Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Strafvollzugsgesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 21. August 2007
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen zur Totalrevision des Strafvollzugsgesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 24. Mai 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlagen betreffend die Totalrevision des Strafvollzugsgesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt.
1Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten und die Vorlagen sind im Rahmen der ersten Lesung auf breite Zustimmung gestossen, wobei seitens der Landtagsabgeordneten insbesondere festgehalten wurde, dass durch diese konsistenten und umfassenden Gesetzesvorlagen mehr Rechtssicherheit sowohl für den Gefangenen als auch für das Vollzugspersonal entstehen wird und die vorgeschlagenen
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Rechtsgrundlagen den bis heute entwickelten Grundsätzen und Massstäben eines modernen Strafvollzuges sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (im Folgenden EMRK)
2 entsprechen.
Anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtags verschiedene Fragen zur Totalrevision des Strafvollzugsgesetzes gestellt worden, auf welche, sofern dies nicht bereits durch das zuständige Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden eingegangen wird.
Die vorgenommenen Änderungen werden der besseren Erkennbarkeit halber durch Unterstreichen hervorgehoben.
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1 | Vgl. Bericht und Antrag der Regierung vom 24. April 2007, Nr. 50/2007. |
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2 | Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, LGBl. 1982 Nr. 60/1. |
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