Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 101
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass
2.Grund­sätz­liche Bemerkungen
3.Heu­tige Situa­tion in Liechtenstein
4.Beant­wor­tung des Postulates
5.Emp­foh­lene Sto­ss­rich­tungen und Handlungsempfehlungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Postulatsbeantwortung der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend ein Konzept zur Förderung der Wissenschaft und Forschung   
 
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Mit Datum vom 23. Oktober 2009 haben die Abgeordneten Marlies Amann-Marxer, Jürgen Beck, Gisela Biedermann, Arthur Brunhart, Peter Büchel, Diana Hilti, Peter Hilti, Günther Kranz, Werner Kranz, Gebhard Negele, Harry Quaderer und Thomas Vogt ein Postulat zur Förderung von Wissenschaft und Forschung eingereicht. Mit der vorliegenden Postulatsbeantwortung soll einerseits aufgezeigt werden, was in Liechtenstein im Bereich Forschung und Wissenschaft bereits geleistet und auch gefördert wird. Andererseits wird in einem einleitenden Kapitel auf die Wichtigkeit von Innovation, Bildung, Wissenschaft und Forschung hingewiesen. Zudem werden Begrifflichkeiten geklärt und die Forschungsförderung in Liechtenstein in einem internationalen Vergleich betrachtet. Im zweiten Teil der Beantwortung werden Stossrichtungen und mögliche Handlungsfelder dargestellt, die diskutiert werden müssen.
Bildung und Wissenschaft, Forschung und Innovation sind wesentliche Treiber der Entwicklung der Wirtschaft und des Wohlstandes eines Landes. Die Hochschulen nehmen dabei eine besondere Stellung ein, da sie alle diese Bereiche fördern. Liechtenstein ist ein Land mit einem hohen Anteil von Beschäftigten in wissensintensiven Tätigkeiten. Wissensarbeit und Forschung sind Wachstumsmotoren für Liechtenstein. Studien belegen, dass Investitionen in Bildung und Forschung den höchsten ‚Zinseszinseffekt' erzielen. Liechtenstein hat im Bewusstsein über die Bedeutung von Bildung und Forschung in den letzten Jahren die Aufwendungen für die Entwicklung der Forschung an wissenschaftlichen Institutionen erhöht. Dennoch sind diese Aufwendungen im internationalen Vergleich als niedrig anzusehen.
Ein wirtschaftsfreundliches Klima bietet auch viel Spielraum für unternehmerische Initiative und damit für Innovation. Die Voraussetzungen hierfür stimmen. Der Bildungsstand ist auf allen Stufen gut. Liechtenstein fördert auch Bildungs- und Forschungsinstitutionen in der Region und profitiert von den in der Umgebung ansässigen Einrichtungen, deren Forschungsteams weltweit vernetzt sind.
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern weist Liechtenstein einen hohen Anteil an Unternehmen auf, die in der Forschung und Entwicklung aktiv sind. Das
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überwiegende Gros der Investitionen aus Forschung und Entwicklung kommt aus der Privatwirtschaft.
Liechtenstein leistet einen wesentlichen Beitrag an die Grundfinanzierung von Bildung und Wissenschaft. Mit dem Zugang zum schweizerischen KTI unterstützt der Staat Liechtenstein gezielt die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen in Liechtenstein und Hochschulen über die Staatsgrenze hinaus. Weiters ermöglicht Liechtenstein heimischen wissenschaftlichen Institutionen und Unternehmen den Zugang zu internationalen Forschungsrahmenprogrammen.
Auf der Basis dieser Ausgangslage lassen sich nachfolgende Grundprinzipien und Stossrichtungen ermitteln, die im Weiteren detailliert ausgeführt und mit Handlungsempfehlungen konkretisiert werden.
Die Gestaltung der liechtensteinischen Wissenschafts- und Forschungspolitik sollte von folgenden Grundprinzipien geleitet sein:
Bildung, Forschung und Innovation bilden eine untrennbare Einheit. Die Förderung des Wissensdreiecks muss mit hoher Priorität verfolgt und organisiert werden.
Gut ausgebildete Menschen sind das wesentliche Kapital der in Liechtenstein etablierten wissensbasierten Gesellschaft. Liechtenstein muss für diese Wissensarbeiter als Standort attraktiv sein.
Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Relevanz der Forschungsthemen sind übergeordnete Leitmotive.
Eine angemessene Basisfinanzierung der Forschung an öffentlichen wissenschaftlichen Einrichtungen sichert die Autonomie und schützt vor zu grosser Fremdsteuerung.
Mögliche Stossrichtungen sind:
Liechtenstein entwickelt eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2020. ‚Fokussiert fördern wo erforderlich' und ‚Freiräume gewähren wo notwendig' sollen die Merkmale der Wissenschafts- und Forschungspolitik sowie der Forschungsförderung in Liechtenstein sein. Sie orientiert sich an den vorweg genannten Grundprinzipien.
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Bislang fehlt in Liechtenstein eine gesetzliche Grundlage, welche die Förderung von Forschung und Innovation regelt. In einem gesetzlichen Rahmen sollen die Ausgestaltung, Finanzierung und Organisation der Forschungs- und Innovationsförderung geregelt werden. Das schafft Kontinuität, Sicherheit und Transparenz am Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsplatz Liechtenstein.
Das Hochschulgesetz sieht vor, dass ein ‚Wissenschaftlicher Beirat' eingesetzt werden kann. Dieses unabhängige Expertengremium mit Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaft soll die Regierung in zentralen Fragen rund um die Entwicklung der Hochschulen und der Forschung in Liechtenstein beratend unterstützen.
Liechtenstein fördert speziell die Zusammenarbeit von wissenschaftlichen Einrichtungen im Land oder vom Staat mitgetragener Institutionen im Ausland bei gemeinsam durchgeführten Arbeiten.
Der Nationalen Kontaktstelle kommt eine Schlüsselrolle als aktive Koordinationsstelle zwischen Forschung und Entwicklung (F&E) und der Wirtschaft zu.
Liechtenstein bekennt sich zur Mitgestaltung des europäischen Forschungsraums und ermöglicht liechtensteinischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen die Teilnahme an internationalen Forschungsförderungsprogrammen. Eine engere Kooperation Liechtensteins mit KTI würde liechtensteinischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen neue Fördermöglichkeiten für Kooperationen eröffnen.
Die Einrichtung eines ‚Liechtensteinischen Forschungsfonds' würde die bestehenden Fördermöglichkeiten sinnvoll ergänzen und vor allem liechtensteinrelevante bzw. liechtensteinspezifische Aspekte im Bereich der orientierten Forschung durch Schwerpunkte und Programme berücksichtigen. Es wird vorgeschlagen, dass im Rahmen einer breiteren Evaluation ermittelt wird, wie ein Liechtensteiner Forschungsfonds in bestehende Massnahmen zu integrieren ist und zu organisieren wäre.
Die Verwendung von Mitteln des Zukunftsfonds für Forschungsaufwendungen soll geprüft werden. Die gesetzlichen Grundlagen müssen evtl. angepasst werden.
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Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Ressort Bildung
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft
Schulamt
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Vaduz, 28. September 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Postulatsbeantwortung an den Landtag zu unterbreiten.
1.Anlass
Mit Datum vom 23. Oktober 2009 haben die Abgeordneten Marlies Amann-Marxer, Jürgen Beck, Gisela Biedermann, Arthur Brunhart, Peter Büchel, Diana Hilti, Peter Hilti, Günther Kranz, Werner Kranz, Gebhard Negele, Harry Quaderer und Thomas Vogt ein Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
Der Landtag wolle beschliessen:
Die Regierung wird eingeladen, ein Konzept zur Förderung der Wissenschaft und Forschung aufzuzeigen. Dabei sollen die folgenden Punkte berücksichtigt werden:
1. Bei der Festlegung der verschiedenen zu fördernden Forschungsgebiete soll ein ausgewogenes Verhältnis der verschiedenen Gebiete der Technik, Natur-, Wirtschafts-, Geistes-, Sozial-, Rechts-, Politik- und Kulturwissenschaf-
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ten berücksichtigt werden. Zudem soll auch ein ausgewogenes Verhältnis der Unterstützung von Projekten der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung festgelegt werden. Der Grundlagenforschung soll ein bedeutendes Gewicht zukommen. Deshalb soll ebenfalls abgeklärt werden, inwieweit auch eine Förderung von Forschungseinrichtungen der Grundlagenforschung im Ausland möglich wäre.
2. Es soll überprüft werden, wie die derzeit von staatlicher und privater Seite finanzierten Forschungstätigkeiten und deren Institutionen zusammengeführt und die vorhandenen Synergieeffekte genutzt und damit die Wissenschaft und Forschung besser gefördert werden können.
3. Bei der Vergabe und Finanzierung der verschiedenen Forschungsprojekte soll insbesondere auch die Koordination der Forschungstätigkeiten mit der Nachfrage nach solchen durch den Staat und die private Wirtschaft verbessert werden.
4. Die Finanzierung soll so ausgestaltet sein, dass diese sowohl über staatliche als auch über private Mittel erfolgt. Um das Engagement der Privatwirtschaft und deren Erwartungen und Forderungen an die zukünftige Förderung von Wissenschaft und Forschung abzuklären, soll die Regierung mit den Wirtschaftsverbänden zusammenarbeiten, indem diese in die Postulatsbeantwortung eng mit eingebunden werden.
5. Im Zusammenhang mit der Finanzierung soll ebenfalls abgeklärt und aufgezeigt werden, ob und wieweit die Unterstützung der Forschungsprojekte durch Europäische Förderprogramme besser ausgeschöpft werden kann. Insbesondere sind auch Synergien z.B. mit dem Schweizerischen Nationalfonds zu prüfen.
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6. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls überprüft werden, ob der vor 6 Jahren geschaffene Zukunftsfonds noch seine Berechtigung hat.
7. Die Regierung soll Vorschläge für die Organisation, ein mögliches Vergabe- und Finanzierungsmodell und Budget aufzeigen. Zudem soll auch eine mögliche Einbindung des Landtages aufgezeigt werden.
8. Es soll aufgezeigt werden, welche Auswirkungen eine Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses des Landes auch bei einem Studien- und Forschungsort im Ausland hätte, wenn z.B. im Rahmen dieser Forschungsförderung auch Promotions-, Habilitations- und anderweitige Forschungsstipendien ausgerichtet würden.
Stichwörter
För­de­rung von For­schung und Wis­sen­schaft, Postulatsbeantwortung
For­schung und Wis­sen­schaft, För­de­rung, Postulatsbeantwortung
Postu­lats­be­ant­wor­tung, För­de­rung von For­schung und Wissenschaft
Wis­sen­schaft und For­schung, För­de­rung, Postulatsbeantwortung