Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 103
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG) zur Vor-Ort-Erfassung des biometrischen Gesichtsbildes
 
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Die gegenständliche Vorlage befasst sich mit der Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG). Mit der darin vorgesehenen Anpassung soll die Grundlage und die Möglichkeit geschaffen werden, die biometrischen Gesichtsbilder für Reisepässe (inkl. Spezialpässe) und Identitätskarten direkt beim Ausländer- und Passamt vor Ort zu erfassen. Bis anhin muss der Antragsteller eine Farbfotografie (Gesichtsbild) selbst mitbringen, wodurch die Qualität der Gesichtsbilder einer grossen Bandbreite unterliegt.
Ziel der Vor-Ort-Erfassung der biometrischen Gesichtsbilder ist es, eine den technischen Anforderungen entsprechende Qualität der Gesichtsbilder für die Erstellung der Pässe und Identitätskarten zu erreichen. Dies erhöht beispielsweise die Wahrscheinlichkeit für die Dokumenteninhaber, die Reisedokumente bei automatischen Grenzkontrollen zuverlässig nutzen zu können. Die Vor-Ort-Erfassung erschwert für Betrüger zudem die Manipulation von Gesichtsbildern, welche bei den durch die Antragsteller mitgebrachten Fotos nicht ausgeschlossen werden kann. Ausserdem müssen die Antragsteller keine Kosten für die bis anhin selbst mitgebrachten Gesichtsbilder mehr tragen. Die Vor-Ort-Erfassung der Gesichtsbilder reduziert zudem den Aufwand für die Antragsteller sowie das Ausländer- und Passamt, da Gesichtsbilder, die den formellen Anforderungen nicht entsprechen, nicht neu besorgt werden müssen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Betroffene Stellen
Ausländer- und Passamt
Amt für Informatik
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Vaduz, 3. Oktober 2023
LNR 2023-1393
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG) zur Vor-Ort-Erfassung des biometrischen Gesichtsbildes zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Viele Staaten nutzen bereits (teil-)automatisierte Inspektionssysteme zur Verifikation von Personen. Von einer Verifikation ist die Rede, wenn biometrische Referenzdaten mit einer biometrischen Probe verglichen werden, um festzustellen, ob die betroffene Person auch diejenige ist, als die sie sich ausgibt. Bei einer Inspektion eines maschinenlesbaren Reisedokuments (MRTD)1 kann so festgestellt werden, ob MRTD und Person wirklich zusammengehören. Dazu werden die auf dem MRTD gespeicherten Daten (biometrische Referenzdaten), beispielsweise die Fingerabdrücke, mit der biometrischen Probe der Person abgeglichen. Neben den -
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klassischen MRTD (Pass und Identitätskarte (ID)) werden biometrische Daten auch für andere Dokumente / Anwendungen verwendet, einschliesslich Aufenthaltsgenehmigungen (biometrischer Aufenthaltsausweis), Visa und vereinzelt auch für Führerscheine. In Liechtenstein ist geplant, dass für alle vom Ausländer- und Passamt (APA) ausgestellten Dokumente, für welche zwingendermassen ein biometrisches Gesichtsbild benötigt wird, die Vor-Ort-Erfassung künftig Anwendung finden soll. Dies umfasst neben dem Pass und der ID auch den biometrischen Aufenthaltsausweis.
Mit der Änderung der Verordnung (EU) 2017/4582 wurden folgende Bestimmungen eingeführt, welche Registrierungs- und Inspektionsprozesse beeinflussen:
Für Pässe und Reisedokumente, die ein Speichermedium gemäss Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2252/20043 des Rates enthalten, soll die Echtheit der Chipdaten überprüft werden.
Bei Zweifeln an der Echtheit des Reisedokuments oder der Identität seines Inhabers ist mindestens eine der biometrischen Kennungen zu überprüfen, welche in die gemäss Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 ausgestellten Pässe und Reisedokumente integriert sind. Nach Möglichkeit wird eine solche Überprüfung auch in Bezug auf Reisedokumente durchgeführt, die nicht unter diese Verordnung fallen.
Daraus folgt, dass im Zweifelsfall eine Überprüfung des Gesichtsbildes oder des Fingerabdruckbildes durchgeführt werden muss. Um eine erfolgreiche Überprüfung zu erreichen, wurden Richtlinien für die Registrierung der biometrischen
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Daten entwickelt. Die Richtlinien sollen die Verantwortlichen dabei unterstützen, die beste Qualität der biometrischen Registrierung zu erreichen, um:
Identitätsdokumente mit Gesichtsbildern gemäss den technischen Anforderungen zu erstellen, welche im Dokument gedruckt und in Kombination mit hochwertigen Fingerabdruckbildern auf dem Chip gespeichert sind;
Identitätsfälschung und -betrug durch Sicherstellung der Integrität des Registrierungsprozesses zu verhindern;
falsche Treffer zu reduzieren und korrekte Übereinstimmung von Gesichts- und Fingerabdruckbildern zu erhöhen;
Kontrollprozesse, z.B. schnelle und effiziente Grenzkontrollen, zu erleichtern.
Der aktuelle Ausstellungsprozess beim APA für die Pässe und Identitätskarten sieht vor, dass der Antragsteller die Farbfotografie (Gesichtsbild) selbst zur Verfügung stellt und mitbringt. Das Gesichtsbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen. Diesbezüglich wendet das APA die "Schweizer Norm"4 an. Es dürfen nur Gesichtsbilder akzeptiert werden, die die entsprechenden formellen Anforderungen erfüllen und nicht älter als 6 Monate sind. Dabei ist eine 100% sichere Beurteilung oft nicht möglich, ob das durch den Antragsteller mitgebrachte Gesichtsbild diesen Anforderungen entspricht. Dies wiederum kann schlussendlich zu Problemen für den Dokumenteninhaber führen, wenn beispielsweise die Qualität des Gesichtsbildes in Ausnahmefällen nicht ausreicht, um automatisierte Grenzkontrollen bei Reisen zu passieren.
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Eine weitere Problematik ist neben der unzureichenden Qualität der Gesichtsbilder die mögliche Manipulation der Gesichtsbilder. Dabei gilt es unter anderem auf die sogenannten "Composite Pictures" (zusammengesetzte oder bearbeitete Bilder) und das "Morphing" (computergenerierter Spezialeffekt, bei dem anhand zweier Quellbilder ein neues Gesichtsbild erstellt wird) aufmerksam zu machen. Aktuell gibt es kaum technische Möglichkeiten, "Composite Pictures" oder mittels "Morphing" hergestellte Gesichtsbilder technisch automatisiert zu erkennen. Da die Gesichtsbilder heute vom Antragsteller selbst mitzubringen sind, können zusammengesetzte oder manipulierte Fotos nicht vollständig ausgeschlossen werden, da diese auch für das menschliche Auge mitunter schwer oder gar nicht zu erkennen sind. Die Biometric Working Group der Europäischen Union empfiehlt daher den Schengen-Mitgliedstaaten nachdrücklich, zeitnah auf eine Vor-Ort-Erfassung der Gesichtsbilder bei der ausstellenden Behörde umzustellen. Von den Ländern in der DACH-Region setzt die Schweiz bereits auf die Vor-Ort-Erfassung der Gesichtsbilder. In Deutschland soll diese Option ab Mitte 2025 angeboten werden, zu den Plänen von Österreich sind keine Informationen verfügbar.
Da das APA gemäss aktuellem Zeitplan im Jahr 2024 in das Dienstleistungszentrum Giessen (DLG) umziehen wird, soll in diesem Zusammenhang die neue Infrastruktur zur Vor-Ort-Erfassung umgesetzt werden. Die technische Lösung zur Vor-Ort-Erfassung der biometrischen Daten gilt es in der Konzepthase zu konkretisieren. Eine mögliche Variante ist ein sogenannter Kiosk, welcher nachfolgend beispielhaft abgebildet5 ist. Mit "Kiosk" ist in diesem Kontext eine automatisierte (z.B. optimale Belichtungssituation, Aufnahmewinkel) und durch die Kunden weitgehend selbst bediente Erfassung gemeint. Die Erfassung von biometrischen Merkmalen muss aus Sicherheitsgründen aber zwingend durch APA-Mitarbeitende am -
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Schalter überwacht werden, damit "Fremderfassungen" ausgeschlossen werden können.
Mit einem Kiosk können üblicherweise die Unterschrift sowie alle biometrischen Daten, welche für die Ausstellung von Identitätsdokumenten notwendig sind, erfasst werden. Am Beispiel der Reisepassbeantragung könnte über den Kiosk das Gesichtsbild, die Fingerabdrücke und die Unterschrift erfasst werden. Die restlichen persönlichen Daten sind bereits im Fachsystem des APA bzw. über die zentralen Stammdaten (ZSD) vorhanden.
Gemäss heutigem Wissensstand ist davon auszugehen, dass die Vor-Ort-Erfassung in zeitlicher Hinsicht nicht länger dauert als der aktuelle Beantragungsprozess. Deshalb soll auf ein Kundenmanagement-System, wie es beispielsweise in der Schweiz angewendet wird, verzichtet werden. Zum einen ist dies mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden, da beispielsweise Terminverschiebungen6 bearbeitet werden müssen, zum anderen limitiert dies die Kapazität. Im letzten Sommer lag die Wartezeit für einen Erfassungs-Termin bei den Ostschweizer Ausweisstellen zwischen 8 und 12 Wochen.



 
1Auch "Machine Readable Travel Documents" (MRTD) genannt.
 
2Verordnung (EU) 2017/458 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 hinsichtlich einer verstärkten Abfrage von einschlägigen Datenbanken an den Aussengrenzen, ABl. L 74 vom 18.03.2017, S. 1-7.
 
3Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten, ABl. L 385 vom 29.12.20224, S. 1-6.
 
4Bundesamt für Polizei der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Kriterien für die Aufnahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten (sog. Fotomusterkarte); abrufbar z.B. unter https://www.llv.li/de/landesverwaltung/auslaender-und-passamt/reisepass/fotomustertafel .
 
5Abbildung: https://www.emperortech.com/news/company-news/BiometricEnrollment.html
 
6Gemäss Erfahrungswerte der Ostschweizer Ausweisstellen liegt die Quote der "No-Shows", also das Nichterscheinen trotz getätigter Buchung, bei rund 10%.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2024 / 182
Landtagssitzungen
10. November 2023
Stichwörter
Auf­wandre­duk­tion
Erschwernis Mani­pu­la­tion bio­me­tri­scher Bilder
Ers­tel­lung Identitätskarten
Ers­tel­lung Pässe
Gesichts­bilder biometrische
Hei­mat­schrif­ten­ge­setz (HSchG)
Kos­ten­weg­fall Antragsteller
Vor-Ort-Erfassung