2008 / 160 | Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (3. Geldwäscherichtlinie), der Richtlinie 2006/70/EG vom 1. August 2006 ("PEP-Richtlinie") sowie der Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds aufgeworfenen Fragen |
2008 / 124 | Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (3. Geldwäscherichtlinie), der Richtlinie 2006/70/EG vom 1. August 2006 ("PEP-Richtlinie") sowie der Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds |
2007 / 21 | Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Beschluss Nr. 152/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses [Richlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Begriffsbestimmung von "politisch exponierte Personen" und der Festlegung der technischen Kriterien für vereinfachte Sorgfaltspflichten sowie für die Befreiung in Fällen, in denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte getätigt werden] |