Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2024 / 119
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Grund­lagen Strassenbauprogramm 2025
3.Stras­sen­bau­pro­gramm 2025
4.Aus­bau­pro­jekte (Neuanlagen)
5.Wei­tere Stu­dien und Projekte
6.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit, Res­sour­cen­ein­satz und nach­hal­tige Entwicklung
II.ANTRAG DER REGIERUNG
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Bau und die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur in Liechtenstein
(Verkehrsinfrastrukturbericht 2025)
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Der jährlich erstellte Verkehrsinfrastrukturbericht ist ein Bestandteil der Budget- und Finanzplanung im Bereich der Neubauten und der Instandsetzungen der staatlichen Verkehrsinfrastruktur.
Die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur ist eine wichtige Aufgabe des Landes im Hinblick auf die Abdeckung der heutigen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnisse. Der Ausbau der Verkehrsinfrastrukturanlagen basiert auf den Vorgaben des Mobilitätskonzepts 2030. Im Laufe der Planung und Umsetzung haben die Massnahmen einen unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsstand. Über den Stand der einzelnen Massnahmen des Mobilitätskonzepts 2030 gibt die Regierung dem Landtag mit einem jährlichen Monitoringbericht Auskunft.
Der Unterhalt der Landstrassen und der Kunstbauten ist im Hinblick der Werterhaltung von grosser Bedeutung. Die Priorisierung der Massnahmen erfolgt auf der Basis der laufenden Zustandserhebungen. Bei der Erstellung des effektiven Bauprogramms werden neben dem Zustand der Landstrassen und Kunstbauten auch die Bedürfnisse Dritter berücksichtigt, insbesondere die der Werkleitungsbetreiber, wie beispielsweise Liechtenstein Wärme oder die Liechtensteinischen Kraftwerke.
Im vorliegenden Verkehrsinfrastrukturbericht 2025 werden die im Budget des kommenden Jahres vorgesehenen Ausbauten der Verkehrsinfrastruktur sowie die zentralen Instandsetzungs- und Erhaltungsmassnahmen dargestellt. Im Weiteren sind die anstehenden Grossprojekte beschrieben, welche Finanzierungskredite mit separatem Bericht und Antrag bedürfen.
Im Budget des Jahres 2025 sind für Strassenverbesserungen und -neubauten (Konto 600.501.01) Investitionen in Höhe von CHF 14'900'000 vorgesehen. Damit liegen die budgetierten Investitionen ca. 20% über dem Vorjahresbudget.
Der Unterhalt von Strassen (Konto 600.314.04) wurde mit CHF 4'350'000 budgetiert, was im Vergleich zu den Vorjahren eine Erhöhung um ca. 45% darstellt. Dieser Anstieg ist auf zwei grössere Belagssanierungsprojekte zurückzuführen, die aufgrund ihres Zustands dringend notwendig sind. Eine Etappierung der Projekte ist nicht sinnvoll.
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Der Unterhalt der Kunstbauten (Konto 600.314.05) wird mit CHF 4'000'000 veranschlagt und liegt damit ebenfalls über dem langjährigen Durchschnitt, was mit dem umfangreichen Instandsetzungsprojekt der Brücken Rüfenen und Tieftobel Stachler an der Malbunstrasse zusammenhängt.
Abschliessend gilt zu erwähnen, dass für Investitionskostenbeiträge für die Verkehrsinfrastruktur der Gemeinden (Konto 600.562.00) CHF 400'000 budgetiert sind. Dieser Beitrag ist für zwei Radwegprojekte vorgesehen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Betroffene Stelle
Amt für Tiefbau und Geoinformation-
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Vaduz, 8. Oktober 2024
LNR 2024-1398
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Bau und die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur in Liechtenstein (Verkehrsinfrastrukturbericht 2025) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Ausgangslage des Verkehrsinfrastrukturberichts 2025 entspricht derjenigen des Mobilitätskonzepts 2030 und auch derjenigen, welche jeweils in den Monitoringberichten zum Mobilitätskonzept 2030 dargestellt wurde.1
Im Mobilitätskonzept 20302 wurde aufgezeigt, wie den Herausforderungen im Bereich des Verkehrs begegnet werden soll. Der Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen -
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dauert grundsätzlich lange, da die knappen Raumverhältnisse sowie die bestehenden Bebauungen in den Zentren bauliche Lösungen erschweren oder verunmöglichen. Ausserorts erschweren neben den oft schwierigen Landerwerbsverhandlungen auch die Vorgaben des Bodenerhaltungsgesetzes den Ausbau von Verkehrsanlagen.
Zusätzlich zur generell steigenden Nachfrage nach Mobilität aufgrund des Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums gibt es weitere Anforderungen an die Verkehrsinfrastrukturanlagen, welche eine Ausweitung dieser Anlagen erforderlich machen. Neben der Schaffung neuer Verkehrsflächen für Fahrräder und Busse, sind dies in den letzten Jahren insbesondere auch Forderungen nach der Bereitstellung von Flächen für Grünanlagen. Darüber hinaus benötigen auch Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, wie beispielsweise ein Bau von Fussgängerschutzinseln zusätzliche Flächen.
Mit dem heutigen Umfeld sind Neu- und Ausbauten trotz guter finanzieller Lage vielfach nicht umsetzbar. Auch aus diesem Grund arbeitet die Regierung an der Schaffung eines Strassengesetzes, das die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Strassen für den öffentlichen Verkehr, das Fahrrad oder den motorisierten Individualverkehr (MIV) verbessern soll.
Da neue Projekte aufgrund der erwähnten Faktoren teilweise nicht realisiert werden können, wird versucht, die bestehenden Anlagen unabhängig von den vorgesehenen Ausbauten zu erhalten bzw. zu erneuern.
Ganz grundsätzlich gilt dabei zu beachten, dass aus ökonomischen und ökologischen Gründen die Erweiterung des Strassenangebots nicht überall in unserem Strassenraum uneingeschränkt möglich ist. Daher sollte vorrangig - je nach Situation - die Effizienz der bestehenden Verkehrsinfrastruktur optimiert werden. Es werden deshalb auch Massnahmen wie die Verkehrslenkung mittels
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Pförtneranlagen oder die angedachte Wechselspurnutzung beim Rheinübergang Vaduz - Sevelen weiterverfolgt.
Die Ausbauten und Erweiterungen der Verkehrsanlagen basieren mehrheitlich auf den Vorgaben des Mobilitätskonzepts 2030. Weitere längerfristig notwendige Massnahmen, welche allenfalls einen Ausbau des bestehenden Verkehrsnetzes sowie auch neue Ansätze umfassen sollen, werden im Projekt Raum und Mobilität 2050 entwickelt. Die Regierung hat dieses Vorgehen in der Postulatsbeantwortung betreffend "ein nachhaltiges und ganzheitliches Raumplanungs-Mobilitäts-Konzept für Liechtenstein" aufgezeigt.3 Die im letzten Jahr dazu begonnenen Arbeiten werden weitergeführt.



 
1Siehe Kapitel 2.1 im Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Umsetzungsstand des Mobilitätskonzepts 2030 sowie der darin enthaltenen längerfristigen Leitprojekte (Monitoring Mobilitätskonzept 2030, Berichtsjahr 2023), BuA Nr. 60/2024.
 
2Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend das Mobilitätskonzept 2030 sowie die Umsetzung der darin enthaltenen längerfristigen Leitprojekte, BuA Nr. 32/2020.
 
3Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Beantwortung des Postulats für ein nachhaltiges und ganzheitliches Raumplanungs-Mobilitäts-Konzept für Liechtenstein, BuA Nr. 25/2023.
 
Stichwörter
Ver­kehrs­in­fra­struktur in Liech­tens­tein, Bau und Sanierung
Ver­kehrs­in­fra­struk­tur­be­richt 2025