Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung sowie Durchführung der Verordnung (EU) 2018/302 über Massnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts)
5
Am 2. Dezember 2021 hat der Landtag die Vorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie weiterer Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/302 über Massnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts in erster Lesung behandelt.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stelle
Amt für Volkswirtschaft (AVW)
6
Vaduz, 1. Februar 2022
LNR 2022-116
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
1 sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
| |
1 | Gesetz vom 22. Oktober 1992 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), LGBl. 1992 Nr. 121. |
| |
In seiner Sitzung vom 2. Dezember 2021 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten.
2 Die Vorlage sieht zum einen die erforderlichen Gesetzesanpassungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (im Folgenden als "Richtlinie" bezeichnet) und zum anderen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/302 über -
7
Massnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts (im Folgenden als "Verordnung" bezeichnet) vor. Der Landtag begrüsste die Gesetzesvorlage und sprach sich einhellig für Eintreten aus.
| |
2 | Bericht und Antrag Nr. 93/2021. |
| |