Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Gewährung eines Ergänzungskredits und Nachtragskredits für die Erhöhung des zinslosen Darlehens an die Liechtensteinische Gasversorgung zur Schaffung einer strategischen Gasreserve
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Analog zu den Vorkehrungen in den Nachbarstaaten werden seit Juni 2022 auch in Liechtenstein Massnahmen getroffen, um auf eine mögliche Erdgasmangellage im Winter 2022/2023 vorbereitet zu sein.
Die Liechtensteinische Gasversorgung (LGV) wurde gestützt auf die Verordnung vom 29. Juni 2022 über die Sicherstellung der Erdgasversorgung bei einer schweren Mangellage (Erdgasversorgungs-Sicherstellungs-Verordnung, EVSV) mit der Vorhaltung einer strategischen Erdgasreserve im Umfang von 80 Gigawattstunden (GWh) zwischen dem 1. November 2022 und dem 1. April 2025 beauftragt. Diese Menge entspricht in etwa dem Verbrauch von zwei Wintermonaten in Liechtenstein. Für die Finanzierung der strategischen Gasreserve genehmigte der Landtag am 29. Juni 2022 die Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von maximal CHF 15 Mio.
Die Festlegung der Darlehenshöhe erfolgte auf Basis des Preisniveaus per Stichtag 24. Juni 2022 von 132 EUR pro Megawattstunde (EUR/MWh) und beinhaltete eine Reserve für Preissteigerungen beim Erdgas von 30%. Aufgrund der enormen Preissteigerungen um rund 84% auf 243 EUR/MWh per 5. September 2022 reichen die gesprochenen Mittel in Höhe von CHF 15 Mio. nicht aus, um die vorgesehene Erdgasmenge zu finanzieren.
Damit die vollständige Menge von 80 GWh durch die LGV finanziert werden kann, ist ein Ergänzungskredit in Höhe von CHF 10 Mio. notwendig. Dieser Betrag enthält eine Reserve für allfällige weitere Preissteigerungen von 23%. Verlässliche Prognosen hinsichtlich der weiteren Preisentwicklung sind angesichts der extremen Preisschwankungen der letzten Wochen und Monate nicht möglich und es bleiben daher grosse Unsicherheiten bezüglich der tatsächlich anfallenden Kosten bestehen.
Die strategische Gasreserve soll bis zum 1. November 2022 vollständig aufgebaut werden und bis zum 1. April 2025, d.h. für drei Heizperioden, verfügbar bleiben. Im Falle einer schweren Mangellage wird die Regierung Erdgas aus der strategischen Gasreserve nach Massgabe der EVSV freigeben.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stellen
Liechtensteinische Gasversorgung
Amt für Bevölkerungsschutz
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Vaduz, 13. September 2022
LNR 2022-1381
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Ergänzungskredits und Nachtragskredits für die Erhöhung des zinslosen Darlehens an die Liechtensteinische Gasversorgung zur Schaffung einer strategischen Gasreserve an den Landtag zu unterbreiten.
Verschiedene europäische Staaten treffen derzeit Vorbereitungsmassnahmen für eine mögliche Erdgasmangellage im Winter 2022/2023, darunter insbesondere die Befüllung von Erdgasspeichern. Analog zu den Vorkehrungen in den Nachbarstaaten wurde Ende Juni 2022 auch in Liechtenstein eine solche Massnahme beschlossen.
Mittels der Verordnung vom 29. Juni 2022 über die Sicherstellung der Erdgasversorgung bei einer schweren Mangellage (Erdgasversorgungs-Sicherstellungs-Verordnung; EVSV) wurde die Liechtensteinische Gasversorgung (LGV) als Netzbetreiberin verpflichtet, für das Marktgebiet Liechtenstein eine strategische Gasreserve
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im Umfang des Verbrauchs von zwei Wintermonaten (80 GWh) bis zum 1. November 2022 aufzubauen. Die strategische Gasreserve bleibt bis zum 1. April 2025 verfügbar (Art. 2 EVSV). Gesetzliche Grundlage dieser Verpflichtung bildet Art. 4a Abs. 1 des Gasmarktgesetzes (GMG).
1 Im Falle einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Mangellage kann die Regierung Erdgas aus der strategischen Gasreserve freigeben (Art. 3 Abs. 1 EVSV). Art. 3 Abs. 2 EVSV regelt die Verrechnung für an Versorgungsunternehmen zugewiesene Gasmengen. Reduktionen der strategischen Gasreserve infolge von Freigaben sind jeweils bis zum 1. November des betreffenden Jahres bis zum Umfang von 80 GWh auszugleichen (Art. 3 Abs. 3). Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis zum 1. April 2025 befristet, die Vorschriften zur Rechnungslegung und abschliessenden Berichterstattung gelten bis zum 30. Juni 2025.
Für die Finanzierung der strategischen Gasreserve genehmigte der Landtag mit Finanzbeschluss
2 vom 29. Juni 2022 die Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von maximal CHF 15 Mio.
3 Zu jenem Zeitpunkt wurde auf Basis des Erdgaspreises (132 EUR pro Megawattstunde bzw. EUR/MWh per 24. Juni 2022) von Kosten zwischen EUR 11-12 Mio. (inklusive Betriebs- und Verwaltungskosten von rund EUR 1 Mio.) für die Schaffung der strategischen Gasreserve ausgegangen. Der Betrag von CHF 15 Mio. beinhaltete eine Reserve für Preissteigerungen beim Erdgas von 30%. Die Laufzeit des Darlehens endet am 30. Juni 2025.
Die strategische Gasreserve ist bis zum 5. September 2022 mit knapp 24 GWh Erdgas bzw. knapp 30% befüllt worden.
4 Der Durchschnittspreis dieses bereits -
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physisch gesicherten Erdgases beträgt ca. 233 EUR/MWh bzw. ca. EUR 5.6 Mio. Vertragspartner der LGV ist die illwerke vkw AG, welche auch allgemeine Erdgaslieferantin der LGV ist. Deren Vertragspartner bezüglich Speicherung ist die RAG Energy Storage GmbH. Physischer Standort des Gasspeichers ist gemäss Verträgen im RAG-Speicherpool auf österreichischem Staatsgebiet mit Anschluss in das deutsche Marktgebiet THE (Trading Hub Europe). Die grössten beiden Speicher dieses Pools sind "Haidach" und "7Fields".
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1 | LGBl. 2003 Nr. 218. |
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2 | LGBl. 2022 Nr. 195. |
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3 | BuA Nr. 67/2022; s. Art. 5 EVSV. |
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4 | Wie im BuA 67/2022 ausgeführt, befüllt die LGV bereits seit Juni 2022 einen operativen Gasspeicher. Dieser dient der Erfüllung ihres Versorgungsauftrags und zum Ausgleich von Preisschwankungen. Der operative Speicher der LGV ist per 5. September 2022 zu 93% gefüllt. Zusammen mit dem strategischen Gasspeicher ergibt sich ein Befüllungsgrad von 60%. |
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