Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2005 / 93
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage und Verhandlungsverlauf
2.Schwer­punkte der Vorlage
3.Ver­nehm­las­sung
4.Erläu­te­rungen
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Kein Titel
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Vertrag vom 15. Dezember 2004 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Rahmen der Schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile
sowie die Schaffung eines Gesetzes zur Durchführung dieses Vertrages
3
Im Rahmen ihrer traditionell engen Beziehungen arbeiten Liechtenstein und die Schweiz auch im Bereich der Polizeiarbeit vertieft zusammen. Diese Zusammenarbeit stützt sich auf den Vertrag vom 27. April 1999 zwischen Liechtenstein, Österreich und der Schweiz über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden, der am 1. Juli 2001 in Kraft getreten ist. Liechtenstein ist kurz nach der Aufnahme des Probebetriebs des DNA-Profil-Informationssystems in der Schweiz seit dem Jahr 2001 an diesem Projekt beteiligt. In dieser Datenbank werden DNA-Profile abgespeichert und Abgleiche vorgenommen, insbesondere von verdächtigten und verurteilten Personen sowie von Spuren. Der Betrieb des DNA-Informationssystems hat sich bewährt und wurde in der Schweiz mit dem Inkrafttreten des DNA-Profil-Gesetzes am 1. Januar 2005 auf eine neue gesetzliche Basis gestellt und in den regulären Betrieb übergeführt. Mit dem vorliegenden Staatsvertrag wird sichergestellt, dass Liechtenstein und die Schweiz die bewährte Zusammenarbeit weiterführen können und Liechtenstein weiterhin am DNA-Informationssystem teilnehmen kann. Gleichzeitig präzisiert der Vertrag die bestehende Zusammenarbeit im Bereich des automatisierten Fingerabdruck-Identifikationssystems. Der Vertrag legt die Verantwortlichkeiten bei der Zusammenarbeit und die Bedingungen der Datenerhebung und der Datenbearbeitung in den Informationssystemen fest und garantiert einen hohen Datenschutzstandard. Er regelt auch die Kostenbeteiligung Liechtensteins und Haftungsfragen. Liechtenstein übernimmt die in der Anlage zum Vertrag aufgeführten Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung.
Zuständige Ressorts
Ressorts Inneres (federführend), Äusseres
Betroffene Stellen
Landespolizei, Staatsanwaltschaft, Landgericht, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
5
Vaduz, 15. November 2005
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Vertrag vom 15. Dezember 2004 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile sowie der Schaffung eines Gesetzes zur Durchführung dieses Vertrages zu unterbreiten.
1.Ausgangslage und Verhandlungsverlauf
Die traditionell engen Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz führen auch zu einer vertieften Zusammenarbeit im Polizeibereich. Die beiden Länder arbeiten unter anderem seit 1984 bei der Registrierung und Auswertung von Finger- und Handballenabdrücken sowie Tatortspuren zusammen. Dies hat sich insofern bewährt, als die Führung eines entsprechenden liechtensteinischen Registers in diesem Bereich aufgrund des kleinen Staatsgebiets nicht zielführend ist. Die Erfahrung zeigt, dass wegen der offenen Grenzen dieselben Straftäter oft beidseits der Grenze delinquieren.
Im August 2000 nahm das schweizerische Bundesamt für Polizei den Probebetrieb eines DNA-Informationssystems auf. Darin werden namentlich DNA-Profile von verdächtigen, verurteilten oder vermissten Personen, von Spuren sowie von nicht
6
identifizierten lebenden und toten Personen gespeichert. Liechtenstein wurde eingeladen, sich an diesem Projekt zu beteiligen, und hat von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Während der Versuchsphase stellten die Strafverfolgungsbehörden fest, dass sich dieses Informationssystem in der Praxis sehr bewährte und technisch kein Problem darstellte. In der Schweiz wurde daraufhin eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die Fortführung dieses Informationssystems geschaffen. Mit dem Inkrafttreten des DNA-Profil-Gesetzes1 und der DNA-Profil-Verordnung2 am 1. Januar 2005 wurde das DNA-Profil-Informationssystem in den regulären Betrieb überführt.
Die Teilnahme am Versuchsbetrieb war auch aus liechtensteinischer Sicht ein Erfolg. So konnten seit der Teilnahme der Landespolizei am Versuchsbetrieb ab Oktober 2001 bei 19 Straftaten (vorwiegend Verbrechenstatbestände wie schwerer Raub, Einbruchdiebstahl, schwerer Betrug sowie Sexualdelikte) Tatverdächtige durch den Abgleich eines am Tatort gesicherten DNA-Profils ermittelt werden. Bei fünf weiteren Straftaten ergaben sich durch die Übereinstimmungen von Spurenprofilen verschiedener Tatorte neue Ermittlungsansätze. Aus diesem Grund drängt sich auch für Liechtenstein die Teilnahme am ordentlichen Betrieb dieses Informationssystems auf. Die offenen Grenzen zur Schweiz und die Kleinheit des liechtensteinischen Fahndungsraums machen eine solche Zusammenarbeit unabdingbar. Der Aufbau einer eigenen Datenbank in diesem Bereich wäre nicht sinnvoll. Es ist somit angebracht, die vertiefte Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern im Bereich der erkennungsdienstlichen Datenbearbeitung in einem eigenen Staatsvertrag festzulegen.
Der Abgleich von am Tatort sichergestellten Finger- und Handballenabdrücken oder DNA-Material ist heute von einer erfolgreichen und effizienten Strafverfolgung nicht mehr wegzudenken. Auch die Identifikation von unbekannten Personen oder Leichen ist ohne diese Massnahmen nur schwer durchführbar.
7
Aus liechtensteinischer Sicht besteht keine Alternative zur Zusammenarbeit mit der Schweiz im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile, wenn eine effiziente und erfolgreiche Strafverfolgung aufrecht erhalten werden soll. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich stützt sich grundsätzlich auf den Vertrag vom 27. April 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden3, der am 1. Juli 2001 in Kraft getreten ist. Dieser Staatsvertrag deckt jedoch eine derart enge und dauerhafte Kooperation im Bereich der erkennungsdienstlichen Daten nicht ab. Auch wenn Liechtenstein kein Online-Zugriff auf die erkennungsdienstlichen Informationssysteme gewährt wird und die Behandlung von Ersuchen nur teilweise automatisiert ist, erfolgt die Übermittlung der Daten systematisch und mit Hilfe eines neuen elektronischen Datenverarbeitungssystems, an welches auch die schweizerischen Kantone angeschlossen sind. Hierfür bedarf es einer staatsvertraglichen Grundlage.
Am 3. Mai 2004 trafen sich Experten der beiden Staaten und einigten sich auf die Eckpunkte eines Vertrages. Die Vertragsverhandlungen fanden in der Folge am 19. und 20. Juli 2004 in Vaduz statt. Dabei zeigte sich, dass aus praktischen Gründen nur eine Gleichstellung Liechtensteins mit den schweizerischen Kantonen in Frage kommt. Die Verhandlungen konnten in einer Verhandlungsrunde abgeschlossen werden. Der Vertrag wurde am 15. Dezember 2004 vom Chef der Landespolizei, Adrian Hasler, und vom Direktor des Bundesamts für Polizei, Jean-Luc Vez, in Vaduz unterzeichnet.
Liechtenstein verpflichtet sich zur Übernahme ausgewählter Bestimmungen der schweizerischen Bundesgesetzgebung in sein Recht. Diese Bestimmungen greifen teilweise in das Strafprozessrecht ein oder verweisen auf dieses (in der Schweiz ist das Prozessrecht kantonal geregelt). Da in Liechtenstein teilweise das entsprechende Verfahrensrecht fehlt, ist für die innerstaatliche Umsetzung des Vertrages ein ergänzendes Gesetz notwendig.



 
1SR 363.
 
2SR 363.1
 
3LR 0.141.310.11
 
LR-Systematik
0..3
3
LGBl-Nummern
2006 / 075
2006 / 072
Landtagssitzungen
14. Dezember 2005
Stichwörter
DNA-Pro­file, ertrag mit der Schweiz
Fin­ger­ab­drücke,Ver­trag mit der Schweiz
Infor­ma­ti­ons­sys­teme, Ver­trag mit der Schweiz
Zusam­men­ar­beit mit der Schweiz im Rahmen der Informationssysteme