. Im Sinne einer Bereinigung der Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten soll diese Budgetposition auf die neue Organisation übergehen mit dem klaren Auftrag, die bestehenden Vereinbarungen auf Zweckmässigkeit zu überprüfen.
Grossveranstaltungen
Seit Gründung der Stiftung Image Liechtenstein im Jahr 2002 war diese Organisation für die Umsetzung mehrerer Liechtenstein-Auftritte im Ausland zuständig, meist in enger Zusammenarbeit mit Liechtenstein Tourismus. Als Beispiel sei die Liechtenstein-Präsenz an der Welt-Gymnaestrada 2007 in Dornbirn sowie im
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Rahmen der Fussball-Europameisterschaft 2008 in Form von Liechtenstein-Pavillons in Basel und Wien erwähnt. Besonders hervorzuheben ist zudem die liechtensteinische Teilnahme an der Weltausstellung EXPO 2010 in Shanghai. Für diese Auslandsengagements stellte der Staat jeweils projektbezogene Zusatzbudgets zur Verfügung.
Die oben genannten Finanzkennzahlen alleine zeigen deshalb noch kein vollständiges Abbild der tatsächlich angefallenen Kosten. In den letzten drei Jahren sind u.a. folgende zusätzliche Landesbeiträge als Beispiele mit grösserem finanziellen Engagement angefallen:
Die folgende Tabelle gibt zusammengefasst wieder, welche Landesbeiträge über die Jahre 2008 - 2010 in die beiden Organisationseinheiten Stiftung Image Liechtenstein sowie Liechtenstein Tourismus geflossen sind und welche zusätzlichen Landesbeiträge ausserordentliche Anlässe mitfinanziert haben:
In Summe sind somit aus staatlicher Sicht über die Jahre 2008 - 2010 Kosten in Höhe von rund CHF 10.5 Mio. für die Finanzierung der Stiftung Image Liechten-
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stein, von Liechtenstein Tourismus und ausserordentlicher Grossanlässe angefallen.
In der Vergangenheit wurden Grossanlässe - so auch obige Beispiele - jeweils projektbezogen mit Zusatzbudgets finanziert. Nicht selten kurzfristig und ohne mehrjährige übergeordnete Planung, dennoch stets mit attraktivem Gegenwert. In Zukunft soll Liechtenstein Marketing zwei Aspekte in dieser Hinsicht verbessern: Erstens sollen Grossanlässe verstärkt in einem Gesamtkontext und über eine mehrjährige Planung gesehen werden. Zweitens sollen Grossanlässe innerhalb von Liechtenstein Marketing stärker gewichtet werden. Dabei können diese Grossanlässe Schwerpunkte z.B. in den Bereichen Sport, Kultur, Wirtschaft, Bildung, etc. aufweisen.



 
1Gemäss Statuten der Stiftung Image Liechtenstein vom 26.03.2002
 
2Tourismus-Gesetz vom 15. Juni 2000, Art. 5
 
LR-Systematik
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93
935
LGBl-Nummern
2011 / 544
Landtagssitzungen
30. Juni 2011
Stichwörter
Anstalt, Liech­tens­tein Marketing
G über die För­de­rung der wirt­schaft­li­chen und tou­ris­ti­schen Ent­wick­lung des Stand­ortes Liech­tens­tein (Stand­ort­för­de­rungs­ge­setz; SFG), Schaffung
Lan­des­ver­wal­tung, Organisation
Liech­tens­tein Mar­ke­ting, Anstalt
Tou­rismus
Tou­rismus, Mar­ke­ting, Landesverwaltung