Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), die Abänderung des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz), die Abänderung des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern, die Abänderung des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, STEG)
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Liechtenstein hat 2016 im Rahmen seiner internationalen Kooperation im Steuerbereich den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) nach dem gemeinsam Meldestandard der OECD (Common Reporting Standard; CRS) eingeführt. Im Zuge dessen wurden durch die Schaffung des AIA-Gesetzes, der AIA-Verordnung sowie des AIA-Merkblatts der Steuerverwaltung die notwendigen rechtlichen Grundlagen und verbindlichen Praxisanweisungen für die Umsetzung des AIA in Liechtenstein geschaffen.
Seit Inkrafttreten der innerstaatlichen Rechtsgrundlagen konnte nun mehrere Jahre Erfahrung gesammelt werden. Dabei wurden auch einzelne Dabei wurden einzelne Bereiche identifiziert, die zu Rechtsunsicherheiten in der Praxis sowie zu ineffizienten Abläufen und Doppelspurigkeiten auf Behördenseite geführt haben, die mit der gegenständlichen Vorlage adressiert werden sollen.
In diesem Zusammenhang hat auch das laufende Peer Review Verfahren des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) Bedeutung. Im Rahmen eines mehrstufigen Überprüfungsprozesses wird die ordnungsgemässe Umsetzung der internationalen Vorgaben auf Ebene der teilnehmenden Staaten geprüft. Dabei wird zum einen geprüft, ob die rechtliche Umsetzung den Vorgaben des CRS entspricht. Diese Überprüfung hat bereits zu Anpassungen in 2017 und 2018 geführt (vgl. BuA Nr. 52/2017 sowie Nr. 59/2018). Zum anderen wird überprüft, ob die CRS-Vorgaben in der Praxis effektiv umgesetzt wurden. Zu diesem Zweck begann Ende März 2020 für sämtliche teilnehmenden Staaten ein Prüfprozess, der sog. "Comprehensive Review". Dabei wird überprüft, ob auf rechtlicher Ebene alle Empfehlungen umgesetzt wurden und ob eine effektive Umsetzung des AIA durch ein entsprechendes "Compliance Framework" sichergestellt ist. Der "Comprehensive Review" wird mit einem Länder-Rating enden.
Durch die Vorlage sollen Verbesserungen vorgenommen und das liechtensteinische "Compliance Framework" mit besonderem Fokus auf die Effektivität gestärkt werden. Die gegenständliche Vorlage beinhaltet nebst Abänderungen des AIA-Gesetzes analoge Anpassungen des FATCA-Gesetzes, des Umsetzungsgesetzes zum Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich sowie des CbC-Gesetzes. Zudem
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wird im Steuergesetz die frühere Bestimmung über die Bestätigung der Steuerverwaltung gegenüber dem Handelsregister bei der Löschung von Rechtsträgern wieder eingeführt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Amt für Justiz
Amt für Volkswirtschaft
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Fürstliches Landgericht
Landessteuerkommission
Liechtensteinische Datenschutzstelle
Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer
Liechtensteinische Staatsanwaltschaft
Stabsstelle Financial Intelligence Unit
Steuerverwaltung
Verwaltungsgerichtshof
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Vaduz, 14. Juli 2020
LNR 2020-1064
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) die Abänderung des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz), die Abänderung des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern, die Abänderung des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, SteG) an den Landtag zu unterbreiten.
Liechtenstein hat 2016 im Rahmen der internationalen Kooperation im Steuerbereich den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) nach dem gemeinsam Meldestandard der OECD (Common Reporting Standard; CRS)
1 eingeführt. Im Zuge dessen wurden durch die Schaffung des AIA-Gesetzes, der AIA-Verordnung sowie des AIA-Merkblatts der Steuerverwaltung die notwendigen rechtlichen Grundlagen und verbindlichen Praxisanweisungen für die Umsetzung des AIA in Liechtenstein geschaffen.