Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend
die Zusammenführung von Aufgaben des Amtes für Soziale Dienste, des Ausländer- und Passamtes sowie der Stabsstelle für Chancengleichheit in ein Amt für Soziales und Gesellschaft sowie über die Schaffung des Psychosozialen Dienstes Liechtenstein
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Dieser Bericht und Antrag beinhaltet die erforderlichen Gesetzesänderungen zur Zusammenführung von bestimmten Tätigkeiten des Amtes für Soziale Dienste, des Ausländer- und Passamtes, der Stabsstelle für Chancengleichheit, des Ressorts Soziales und des Ressorts Familie und Chancengleichheit in einem neuen "Amt für Soziales und Gesellschaft". Zudem soll im Amt für Volkswirtschaft, AMS, eine zentrale Anlaufstelle zum Thema Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess geschaffen werden.
Parallel zum geschilderten Verwaltungsreformprojekt wurde die Ist-Situation der sozialpädagogischen und sozialpsychiatrischen Versorgung in Liechtenstein erhoben und darauf aufbauend ein Gesamtkonzept betreffend Sozialpädagogik und Sozialpsychiatrie in Liechtenstein erstellt. Basierend auf diesem Konzept wird mit dieser Vorlage die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung "Psychosozialer Dienst Liechtenstein" vorgeschlagen, in welche die heutigen, nicht behördlichen, Dienstleistungen des therapeutischen Dienstes des Amtes für Soziale Dienste sowie bestimmte Aufgaben des Kinder- und Jugenddienstes des Amtes für Soziale Dienste überführt werden. Die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung "Psychosozialer Dienst Liechtenstein" steht daher in unmittelbarem Zusammenhang zu obig genanntem Projekt der Verwaltungsreform.
Zuständige Ressorts
Ressort Soziales
Ressort Familie und Chancengleichheit
Ressort Inneres
Ressort Wirtschaft
Betroffene Stellen
Amt für Soziale Dienste
Ausländer- und Passamt
Stabsstelle für Chancengleichheit
Kommission für Integrationsfragen
Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (LBV)
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Vaduz, 27. November 2012
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Zusammenführung von Aufgaben des Amtes für Soziale Dienste, des Ausländer- und Passamtes sowie der Stabsstelle für Chancengleichheit in ein Amt für Soziales und Gesellschaft sowie über die Schaffung des Psychosozialen Dienstes Liechtenstein zu unterbreiten.
Der liechtensteinische Staat hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend und tiefgreifend verändert. Er hat sich zu einem Leistungsstaat entwickelt, an den laufend höhere Ansprüche gestellt werden. Den heutigen Anforderungen kann er nur begegnen, wenn die Führungsstrukturen mit der Entwicklung Schritt halten. Es ist eine ständige Aufgabe der Regierung, die Organisation und Arbeitsweise der Verwaltung den stetig wachsenden und komplexer werdenden Aufgaben anzupassen.
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Das im Jahre 1973 erlassene Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Staates, welches eine gute Grundlage für die damals notwendigen Veränderungen an den gewachsenen Ordnungen und Verfahrensweisen in Regierung und Verwaltung bildete, und in der Zwischenzeit nur marginal angepasst wurde, vermag den Bedürfnissen an den Leistungsstaat schon seit einiger Zeit nicht mehr zu genügen. Um Regierung und Verwaltung für die Zukunft fit zu machen, ist eine tiefgreifende Reform der Regierungs- und Verwaltungsorganisation notwendig.