Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Kenntnisnahme von Eigner- und Beteiligungsstrategien sowie die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung (LGVG)
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Gemäss den Bestimmungen in den Eigner- und Beteiligungsstrategien der öffentlichen Unternehmen sind diese Strategien periodisch, mindestens jedoch alle vier Jahre auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen. Im Jahr 2023 wurden die Eigner- und Beteiligungsstrategien der öffentlichen Unternehmen durch die Regierung überprüft. In der Folge wurden sämtliche Eigner- und Beteiligungsstrategien, mit Ausnahme der Eignerstrategie des Liechtensteinischen Landesspitals, aktualisiert und durch die Regierung am 30. Januar 2024 genehmigt. Aufgrund laufender Verhandlungen über eine neue Globalkreditvereinbarung mit dem Liechtensteinischen Landesspital sowie offener Fragen in Zusammenhang mit der Eignerstrategie des Landesspitals wurde diese als einzige nicht überarbeitet und soll zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Bei der Beteiligungsstrategie der Familienhilfe Liechtenstein handelt es sich um eine neue, erstmals erlassene Strategie aufgrund der Überführung der Familienhilfe Liechtenstein in eine öffentlich-rechtliche Stiftung per Anfang 2024.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag bringt die Regierung dem Landtag die Eigner- bzw. Beteiligungsstrategien der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten, der AHV-IV-FAK-Anstalten, der Erwachsenenbildung Liechtenstein, der Familienhilfe Liechtenstein, der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, der Kulturstiftung Liechtenstein, des Kunstmuseums Liechtenstein, der Kunstschule Liechtenstein, der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe, der Liechtensteinischen Gasversorgung (Liechtenstein Wärme), der Liechtensteinischen Kraftwerke, der Liechtensteinischen Landesbank, der Liechtensteinischen Landesbibliothek, der Liechtensteinischen Musikschule, der Liechtensteinischen Post, des Liechtensteinischen Entwicklungsdiensts, des Liechtensteinischen Rundfunks, des Liechtensteinischen Landesmuseums, von Liechtenstein Marketing, der Telecom Liechtenstein, der Universität Liechtenstein sowie des Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil zur Kenntnis. Gleichzeitig soll mit der Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung (LGVG) die Umbenennung der Liechtensteinischen Gasversorgung in "Liechtenstein Wärme" formal vollzogen werden.
Die vollzogenen Anpassungen sind sowohl inhaltlicher als auch struktureller und sprachlicher Natur. Die ökologischen Ziele wurden bei sämtlichen Eigner- und
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Beteiligungsstrategien überarbeitet und mit den klima- und energiepolitischen Zielen des Landes Liechtenstein in Einklang gebracht.
Im Rahmen der Kenntnisnahme der aktualisierten Eigner- und Beteiligungsstrategien durch den Landtag beantragt die Regierung ausserdem, die Namensänderung der Liechtensteinischen Gasversorgung zu "Liechtenstein Wärme" durch eine Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung formal zu vollziehen.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Stellen
Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten
AHV-IV-FAK-Anstalten
Erwachsenenbildung Liechtenstein
Familienhilfe Liechtenstein
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Kulturstiftung Liechtenstein
Kunstmuseum Liechtenstein
Kunstschule Liechtenstein
Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe
Liechtensteinische Gasversorgung (Liechtenstein Wärme)
Liechtensteinische Kraftwerke
Liechtensteinische Landesbank
Liechtensteinische Landesbibliothek
Liechtensteinische Musikschule
Liechtensteinische Post
Liechtensteinischer Entwicklungsdienst
Liechtensteinischer Rundfunk
Liechtensteinisches Landesmuseum
Liechtenstein Marketing
Telecom Liechtenstein
Universität Liechtenstein
Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil
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Vaduz, 6. Februar 2024
LNR 2023-1584
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Kenntnisnahme von Eigner- und Beteiligungsstrategien sowie die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung (LGVG) zu unterbreiten.
Gemäss Art. 16 Abs. 1 ÖUSG
1 legt die Regierung nach Rücksprache mit der strategischen Führungsebene für jedes öffentliche Unternehmen eine Eigner- oder Beteiligungsstrategie fest. Nach Abs. 2 desselben Artikels legt die Regierung dem Landtag die festgelegten oder abgeänderten Eigner- oder Beteiligungsstrategien zur Kenntnisnahme vor.
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Gemäss Kapitel 5.2 der jeweiligen Eigner- oder Beteiligungsstrategie sind diese von der Regierung periodisch, mindestens jedoch alle vier Jahre auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen. Im Jahr 2023 wurden die Eigner- und Beteiligungsstrategien der öffentlichen Unternehmen durch die Regierung überprüft. In der Folge wurden sämtliche Eigner- und Beteiligungsstrategien, mit Ausnahme der Eignerstrategie des Liechtensteinischen Landesspitals, aktualisiert und durch die Regierung am 30. Januar 2024 genehmigt. Aufgrund laufender Verhandlungen über eine neue Globalkreditvereinbarung mit dem Liechtensteinischen Landesspital, die einen Bezug zur Eignerstrategie des Landesspitals haben und allenfalls Anpassungen notwendig machen, wurde diese nicht überarbeitet. Dies soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Beteiligungsstrategie für die per 1. Januar 2024 neu gegründete Familienhilfe Liechtenstein wurde am 30. Januar 2024 neu erlassen.
Ziel der Überarbeitung war neben der Berücksichtigung von aktuellen unternehmerischen und politischen Entwicklungen in den jeweiligen Bereichen, wenn möglich, einheitliche Vorgaben für die strategische Ausrichtung der öffentlichen Unternehmen festzulegen. Dadurch kann für das Land Liechtenstein als Eigentümerin eine bessere Vergleichbarkeit der Unternehmen hergestellt werden und die Beaufsichtigung nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Neben einer Vereinheitlichung der Themenstrukturierung sowie sprachlichen Präzisierungen wurden inhaltliche Anpassungen vorgenommen, wie insbesondere Vorgaben zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der UNO sowie der klima- und energiepolitischen Ziele des Landes Liechtenstein. Mit der Klimastrategie 2050, welche der Landtag im Dezember 2022 verabschiedet hat, wurde die Regierung ausdrücklich beauftragt, in den Eigner- und Beteiligungsstrategien für die öffentlichen Unternehmen ambitionierte Klimaziele festzuhalten und dadurch die Vorbildfunktion für Unternehmen zu stärken.
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Im Jahr 2022 hat die Liechtensteinische Gasversorgung eine Markenänderung zu "Liechtenstein Wärme" durchgeführt. Begründet wurde dies damit, dass mit der neuen Marke die Aussenwahrnehmung des Unternehmens seinen derzeitigen Aufgaben und Werten besser entspricht. Die Liechtensteinische Gasversorgung strebt ebenfalls eine offizielle bzw. formale Namensänderung zu "Liechtenstein Wärme" an, was eine entsprechende Anpassung im Gesetz über die Liechtensteinische Gasversorgung erfordert. Die Regierung befürwortet diese Namensänderung, welche mit der vorgeschlagenen Gesetzesvorlage umgesetzt werden soll.
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1 | Gesetz vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung der öffentlichen Unternehmen, LGBl. 2009 Nr. 356; ÖUSG. |
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