2000 / 8 | Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Schaffung eines Gesetzes über Entsendung von Arbeitnehmern (Entsendegesetz) und zur Abänderung des Gesetzes vom 10. Dezember 1912 über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechtsfragen (Jurisdiktionsnorm), 1912 Nr. 9 Teil II, (§ 41 - Gerichtsstand des Ortes der Beschäftigung) aufgeworfenen Fragen |