Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 135
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Beant­wor­tung der Fragen zu den ein­zelnen Verfassungsartikeln
Zu Art. 3:
Zu Art. 4:
Zu Art. 7:
Zu Art. 9:
Zu Art. 11:
Zu Art. 62 Bst. f und h:
Zu Art. 79 ABS. 4 und 6:
Zu Art. 80:
Zu Art. 97:
Zu Art. 112:
Zu Art. 112bis:
3.Antrag
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend  die Abänderung der Verfassung aufgeworfenen Fragen
 
1
Vaduz, 26. November 2002
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag ergänzend zum Bericht der Verfassungskommission III an den Landtag vom 11. November 2002 nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung der Verfassung in der Landtagssitzung vom 20. und 22. Dezember 2001 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
1.Allgemeines
Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung der Verfassung im Landtag wurde von den Abgeordneten die Gelegenheit wahrgenommen, sich zur Regierungsvorlage ausführlich zu äussern und diverse Fragen zu stellen.
Ferner hat der Landtag eine Kommission (Verfassungskommission) bestellt und diese beauftragt, die Regierungsvorlage im Lichte der 1. Lesung im Landtag zu beraten und in Gesprächen mit dem Landesfürsten zu eruieren, inwieweit von Seiten des Landesfürsten Verhandlungsspielraum bestehe, um eine Lösung zu erzielen, welche auf beiden Seiten (Fürst und Landtag) die notwendige Zustimmung erfahren könnte.
2
Nach einer Vielzahl von internen Sitzungen und drei Treffen mit S.D. dem Landesfürsten und S.D. dem Erbprinzen stimmte die Mehrheit der Verfassungskommission dem ausgehandelten Verfassungsentwurf vom 27. Juni 2002 bzw. dem Entwurf vom 2. August 2002 zu. Da keine einhellige Zustimmung durch die Verfassungskommission erfolgte und der Landesfürst es nicht für realistisch erachtete, dass im Landtag für eine abgeänderte Regierungsvorlage gemäss Verfassungsentwurf vom 2. August 2002 die notwendige Dreiviertel-Mehrheit in zwei nacheinander folgenden Landtagssitzungen erreicht werden könne, meldeten der Landesfürst und der Erbprinz mit Datum vom 2. August 2002 bei der Regierung auf der Basis des Verfassungsentwurfes vom 2. August 2002 eine Volksinitiative auf Abänderung der Verfassung an.
Aufgrund des Berichts und Antrags der Regierung Nr. 88/2002 vom 1. Oktober 2002 wurde die Initiative anlässlich der Landtagssitzung vom 24. Oktober 2002 der Vorprüfung gemäss Art. 70b des Gesetzes vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz, VRG), LGBl. 1973 Nr. 50 unterzogen und auf ihre Übereinstimmung mit den in Liechtenstein geltenden Staatsverträgen überprüft. Der Landtag erklärte die Initiative mit 20 Stimmen für zulässig, so dass nach entsprechender Publikation der Initiative derzeit (im Zeitpunkt der Verfassung dieses Berichts) bis und mit 12. Dezember 2002 die Unterschriftensammlung läuft.
Ferner meldete am 21. Oktober 2002 das Initiativkomitee "Verfassungsfrieden" bei der Regierung die "Initiative für Verfassungsfrieden", ebenfalls auf Abänderung der Verfassung, an. Der Landtag unterzog auch diese Initiative in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2002 der Vorprüfung gemäss Art. 70b VRG und erklärte sie einhellig für zulässig.
3
Durch die Lancierung der Verfassungsinitiative des Landesfürsten und des Erbprinzen hat sich die Ausgangslage hinsichtlich der Regierungsvorlage (BuA 87/2001) wesentlich geändert. Nach Ansicht der Regierung macht es angesichts des laufenden Initiativverfahrens und der zu erwartenden Volkabstimmung keinen Sinn, eine auf der Basis der Verhandlungen der Verfassungskommission abgeänderte Regierungsvorlage in zweiter Lesung zu beraten, da die Initiative des Landesfürsten und des Erbprinzen das Ergebnis dieser Verhandlungen beinhaltet. Die Regierung hat deshalb gleichzeitig mit der Verabschiedung der gegenständlichen Stellungnahme beschlossen, die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung der Verfassung (BuA Nr. 87/2001) zurückzuziehen, was den Landtagsabgeordneten mit Begleitschreiben zu dieser Stellungnahme mitgeteilt wurde. Unabhängig vom Rückzug der Regierungsvorlage ist es der Regierung aber dennoch ein Anliegen, dem Wunsch des Landtages auf Beantwortung der anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen durch die Regierung nachzukommen.
Nachfolgend soll daher versucht werden, auf die einzelnen Fragen einzugehen und diese zu beantworten. Da die Regierung bzw. das Ressort Präsidium in die Arbeiten der Verfassungskommission durch die Abklärung von Fragen und das Erstellen von internen und externen Gutachten involviert war, ist nicht auszuschliessen, dass diverse Fragen, die hier beantwortet werden, auch Gegenstand des Berichts der Verfassungskommission an den Landtag sind. Soweit völkerrechtliche Fragen betroffen sind, wurden diese von der Regierung in ihrem Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative zur Abänderung der Verfassung (Nr. 88/2002) behandelt.