Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrags an die Universität Liechtenstein Für die Jahre 2020, 2021 und 2022
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Die Universität Liechtenstein ist die einzige staatliche Hochschule in Liechtenstein. Sie stellt einen zentralen Bestandteil des liechtensteinischen Bildungswesens dar und legte eine beachtliche Entwicklung vom Abendtechnikum zur Universität zurück. Die Universität Liechtenstein hat eine wichtige Funktion für unser Land, indem sie im konsekutiven Bereich Fachkräfte im Tertiärbereich für die liechtensteinische und regionale Wirtschaft ausbildet. Ferner erweitern Menschen, die bereits mitten in der beruflichen Verantwortung stehen, in Weiterbildungsstudiengängen, Tagungen, Konferenzen und Seminaren ihre Kompetenzen.
Im Bereich der Forschung setzt sich die Universität Liechtenstein mit aktuellen Problemen von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt auseinander und gibt unserer Gesellschaft Impulse für ein zukunftsorientiertes Handeln. Sie ist auch ein Ort der Begegnung und des Austauschs mit der Gesellschaft und fördert Kreativität, kritische Reflexion sowie den Diskurs. Zudem erbringt die Universität Liechtenstein wichtige Leistungen zugunsten der Reputation des Landes. Sie wirkt in unserem Land und über die Landesgrenzen hinaus und ist eine wichtige Botschafterin Liechtensteins.
Über die Erfüllung der Aufgaben, welche der Staat der Universität Liechtenstein aufgetragen hat, wird im Leistungsbericht für die Finanzierungsperiode 2017 bis 2019 Rechenschaft abgelegt. Zahlreiche öffentliche Beiträge der Universität, Gutachten international anerkannter Qualitätssicherungsagenturen, renommierte Zertifizierungen, Veröffentlichungen in namenhaften Wissenschaftsmagazinen, Auszeichnungen akademischer Arbeiten, Spitzenplätze in Rankings und aktive Kooperationen mit anderen Hochschulen und Unternehmen belegen die Qualitätsentwicklung der Universität Liechtenstein. In quantitativer Hinsicht weist die Universität Liechtenstein 734 Studierende im Jahr 2017 und 779 Studierende im Jahr 2018 aus (Studierende in konsekutiven Studiengängen und Weiterbildungs--
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Master-Studiengängen). Rund die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen treten in den Arbeitsmarkt des Alpenrheintals ein.
Die Entwicklungs- und Finanzplanung 2020 bis 2022 der Universität Liechtenstein sieht drei Stossrichtungen vor: Die konsequente Fortsetzung der Qualitätsstrategie in Lehre und Forschung ("Stärken stärken"), den Ausbau der lokalen und regionalen Verankerung sowie die Stärkung der wissenschaftlichen Basis in den drei institutsübergreifenden Kernthemen. Langfristige Treiber wie "Digitalisierung und Innovation", "Raumentwicklung und Nachhaltigkeit" sowie "Verantwortung und Gesellschaft" geben hier die inhaltliche Stossrichtung vor. Die - wie bereits in der Vergangenheit - gewählte Finanzierungsperiode von drei Jahren wird zur Umsetzung dieser laufenden Strategie und zur Erarbeitung einer längerfristigen Folgestrategie von der Regierung als geeignet und zielführend angesehen.
In der Entwicklungs- und Finanzplanung 2020 bis 2022 beantragt die Universität Liechtenstein einen Staatsbeitrag zur Basisfinanzierung von CHF 13.8 Mio. und zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds von CHF 1.0 Mio. Der daraus resultierende Gesamtbetrag von jährlich CHF 14.8 Mio. soll ab 2021 für die Fortführung des Propter Homines Lehrstuhls erhöht werden, der bis dahin privat finanziert wurde und dessen Evaluation für eine Weiterführung nach dem Auslaufen der Anschubfinanzierung spricht.
Zudem soll das Institut für Wirtschaftsrecht um einen neuen Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung erweitert werden. Dieser soll die Möglichkeiten und Herausforderungen digitaler Technologien für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein beleuchten und wichtige Impulse zur Nutzung der damit verbundenen Chancen geben. Für beide Lehrstühle zusammen sind ab dem Jahr 2020 CHF 0.5 Mio. und ab 2021 CHF 1.0 Mio. jährlich zusätzlich notwendig.
Einmalig und ausserordentlich wird von der Universität Liechtenstein ausserdem ein Investitionsbeitrag zur Minderung von Risiken im IT Bereich in der Höhe von
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CHF 1.5 Mio. beantragt, der über drei Jahre zu je CHF 0.5 Mio. verteilt werden soll. In Summe ergibt dies einen Staatsbeitrag von CHF 15.8 Mio. für das Jahr 2020 und CHF 16.3 Mio. für die Jahre 2021 und 2022.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Betroffene Stellen
Schulamt
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Vaduz, 9. Juli 2019
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrags an die Universität Liechtenstein für die Jahre 2020, 2021 und 2022 zu unterbreiten.
Die Universität Liechtenstein ging aus dem Abendtechnikum Vaduz (ATV) hervor. Dieses wurde im Jahr 1961 gegründet und begann seine Lehrtätigkeit mit dem Diplomstudiengang Maschinenbau. 1963 starteten die Diplomstudiengänge Hochbau (Architektur) und Tiefbau (Bauingenieurwesen). 1988 wurde das ATV zur Liechtensteinischen Ingenieurschule (LIS). Diese erhielt 1993 die staatliche Anerkennung als Fachhochschule. Im Jahr 1997 wurde die LIS zur "Fachhochschule Liechtenstein" umbenannt und in eine Stiftung öffentlichen Rechts umgewan-
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delt
1. Im gleichen Jahr kam es zur Gründung des Fachbereichs Wirtschaftsinformatik.
1998/1999 erfolgte eine strategische Neuausrichtung im Sinne einer regionalen und grenzüberschreitenden Aufgabenteilung. In Abstimmung mit der Interstaatlichen Hochschule für Technik in Buchs (NTB) sowie der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur (HTW) wurden die Fachrichtungen Maschinenbau und Bauingenieurwesen aufgelöst. Gleichzeitig wurde der Fachbereich Wirtschaftsinformatik in die Fakultät "Wirtschaftswissenschaften" umgewandelt.
Im Jahr 2002 erhielt die Fachhochschule eigene Räumlichkeiten und einen eigenen Campus in den renovierten Anlagen der ehemaligen Textilfabrik Spoerry in Vaduz.
Der Wandel von der Fachhochschule zur Universität geschah über die Jahre 2008 bis 2011 durch folgende Schritte: 2008 wurde der Hochschule das Doktoratsrecht zugestanden, wodurch sie erstmals universitären Charakter erhielt. 2011 erfolgte der Beschluss über die Aufnahme in den Geltungsbereich der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) durch die schweizerische IUV-Kommission. Diese regelt die Aufnahme- und Zahlungsmodalitäten von Studierenden an Schweizer Universitäten. Die Aufnahme wurde ermöglicht, nachdem das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der schweizerischen Hochschulen (OAQ) 2010 bestätigt hatte, dass die Kriterien gemäss den schweizerischen Bestimmungen erfüllt werden. Im Jahr 2011 beschloss der Landtag mit einer entsprechenden Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein die Namensänderung zur Universität Liechtenstein
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Die institutionelle Entwicklung vom Abendtechnikum zur Universität widerspiegelt eine Entwicklung, welche im selben Zeitraum sowohl in der gesamteuropäischen als auch in der schweizerischen Hochschullandschaft stattfand. Sie ging einher mit der Umwandlung höherer Berufsbildungsinstitutionen in Fachhochschulen, mit der Vereinheitlichung der Abschlüsse gemäss der Bologna-Deklaration von 1999 und mit dem Bestreben der Fachhochschulen, zusätzlich zu den Bachelor-Abschlüssen auch Master- und Doktorats-Studiengänge anzubieten.
Parallel dazu wuchs auch die Institution. Im Jahr 2002, als der neue Campus bezogen wurde, studierten 358 Personen an der Fachhochschule. Im Studienjahr 2018/19 studierten insgesamt 686
3 Personen in den konsekutiven Studiengängen, dem Bachelor-, Master- und Doktoratsstudium. Der Staat beteiligte sich an dieser Entwicklung mit bis 2012 steigenden Beiträgen.
Mit der Verleihung des Doktoratsrechts und der Universitätswerdung war der Höhepunkt der formalen Entwicklung erreicht. Auch die Organe der Institution und deren Aufgaben sind seither universitär. Diese sind der Universitätsrat, das Rektorat und der Senat. Der Universitätsrat wird von der Regierung ernannt und trägt die strategische Führungsverantwortung. Er bestellt unter anderem die Professoren und die Rektoratsmitglieder. Das Rektorat hat die operative Führung inne und vertritt die Universität nach aussen. Dem Senat gehören die Professoren sowie Vertreter von Mittelbau, Verwaltung und Studentenschaft an. Er befasst sich mit der akademischen Entwicklung der Universität, insbesondere mit den Curricula der einzelnen Studiengänge sowie den Studien- und Prüfungsordnungen.
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Das quantitative Wachstum stiess mit 738 Studierenden im Jahr 2009 bislang an eine obere Grenze. Im Laufe der weiteren Entwicklung wurde nun verstärktes Augenmerk auf die Qualitäts- und Attraktivitätssteigerung des Studienangebots und auf die regionale Verankerung von Forschung und Studium gesetzt. Entsprechende Erwartungen wurden in der Eignerstrategie 2016 und der Leistungsvereinbarung 2017 bis 2019 formuliert.
Abbildung 1: Entwicklung der Studierendenzahl seit 2010. Dargestellt sind die Zahlen in den konsekutiven Studiengängen und in den Weiterbildungs-Masterstudiengängen.
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1 | Gesetz vom 14. Mai 1997 über die Abänderung des Gesetzes über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute, LGBl. 1997 Nr. 133. |
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2 | Gesetz vom 25. November 2010 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein, LGBl. 2011 Nr. 16. |
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3 | Angaben der Universität Liechtenstein, vom 14. Dezember 2018 |
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