Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Asylgesetzes (AsylG) sowie des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz, AuG)
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Angesichts der anhaltenden Migrationsströme und der angespannten Asylsituation in Europa sollen im liechtensteinischen Asylgesetz entsprechende Anpassungen zur Beschleunigung des Asylverfahrens vorgenommen werden. Das Asylverfahren soll beschleunigt und zukunftsorientiert ausgestaltet werden, ohne jedoch die Rechte von Asylsuchenden übermässig oder völkerrechtswidrig einzuschränken.
Einerseits soll das Asylverfahren durch die Einführung von kürzeren Entscheidungsfristen und die Änderung der erstinstanzlichen Zuständigkeit beschleunigt werden. Andererseits soll eine Verkürzung und Anpassung der Beschwerdeverfahren und die Zusammenlegung der Beschwerde mit einem allfälligen Antrag auf Verfahrenshilfe zur Beschleunigung beitragen.
Im Weiteren soll für Wirtschaftsmigranten die Attraktivität, in Liechtenstein ein Asylgesuch zu stellen, erheblich verringert werden. Dies vor dem Hintergrund, dass derzeit eine grosse Anzahl von Asylsuchenden aus dem Westbalkan bzw. Osteuropa, und damit aus sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten stammt. Die in diesen Fällen angeführten Asylgründe sind meist wirtschaftlicher oder medizinischer Natur.
Ein schnelleres Verfahren wirkt sich nicht nur im Sinne der Asylsuchenden auf die Wiedereingliederung im Heimat- bzw. Herkunftsstaat aus, sondern auch auf die Kosten für das Land Liechtenstein. Zudem sollen die verfügbaren Unterkünfte vor allem für Asylsuchende aus Krisengebieten zur Verfügung stehen und nicht durch Asylsuchende mit wirtschaftlichen Motiven besetzt werden.
Die Beschleunigung des Asylverfahrens soll insbesondere durch folgende Ände-rungen erreicht werden:
* Erlass aller erstinstanzlichen Entscheidungen durch die Regierung bzw. das zuständige Regierungsmitglied;
* Neue Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens;
* Erlass von Unzulässigkeitsentscheiden bei Personen aus sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten, bei Asylgesuchen aus wirtschaftlichen oder medizi-
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nischen Gründen, bei Straffälligkeit sowie bei Verletzung der Mitwirkungspflicht.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Ausländer- und Passamt
Landespolizei
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Vaduz,10. Mai 2016
LNR 2016-636
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Asylgesetzes (AsylG) sowie des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz, AuG) an den Landtag zu unterbreiten.
Zahlreiche internationale und innerstaatliche Krisen und Konflikte, aber auch weitere Faktoren, haben in den letzten Jahren die globalen Migrationsströme massiv ansteigen lassen
1. Insbesondere die bewaffneten Konflikte in Syrien und im Irak sowie in der Subsahara, aber auch in Nordafrika haben zu einer hohen -
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Instabilität und vielen Vertreibungen geführt. Dadurch haben sich auch die Migrationsbewegungen nach Europa enorm verstärkt.
Aufgrund der aktuellen Flüchtlingsströme von der Arabischen Halbinsel, aus Asien, Afrika, aber auch dem Westbalkan und GUS-Ländern
2 nach Europa ist die Anzahl der Asylgesuche im Schengen-Raum seit dem Sommer 2015 stark angestiegen. Immer mehr Menschen drängen über das Mittelmeer und die sog. Balkanroute nach Europa. Mittlerweile sind nicht nur die Länder an den Schengen-Aussengrenzen von den Flüchtlingsströmen betroffen, sondern auch Liechtensteins Nachbarländer, insbesondere Österreich und Deutschland. Neben der Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden stellt auch die Durchführung der Asylverfahren eine grosse Herausforderung für die einzelnen Staaten dar.
Auch Liechtenstein registrierte im Jahr 2015 mehr Asylsuchende als in den Jahren zuvor. Insbesondere seit September 2015 ist die Anzahl der Asylgesuche signifikant angestiegen. Im Jahr 2015 stellten 154 Personen ein Asylgesuch in Liechtenstein, also mehr als doppelt so viele wie noch im Vorjahr (2014: 73 Asylgesuche, 2013: 93 Asylgesuche, 2012: 74 Asylgesuche). Im Jahr 2016 haben bis Ende März 12 Personen in Liechtenstein um Asyl angesucht.
Entgegen den Entwicklungen in den Nachbarländern werden in Liechtenstein verhältnismässig wenige Asylgesuche von Personen aus Syrien, Irak oder Afghanistan gestellt, sondern vor allem von Personen aus dem Westbalkan. Hierbei handelt es sich jedoch erfahrungsgemäss grösstenteils um Wirtschaftsmigranten. Auch Gesuche aus China (Tibet) und aus der Ukraine haben stark zugenommen. Seit September 2015 verzeichnet Liechtenstein auch vermehrt Asylgesuche von
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Personen aus Afghanistan, Irak und Iran sowie sieben Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen (2014: kein Asylgesuch).
Die erhöhten Asylzahlen in Liechtenstein bewegen sich derzeit noch in einer verkraftbaren Grössenordnung und die Lage kann zwar als angespannt, aber normal bezeichnet werden, dies im Gegensatz zur Situation vor allem in Österreich oder Deutschland. Da sich die Asylsituation jedoch jederzeit und sehr schnell ändern kann, muss sich Liechtenstein auf mögliche Lageveränderungen vorbereiten und die Entwicklungen auf europäischer Ebene und in den Nachbarländern aufmerksam verfolgen.
Aus diesem Grund hat die Regierung im Herbst 2015 die Einsetzung einer Task Force Asyl beschlossen. Diese koordiniert ämterübergreifend und unter situativem Beizug von weiteren Experten und Vertretern von verwaltungsexternen Organisationen die notwendigen Vorkehrungen bezüglich der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden, der Bereitstellung von Notunterkünften, der Anordnung allfälliger Sicherheitsmassnahmen, wie auch hinsichtlich der erforderlichen gesundheitlichen Abklärungen und der Information der Öffentlichkeit. Dadurch sollen notwendige Massnahmen zeitnah und effizient umgesetzt werden. Um einem Engpass in der Unterbringung von Asylsuchenden entgegenzuwirken, hat die Regierung ausserdem die Erweiterung des Aufnahmezentrums in Vaduz mit provisorischen Wohncontainern beschlossen und umgesetzt. Darüber hinaus stehen Zivilschutzräume als Notunterkünfte bereit.
Um der erhöhten Anzahl an Asylsuchenden und dem erhöhten Bestand an betreuten Personen gerecht zu werden, soll das Asylverfahren und damit das Asylgesetz angepasst werden. Dies soll, insbesondere auch im Hinblick auf die hohe Anzahl von Personen aus sogenannten sicheren Heimat- oder Herkunftsstaaten, zu einer Entlastung im Bereich der Unterkünfte und der notwendigen personellen Ressourcen führen.
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1 | "Factors that have contributed to the increase in the scale of international migration include globalization and growing disparities in living conditions, both within and between countries. Among the people on the move today, many are seeking employment or educational opportunities, others want to reunite with family members and still more are fleeing persecution, conflict or blind violence in their countries." (http://www.unhcr.org/pages/4a1d406060.html; besucht am 08.01.2016). |
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2 | Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten (GUS): Armenien, Aserbaidschan, Weissrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan. |
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