Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 77
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Kosten des gesetz­li­chen Auftrags
3.Finan­zie­rung des gesetz­li­chen Auftrags
4.Sanie­rungs­mass­nahmen
5.Zukünf­tige Aus­rich­tung des LRF
6.Ver­nehm­las­sung
7.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
8.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
9.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Finanz­be­schluss über die kurz­fris­tige Liqui­di­täts­si­che­rung und die Stär­kung des Eigen­ka­pi­tals des Liech­tens­tei­ni­schen Rundfunks
2.Abän­de­rung des Gesetzes über den "Liech­tens­tei­ni­schen Rund­funk" (LRFG) - Her­ab­set­zung Dotationskapital
3.Abän­de­rung des Gesetzes über den "Liech­tens­tei­ni­schen Rund­funk" (LRFG) -Werbeverbot
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Sanierung und zukünftige Ausrichtung des Liechtensteinischen Rundfunks (LRF)
 
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Die Medienlandschaft in Liechtenstein befindet sich derzeit in einem Umbruch. Am 4. März 2023 stellte die Liechtensteiner Volksblatt AG den Betrieb und damit die Herausgabe ihrer Tageszeitung ein und das Liechtensteiner Volksblatt verschwand nach 144 Jahren vom Markt. Der seit Jahren anhaltende Trend sinkender Werbeerträge bzw. die Verlagerung in den Online-Bereich belastet die Medieninstitutionen stark. Auch der Liechtensteinische Rundfunk (LRF) als öffentlich-rechtlicher Radiosender ist von diesen Entwicklungen unmittelbar betroffen und in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Der vorliegende Bericht und Antrag dient einerseits der Durchführung der notwendigen finanziellen Sanierung des LRF als auch der Festlegung der zukünftigen Ausrichtung, damit das Weiterbestehen des LRF nachhaltig sichergestellt wird.
Per Ende 2022 war das Eigenkapital des LRF mit CHF 157'590 nur noch zu rund 20% gedeckt. Aufgrund des somit resultierenden hälftigen Kapitalverlusts wurden seitens Verwaltungsrat mögliche Sanierungsmassnahmen erarbeitet. Die Sanierung des LRF soll in zwei Schritten erfolgen. Zunächst ist aufgrund des hohen Verlusts im Vorjahr und den weiterhin sinkenden Werbeeinnahmen ein Nachtragskredit in Höhe von CHF 600'000 notwendig, um die Liquidität des LRF im Jahr 2023 sicherzustellen und das Eigenkapital zu stärken. Als zweiter Schritt soll das Dotationskapital von CHF 800'000 auf CHF 400'000 gesenkt werden. Mit diesen beiden Massnahmen werden die bestehenden Verlustvorträge beim LRF beseitigt und wieder eine gesunde finanzielle Basis hergestellt.
Gleichzeitig soll der Gesetzgeber im Rahmen des vorliegenden Bericht und Antrags über die zukünftige Ausrichtung des LRF bestimmen können. Dabei bestehen grundsätzlich mehrere Varianten, von der Beibehaltung des Status Quo über die Umsetzung eines werbefreien Radios bis hin zur Schliessung des LRF.
Die Regierung empfiehlt und beantragt im Rahmen des vorliegenden Berichts die Umsetzung eines werbefreien LRF im Gesetz über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (LRFG) und damit den Wegfall der Werbeeinnahmen als Finanzierungsquelle. Die fehlenden Mittel müssen durch einen höheren Landesbeitrag kompensiert werden, welcher weiterhin jährlich im Rahmen des Landesvoranschlags beantragt und durch den Landtag genehmigt werden soll. Mit dieser Lösung fallen die
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Unsicherheiten auf der Ertragsseite aufgrund der Entwicklungen im Werbemarkt weg. Der LRF kann sich dadurch voll und ganz der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags widmen. Die Aufwände sind beim LRF seit Jahren konstant und entsprechen den Kosten des gesetzlichen Auftrags.
Als weiteres Element der zukünftigen Ausrichtung empfiehlt die Regierung eine zusätzliche Erhöhung des Landesbeitrags für den Ausbau des digitalen Bereichs des LRF. Die Veranstaltung und Verbreitung von Online-Angeboten sind im Gesetz vorgesehen und ein redaktioneller Ausbau dieser Kanäle wurde gemäss Eignerstrategie bereits vor Jahren angestrebt. Immer mehr Menschen nutzen mobile Geräte, um Nachrichten, Informationen und Unterhaltungsinhalte zu konsumieren. Der Zugang zu digitalen Medien ist einfach, bequem und rund um die Uhr verfügbar. Mit dem Ausbau des digitalen Bereichs kann dieser Entwicklung Rechnung getragen werden.
Die Regierung ist überzeugt, dass der LRF mit diesen Massnahmen zukünftig seine gesetzlichen Aufträge erfüllen kann. Die Finanzierung des LRF wird damit langfristig gesichert und die Medienlandschaft in Liechtenstein gestärkt. Ein starker LRF dient der freien öffentlichen und ausgewogenen Meinungsbildung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
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Vaduz, 11. Juli 2023
LNR 2023-1077
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Sanierung und zukünftige Ausrichtung des Liechtensteinischen Rundfunks an den Landtag zu unterbreiten.
1.1Die Entwicklung des Rundfunks in Liechtenstein
"Radio L" startete am 15. August 1995 nach einer längeren Probephase seinen Betrieb als private Radiostation in Liechtenstein. Hinter Radio L stand die Radio-TV AG. Das Privatradio betrieb ein Vollprogramm,1 konnte aber nie die notwendigen Hörerzahlen bzw. Einnahmen erzielen, um kostendeckend betrieben werden zu können. Im November 1999 beschloss der Landtag auf Antrag der Regierung (Bericht und Antrag Nr. 121/1999), einen Landesbeitrag in Höhe von -
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CHF 1'125'000 an die Radio-TV AG für die seit Sendebeginn (15.08.1995) bis Ende 1999 erbrachten programmlichen Leistungen auszurichten. Ab dem Jahr 2000 wurde Radio L gestützt auf eine Leistungsvereinbarung durch das Land unterstützt. Mit dieser Vereinbarung übernahm Radio L erstmals Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes und der Landesversorgung in Not- und Krisenzeiten. Gemäss Bericht und Antrag Nr. 65/2003 erhielt Radio L damit de facto den Status eines Landessenders.
Radio L konnte in Liechtenstein und dem Rheintal jeden Tag etwa 50'000 Hörer aufweisen. Davon stammten ca. 12'000 aus Liechtenstein und 38'000 aus dem Rheintal. Damit war Radio L das führende Radio im Rheintal. Trotz dieser starken Stellung zeigte sich aber von Anfang an, dass Radio L die laufenden Kosten sowie die Investitionen nicht durch Werbeeinnahmen decken konnte. Die separate Radio L Werbe AG konnte in keinem Jahr ein positives Ergebnis aufweisen. Die in der Folge aufgetretenen Verluste wurden in den ersten Jahren durch private Sponsoren gedeckt. Als diese beschlossen, nicht mehr für die Verluste aufzukommen, wurden Verkaufsverhandlungen mit dem Staat aufgenommen.
Per 1. Januar 2004 übernahm das Land Liechtenstein die Aktiven und das Personal des bestehenden Radiosenders und brachte diese in die neu geschaffene öffentlich-rechtliche Anstalt "Liechtensteinischer Rundfunk" ein. Gleichzeitig wurden die Aufgaben sowie die Finanzierung des Radios mit dem neu geschaffenen Gesetz über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (LGBl. 2003 Nr. 229) geregelt.



 
1Unter einem Vollprogramm wird das Programmangebot verstanden, bei dem über den Tag unterschiedliche Zielgruppen mit allen möglichen Themen und Formen bedient wird. Der Gegensatz zum Vollprogramm ist das Spartenprogramm.
 
LR-Systematik
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612
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78
784
LGBl-Nummern
2023 / 401
2023 / 374
Landtagssitzungen
06. September 2023
05. September 2023
Stichwörter
Ausbau Online-Angebote
Kom­pen­sa­tion erhöhter Landesbeitrag
Sanie­rung liech­tens­tei­ni­scher Rund­funk (LRF)
Sichers­tel­lung Liquidität
Stär­kung Eigenkapital
Umset­zung wer­be­freier Rundfunk
Weg­fall Werbeeinnahmen