Interpellationsbeantwortung der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Energiepolitik
4
Mit der Interpellation zum Thema "Energiepolitik" möchten sich die Abgeordneten Gerold Büchel, Johannes Kaiser, Christian Batliner, Doris Frommelt, Elmar Kindle, Albert Frick, Rainer Gopp, Peter Lampert, Renate Wohlwend, Wendelin Lampert und Manfred Batliner betreffend dem Stand des Energiekonzeptes informieren sowie Aussagen zur zukünftigen Energiepolitik erhalten.
Mit der vorliegenden Interpellationsbeantwortung soll der aktuelle Stand der Arbeiten im Bereich der Energiepolitik dargelegt und die für das Energiekonzept vorgesehenen Zielsetzungen, Handlungsfelder sowie Massnahmen ausgeführt werden. Die im gemäss Entwurf zum Energiekonzept 2020 abgeleiteten Zielsetzungen lassen sich in der Formel 20/20/20 zusammenfassen. Dies bedeutet 20% Energieeffizienzsteigerung, 20% Anteil erneuerbarer Energien in Inland sowie 20% CO2-Reduktion zum Basisjahr 1990.
Mit einer konkreten Massnahmenplanung und einem ersten Schwerpunkt Energieeffizienz sollen die ausgeführten Ziele bis zum Jahr 2020 erreicht werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
5
Vaduz, 30. August 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Interpellationsbeantwortung zu unterbreiten.
Mit Datum vom 30. Mai 2011 haben die Abgeordneten Gerold Büchel, Johannes Kaiser, Christian Batliner, Doris Frommelt, Elmar Kindle, Albert Frick, Rainer Gopp, Peter Lampert, Renate Wohlwend, Wendelin Lampert und Manfred Batliner gestützt auf Art. 36 der Geschäftsordnung des Landtages, eine Interpellation mit 9 Fragen betreffend die Energiepolitik eingereicht. Die Interpellation wurde wie folgt begründet:
Die Energiepolitik Liechtensteins hat die zwei Bereiche Strom- und Wärmegewinnung zu berücksichtigen. Ziel liechtensteinischer Energiepolitik ist und bleibt die Steigerung des Eigenversorungsgrades für beide Bereiche. Diesbezüglich ist die FBP der Ansicht, dass das Land Liechtenstein die Hoheit und Verantwortung über die Energieversorgung inne haben muss.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass eine undurchdachte Förderung einzelner Energieformen die Zielgenauigkeit von Fördergeldern negativ beeinflussen kann. 6
In diesem Zusammenhang ist es von zentraler Bedeutung, dass wir uns mit der Frage auseinandersetzen, welchen Energiemix wir in 20 Jahren haben wollen. Hier stellt sich unter anderem die Frage, wie wir den Förderfranken am effektivsten einsetzen und so möglichst viel mit den eingesetzten Geldern erreichen können. Die FBP will von der Regierung ein klares Konzept und eine Strategie. Hier gilt es insbesondere auch die Rolle der einzelnen Akteure wie LKW, LGV und anderen zu berücksichtigen, damit die langfristigen Interessen und Bedürfnisse der Konsumenten ebenfalls in das Konzept einfliessen.
Vom Energiekonzept der Regierung erwarten wir, dass es die Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Strom- und Wärmegewinnung bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit beinhaltet.