Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2003 / 14
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Schreiben
 
An den Hohen Landtag
des Fürstentums Liechtenstein
9490 Vaduz
Vaduz, 29. April 2003
RA 2002/492-1013
Volksabstimmung vom 14./16. März 2003 über die Initiativbegehren auf Abänderung des Landesverfassung
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18. Dezember 2002 die beiden Initiativbegehren auf Abänderung der Landesverfassung von S.D. Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein und S.D. Erbprinz Alois von Liechtenstein sowie des Initiativkomitees "Verfassungsfrieden" behandelt, wobei beide die gemäss Art. 111 der Verfassung notwendigen Stimmenmehrheit von drei Vierteln nicht erreichten.
Die Regierung wurde in der Folge vom Landtag mit der Durchführung einer Volksabstimmung beauftragt, welche am 14./16. März 2003 stattfand. An der Volksabstimmung wurde das Initiativbegehren von S.D. Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein und S.D. Erbprinz Alois von Liechtenstein von der absoluten Mehrheit der gültig Stimmenden des ganzen Landes angenommen. Das Initiativbegehren des Komitees "Verfassungsfrieden" wurde von der Mehrheit der gültig Stimmenden des ganzen Landes verworfen.
Die Regierung gestattet sich, den Hogen Landtag in der Beilage über das Ergebnis der Volksabstimmung in Kenntnis zu setzen.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, die Versicherung der vorzüglichen Hochachtung.
Regierung des
Fürstentums Liechtenstein
Beilage: Abstimmungsergebnis
Nr. 14/2003
LR-Systematik
1
10
LGBl-Nummern
2003 / 186
Landtagssitzungen
16. April 2003
Stichwörter
Fürs­ten­haus, Verfassungsinitative
Ini­ta­tiv­be­gehren, Abän­de­rung Verfassung
Ver­fas­sung, Abän­de­rung, Initiativbegehren
Volks­ab­s­tim­mung Verfassungsinitiative