Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen aufgeworfenen Fragen
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Am 11. März 2022 hat der Landtag die Abänderung des Entsendegesetzes in erster Lesung beraten. Die Revision des Entsendegesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In den einzelnen Voten wurde die Situation in Liechtenstein als attraktiver Markt für ausländische Dienstleistungen angesprochen und die besondere Bedeutung des Entsenderechts hervorgehoben, den entsandten Arbeitnehmern die gleichen Bedingungen zu gewähren wie den inländischen Arbeitskräften. Angesprochen wurde ebenso der Vollzug des Entsenderechts, welcher mit dieser Vorlage erneut gestrafft werden soll.
Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie von der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden, oder ergänzt die bereits gegebenen Antworten.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 12. Juli 2022
LNR 2022-1071
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (BuA Nr.15/2022) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Der Landtag hat den vorliegenden Gesetzesentwurf in seiner Sitzung am 11. März 2022 in erster Lesung beraten. Die vorgeschlagene Revision des Entsendegesetzes (EntsG)
1 dient in erster Linie der Umsetzung Richtlinie (EU) 2018/957 (im Folgenden: Richtlinie). In der Eintretensdebatte fand die Vorlage grundsätzliche Unterstützung. Es wurde betont, dass Liechtenstein als Hochpreisland ein attraktiver Markt für Entsender sei und dass deshalb die entsandten Arbeitnehmer vor -
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Ausbeutung zu schützen seien. Es wurde begrüsst, dass der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" verwirklicht werden sollte. Weiter wurde der Vollzug des Entsendrechts angesprochen und gefragt, warum nach wie vor viele Verstösse festzustellen seien. Wie die Regierung in der ersten Lesung dargelegt hat, ist zum Teil davon auszugehen, dass einige Unternehmen hoffen, nicht in eine Kontrolle zu geraten und sich die Einhaltung der Mitwirkungspflichten deshalb ersparen - im Wissen, dass die erstmalige Verletzung nur eine Mahnung zur Folge hat. Letzteres soll nun mit dieser Vorlage abgeändert werden. Wie zudem bereits in der ersten Lesung ausgeführt, werden beim Amt für Volkswirtschaft die internen Vollzugsprozesse regelmässig überprüft und angepasst, wenn sich dadurch die Effektivität steigern lässt. So wurden im letzten Jahr vermehrt risikobasierte Kontrollen durchgeführt. Dies hat dazu geführt, dass bei einer gleichbleibenden Anzahl von Baustellenkontrollen die Gesamtbussenhöhe angestiegen ist.
Die weiteren in der Eintretensdebatte besprochenen Themen werden bei den einzelnen Artikeln behandelt, soweit die Regierung sie nicht bereits im Rahmen der ersten Lesung beantwortet hat.
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1 | Gesetz vom 15. März 2000 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen (Entsendegesetz; EntsG), LGBl. 2000 Nr.88). |
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