Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2024 / 7
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Pro­jek­t­or­ga­ni­sa­tion
5.Ter­min­plan bei Umset­zung des Projekts
6.Aus­wir­kungen bei Ableh­nung der Vorlage
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung von Ergänzungskrediten für den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals
 
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Im Jahr 2019 stimmte der Landtag und anschliessend die Stimmbevölkerung einem indexierten Verpflichtungskredit von CHF 65.5 Mio. für einen Spitalneubau auf dem Wille-Areal in Vaduz zu. Zusätzlich hatte die Gemeinde Vaduz einen nicht indexierten Beitrag von CHF 7.0 Mio. aus dem Spitalbaufonds gesprochen. Es stand also ein Gesamtkredit von CHF 72.5 Mio. für den Neubau zur Verfügung. Als im März 2022 eine Berechnung zeigte, dass die Gesamtkosten für das geplante Projekt "Inspira" die zur Verfügung stehenden Mittel um CHF 21.1 Mio. überschreiten würden, wurden die Projektarbeiten gestoppt. Es wurden mehrere Überprüfungen durchgeführt, die zeigten, dass das Projekt zwar Einsparpotenzial barg, dass aber ein Spitalneubau gemäss den Vorgaben des ursprünglichen Bericht und Antrags Nr. 80/2019 insbesondere aufgrund einer lückenhaften Budgetierung nicht im gesprochenen Kostenrahmen umsetzbar ist.
Im Frühling 2023 legte die Regierung dem Landtag den Bericht und Antrag Nr. 37/2023 mit Varianten zum weiteren Vorgehen vor. Der Landtag stimmte auf dieser Grundlage mehrheitlich der Weiterverfolgung und Überarbeitung des bestehenden Projekts zu, wobei die Kosten für Anforderungen aus einer Pandemie, die Ausstattung einer Geburtenstation sowie die Ausstattung der Fassaden mit einer Photovoltaikanlage eingeplant werden sollten. Es wurde in Aussicht gestellt, dass der zu beantragende Ergänzungskredit exklusive Geburtenstation und Photovoltaikanlage zwischen CHF 9.0 und 11.0 Mio. betragen würde.
In der Zwischenzeit wurde das Projekt grundlegend überarbeitet. Im Rahmen des neuen Vorprojekts "Inspira II" konnten die Konstruktionsflächen deutlich reduziert werden, während die Nutzflächen praktisch unverändert geblieben sind. Wie in Bericht und Antrag Nr. 80/2019 vorgesehen, soll das neue Gebäude über 43 Patientenzimmer, eine Notfallstation, zwei Operationsräume, eine Tagesklinik, eine Radiologie, eine zertifizierte Intermediate Care Unit, spezielle Räumlichkeiten für internistische Behandlungen und Funktionsdiagnostik sowie eine Akut-Geriatrie innerhalb der interdisziplinären Bettenstation verfügen. Sowohl ein im Projekt einbezogener Spitalplaner als auch das Landesspital als zukünftige Nutzerin des Gebäudes haben die Funktionalität des redimensionierten Gebäudes bestätigt.
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Nachdem die Gemeinde Vaduz bestätigt hat, dass ihr ursprünglich nicht indexierter Beitrag aufgrund der Baukostensteigerung von CHF 7.0 Mio. auf CHF 8.1 Mio. erhöht werden soll, steht mit dem per Ende 2023 indexierten Verpflichtungskredit von CHF 76.0 Mio. ein Gesamtkredit von CHF 84.1 Mio. zur Verfügung.
Um den Neubau des Landesspitals im Rahmen des überarbeiteten Projekts "Inspira II" umsetzen zu können, wird - exklusive bautechnische Massnahmen in Zusammenhang mit einer Pandemie, Ausstattung der Geburtenstation und zusätzliche Photovoltaikanlagen - ein Ergänzungskredit von CHF 6.0 Mio. beantragt. Das in Bericht und Antrag Nr. 37/2023 definierte Ziel der Optimierungen mit Mehrkosten zwischen CHF 9.0 bis 11.0 Mio. gegenüber dem zur Verfügung stehenden Gesamtkredit wurde also deutlich unterschritten. Um einen Spitalneubau gemäss Bericht und Antrag Nr. 80/2019 umzusetzen, ist eine Zustimmung zu diesem Ergänzungskredit unabdingbar.
Optional und voneinander unabhängig sind die Entscheide über die Teilprojekte Pandemievorkehrungen (CHF 0.6 Mio.), Geburtenstation (CHF 1.0 Mio.) und Fassaden-PV-Anlagen (CHF 1.7 Mio.). Sofern alle Elemente umgesetzt werden sollen, wären Ergänzungskredite von gesamthaft rund CHF 9.3 Mio. notwendig, um die Gesamtkosten von CHF 93.5 Mio. abzudecken.
Die einzelnen Elemente - sprich der für die Umsetzung des Projekts "Inspira II" unabdingbare Ergänzungskredit sowie die Zusatzkomponenten Pandemieausstattung, Geburtenstation und Fassaden-PV-Anlagen - wurden in separierte Ergänzungskreditvorlagen aufgeteilt, um dem Landtag die Möglichkeit zu geben, voneinander unabhängige Entscheide darüber zu treffen.
Bislang ist das Liechtensteinische Landesspital Bauherr des Neubauprojekts. Im Mai 2023 hat der Landtag die Regierung vor diesem Hintergrund beauftragt, zu prüfen, ob die Stabsstelle für Staatliche Liegenschaften die Gesamtprojektleitung für das Neubau-Projekt übernehmen kann. Diese Überprüfung ergab, dass die Erfolgsfaktoren für einen erfolgreichen Neubau - insbesondere die Definition konsistenter Bestellgrundlagen, die Sicherstellung einer realistischen Kostenübersicht und eines Kostencontrollings, die vorausschauende Terminplanung sowie ein bewusster Entscheid bezüglich Realisierungsmodell - unabhängig von der Ansiedlung der Bauherrenrolle gewährleistet werden können. Unter Abwägung der Vor- und
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Nachteile sowie unter Berücksichtigung rechtlicher Abklärungen kommt die Regierung zum Schluss, dass die Projektleitung und Bauherrschaft weiterhin beim Landesspital bleiben soll.
Sofern der Landtag den vorliegenden Ergänzungskrediten zustimmt, wäre im Frühjahr 2029 mit dem Betriebsstart des Landesspitals am neuen Standort zu rechnen. Würde der erste Ergänzungskredit abgelehnt, könnte der Spitalneubau gemäss Volksentscheid aus dem Jahr 2019 nicht umgesetzt werden und das Landesspital müsste auf absehbare Zeit in der nicht mehr zeitgemässen Infrastruktur am jetzigen Standort verbleiben.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Stellen
Amt für Gesundheit
Stabsstelle für staatliche Liegenschaften
Liechtensteinisches Landesspital
 
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Vaduz, 6. Februar 2024
LNR 2024-144
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Ergänzungskrediten für den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Es ist unbestritten, dass die aktuelle Infrastruktur des Liechtensteinischen Landesspitals nach über 40-jähriger Nutzungsdauer nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Vorgaben entspricht und erheblichen Sanierungsbedarf aufweist.1 Um auch in Zukunft eine moderne Grundversorgung in einem eigenen Spital anbieten zu können, ist die Erneuerung des Spitalgebäudes unumgänglich. Die Notwendigkeit eines Neubaus war in der Vergangenheit mehrheitlich unbestritten, jedoch wurde kontrovers über Grösse, Standort und Kosten eines neuen Landesspitals diskutiert.
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Nachdem die Stimmbevölkerung einen Verpflichtungskredit für einen Neubau am bestehenden Standort 2011 mehrheitlich abgelehnt hatte, stimmte eine Mehrheit des Stimmvolks 2019 einem Neubau des Spitalgebäudes auf dem Wille-Areal in Vaduz zu. Dafür wurde ein indexierter Verpflichtungskredit von CHF 65.5 Mio. gesprochen. Das bedeutet, dass der Kredit der Entwicklung der Baukosten angepasst wird. Zusätzlich hat die Gemeinde Vaduz aus dem Spitalbaufonds CHF 7 Mio. für das Projekt gesprochen, dieser Kredit ist aber nicht indexiert. Die Bauherrschaft wurde in der Folge von der Regierung an das Landesspital delegiert. Der Steuerungsausschuss wurde mit Vertretern des Ministeriums für Gesellschaft (seit März 2021 Ministerium für Gesellschaft und Kultur), des Amts für Bau und Infrastruktur (seit April 2022 Stabsstelle für Staatliche Liegenschaften), des Stiftungsrats und der Direktion des Landesspitals sowie mit weiteren Fachpersonen mit beratender Stimme besetzt.
Aus dem Architekturwettbewerb ging 2020 das Projekt "Inspira" der Firma Stutz Bolt Partner Architekten AG (seit November 2021 Diagonal Architekten AG) als Sieger hervor. Das Projekt wurde von der Jury zur weiteren Bearbeitung freigegeben und dem Steuerungsausschuss übergeben. Dieser beauftragte die Projektleitung und das Projektteam im Januar 2021, das Projekt so zu adaptieren, dass der Kostenrahmen eingehalten sowie die qualitativen und prozessualen Nutzeranforderungen erfüllt werden. Im März 2022 lag auf Grundlage der weiteren Planungsarbeiten eine Gesamtkostenberechnung von CHF 97.7 Mio. vor, was CHF 21.1 Mio. über dem zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Gesamtkredit von CHF 76.6 Mio. lag. Der Projektstand, auf dessen Grundlage diese Gesamtkostenberechnung erfolgte, wird im Folgenden als "Inspira I" bezeichnet.
Aufgrund dieser Kostenentwicklung sprach der Steuerungsausschuss einen Projektstopp aus. Es wurden in der Folge eine umfassende Organisations- und Pro-
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zessanalyse (Audit), eine Plausibilisierung der Kosten sowie eine fachlich-technische Überprüfung des Projekts durchgeführt. Ergänzt wurden diese Prozesse durch die Erstellung eines Berichts durch die Geschäftsprüfungskommission des Landtags.2
Im Mai 2023 wurde dem Landtag mit Bericht und Antrag Nr. 37/2023 ein Variantenbericht vorgelegt, welcher die verschiedenen Handlungsoptionen und den möglichen Verlauf des Projekts aufzeigte. Der Landtag hat nach eingehender Debatte entschieden, die Option der Redimensionierung des Projekts unter Beantragung eines Ergänzungskredits weiterzuverfolgen. In diesem Sinne erging der Auftrag,
 
a)
 
einen Bericht und Antrag für einen Ergänzungskredit zur Umsetzung eines optimierten Neubauprojekts ("Inspira II") zu erstellen;
 
b)
 
die Anforderungen aus einer möglichen Pandemie-Situation zu berücksichtigen;
 
c)
 
die Kosten für eine Geburtenabteilung zu berücksichtigen;
 
d)
 
zu prüfen, ob die Stabsstelle für Staatliche Liegenschaften die Gesamtprojektleitung für das Neubau-Projekt übernehmen kann/könnte.
Weiter sollten wie bei anderen öffentlichen Bauten aus Sicht des Landtags auch im Spitalprojekt Nachhaltigkeitsaspekte stärker berücksichtigt werden, insbesondere durch die Einplanung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) an der Fassade des Gebäudes.



 
1Detaillierte Ausführungen zum Zustand der aktuellen Infrastruktur sind Bericht und Antrag Nr. 16/2019 zu entnehmen.
 
2Die genannten Berichte sowie Zusammenfassungen derselben sind im Bericht und Antrag Nr. 37/2023 zu finden.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2024 / 248
Landtagssitzungen
07. März 2024
Stichwörter
Ergän­zungs­kre­dite
Neubau Landesspital
Vor­pro­jekt Inspira II
Zusatz­kom­po­nente Fassaden-PV-Anlagen
Zusatz­kom­po­nente Geburtsstation
Zusatz­kom­po­nente Pandemieausstattung