Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 78
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Ausländergesetzes
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Asylgesetzes
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 zur Reform des Visa-Informationssystems und der damit verbundenen Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für VIS-Zwecke sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) und des Asylgesetzes (AsylG) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
 
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Das Fürstentum Liechtenstein ist mit Inkraftsetzen der Assoziierungsprotokolle zu Schengen und Dublin am 19. Dezember 2011 dem Schengen-Raum beigetreten. Damit hat sich Liechtenstein grundsätzlich auch zur Übernahme künftiger Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands gemäss dem im Assoziierungsprotokoll festgelegten Verfahren verpflichtet.
Der vorliegende Bericht und Antrag betrifft die Übernahme und Umsetzung einer solchen Weiterentwicklung, gegenständlich der Verordnung (EU) 2021/1133 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 603/2013, (EU) 2016/794, (EU) 2018/1862, (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Voraussetzungen für den Zugang zu anderen Informationssystemen der EU für Zwecke des Visa-Informationssystems sowie der Verordnung (EU) 2021/1134 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/512/EG und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates zur Reform des Visa-Informationssystems. Diese Weiterentwicklungen wurden Liechtenstein durch die EU am 8. Juli 2021 notifiziert. Die Regierung hat am 14. September 2021 die Übernahme der genannten Verordnungen vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags genehmigt. Mit diesem Bericht und Antrag wird einerseits der zur Übernahme der Verordnungen notwendige Notenaustausch dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt und andererseits befasst sich die vorliegende Gesetzesvorlage mit der damit einhergehenden Abänderung des Ausländergesetzes (AuG) und des Asylgesetzes (AsylG).
Seit 2011 ist das Visa-Informationssystem (VIS) die technische Lösung, die das Visumverfahren für einen kurzfristigen Aufenthalt erleichtert und es den Visum-, Grenz-, Asyl- und Migrationsbehörden ermöglicht, schnell und wirksam die notwendigen Informationen über visumpflichtige Drittstaatsangehörige zu prüfen. Über das VIS, das die Konsulate der Schengen-Staaten weltweit sowie alle Aussengrenzübergangsstellen miteinander vernetzt, werden biometrische Daten (Gesichtsbild und Abdrücke der zehn Finger) zu Identifizierungs- und Überprüfungszwecken abgeglichen.
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Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums und an den Aussengrenzen zu verbessern, legalen Reisenden das Überschreiten der Aussengrenzen, das freie Reisen und den Aufenthalt im Schengen-Raum ohne Binnengrenzkontrollen zu erleichtern und das Management der Schengen-Aussengrenzen zu vereinfachen.
Die meisten Änderungen sind im Wesentlichen technischer Art, beispielsweise die Anbindung des VIS an bestehende und künftige IT-Systeme. Die vorgenommenen Änderungen erweitern damit den Zweck, die Funktionalität und die Zuständigkeiten des VIS lediglich in sehr begrenzter Weise.
Die beiden Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 bilden die Grundlage für die Erneuerungen des VIS, um den Herausforderungen in der Visa-, Grenz- und Sicherheitspolitik besser gerecht zu werden. Mit der Änderung des Ausländer- und Asylgesetzes werden unter anderem die Bestimmungen der VIS-Verordnungen in der nationalen Gesetzgebung konkretisiert.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stellen
Ausländer- und Passamt
Landespolizei
Amt für Informatik
Datenschutzstelle
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Vaduz, 11. Juli 2023
LNR 2023-1109
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1133 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 603/2013, (EU) 2016/794, (EU) 2018/1862, (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Voraussetzungen für den Zugang zu anderen Informationssystemen der EU für Zwecke des Visa-Informationssystems und der Verordnung (EU) 2021/1134 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/512/EG und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates zur Reform des Visa-Informationssystems sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) und des Asylgesetzes (AsylG) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Europäische Union (EU) sieht sich seit Jahren mit einem Anstieg der irregulären Grenzübertritte und einer sich wandelnden, ständig präsenten Bedrohung der inneren Sicherheit konfrontiert. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren Massnahmen eingeleitet, das Informationsmanagement in der EU unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten, wirksamer und effizienter zu gestalten, den Schutz der EU-Aussengrenzen besser zu gewährleisten, die Migrationssteuerung zu verbessern und die innere Sicherheit aller Bürger zu erhöhen.
Zu diesen Massnahmen zählen unter anderem die Einführung des Ein- und Ausreisesystems (Entry-Exit-System, EES)1, des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (European Travel Information and Authorization System, ETIAS)2 sowie das Europäische Strafregisterinformationssystem (European -
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Criminal Records Information System, ECRIS), welches für Liechtenstein aufgrund der fehlenden Mitgliedschaft in der EU aktuell nicht anwendbar ist. Neben den neuen EU-Informationssystemen werden die bestehenden EU-Informationssysteme wie das Schengener Informationssystem (SIS)3 und das hier zugrundeliegende Visa-Informationssystem (VIS) weiterentwickelt. Zuletzt sollen alle diese Informationssysteme interoperabel miteinander verknüpft werden, sodass durch eine Kommunikationsinfrastruktur zwischen den einzelnen Systemen der Datenaustausch - die sog. Interoperabilität4 - gewährleistet werden kann. Vorgesehen ist ebenfalls die Weiterentwicklung des Fingerabdruck-Identifizierungssystems EURODAC, welches vorrangig im Asylbereich eingesetzt wird.
Mit den neu geschaffenen sowie den weiterentwickelten EU-Informationssystemen soll das Aussengrenzmanagement verbessert, irreguläre Einwanderung verhindert und die Steuerung der Migrationsströme erleichtert werden. Namentlich können sie die Identifizierung von Personen unterstützen, welche die Voraussetzungen hinsichtlich der Dauer des zulässigen Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht oder nicht mehr erfüllen. Darüber hinaus können sie zur
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Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten beitragen.
Mit der Weiterentwicklung des VIS durch die beiden Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134, welche die Grundlage für die Erneuerungen des VIS bilden, soll nun ein weiterer Meilenstein zur Bewältigung der oben beschriebenen Herausforderungen implementiert und umgesetzt werden.
Die Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 wurden am 7. Juli 2021 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedet. Am 8. Juli 2021 hat die EU Liechtenstein diese zwei Schengen-Weiterentwicklungen notifiziert. Die Regierung hat sodann am 14. September 2021 die Übernahme der genannten Verordnungen vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags genehmigt.



 
1Vgl. Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung und Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (EES) (Verordnungen (EU) 2017/2226 und 2017/2225) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands), Nr. 8/2019; Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der Ersten Lesung betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung und Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (EES) (Verordnungen (EU) 2017/2226 und 2017/2225) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) aufgeworfenen Fragen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands), Nr. 42/2019.
 
2Vgl. Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Einrichtung eines europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Verordnung (EU) 2018/1240) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes), Nr. 82/2019; Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Einrichtung eines europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Verordnung (EU) 2018/1240) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) aufgeworfenen Fragen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands), Nr. 120/2019.
 
3Vgl. Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die europäische Grenz- und Küstenwache und zur Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz) sowie des Ausländergesetzes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands), Nr. 63/2021.
 
4Vgl. Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei (Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; Aug) und des Gesetzes über die Amtshaftung (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands), Nr. 202/66; Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei (Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AUG) und des Gesetzes über die Amtshaftung aufgeworfenen Fragen (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands), Nr. 137/2020.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2024 / 040
2024 / 039
2024 / 029
Landtagssitzungen
06. September 2023
Stichwörter
Abän­de­rung Asylgesetz
Abän­de­rung Ausländergesetz
Reform Visa-Infor­ma­ti­ons­system (VIS)
Weit­rer­ent­wick­lung Schengen-Besitzstand