Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 15
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.Anlass
2.Aus­gangs­lage
3.Begrün­dung der Initianten
4.Schwer­punkte der Vorlage
5.Hilfs- und Unterstützungsmassnahmen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Initiative betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch)   
 
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Die Abgeordneten Marlies Amann-Marxer, Gisela Biedermann, Gerold Büchel, Albert Frick, Johannes Kaiser, Elmar Kindle und Renate Wohlwend reichten am 26. September 2011 im Landtag eine Initiative betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch) ein.
Der Landtag hat die Initiative in der Sitzung vom 19. Oktober 2011 an die Regierung überwiesen mit dem Auftrag, dem Landtag eine Stellungnahme zu unterbreiten. Diesem Auftrag kommt die Regierung hiermit nach.
Zuständige Ressorts
Ressort Justiz (federführend)
Ressort Gesundheit, Ressort Wirtschaft, Ressort Bildung, Ressort Soziales, Ressort Finanzen, Ressort Familie und Chancengleichheit
Betroffene Amtsstellen
Amt für Soziale Dienste, Amt für Gesundheit, Amt für Volkswirtschaft, Schulamt, Staatsanwaltschaft, Gerichte
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Vaduz, 28. Februar 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zur Initiative betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch) zu unterbreiten.
1.Anlass
Am 26. September 2011 reichten die Abgeordneten Marlies Amann-Marxer, Gisela Biedermann, Gerold Büchel, Albert Frick, Johannes Kaiser, Elmar Kindle und Renate Wohlwend eine Initiative betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch) im Landtag ein.
Die Initiative wird unter anderem wie folgt begründet:
In Liechtenstein gelte in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch eine äusserst restriktive Gesetzgebung, welche es einer Frau verbiete, einen Abbruch im Inland oder aber auch im Ausland vorzunehmen.
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Eine Frau, die sich mit der eigenen Schwangerschaft in Konflikt befinde und daher den Gedanken an einen Abbruch in Erwägung ziehe, stehe in einer persönlichen und von Dritten kaum nachempfindbaren Notlage. Sollte sie sich in dieser äusserst schwierigen Situation zu einem Schwangerschaftsabbruch entschliessen, solle sie neben dieser ohnehin schweren seelischen Belastung nicht zusätzlich mit Strafe bedroht sein.
Die ausführliche Begründung findet sich im Initiativtext, welcher dieser Stellungnahme beiliegt.
Der Landtag hat die Initiative in der Sitzung vom 19. Oktober 2011 an die Regierung überwiesen, mit dem Auftrag, im Lichte der Debatte eine Stellungnahme auszuarbeiten.1



 
1Art. 10 des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages und die Kontrolle der Staatsverwaltung; LGBl. 2003 Nr. 108.
 
Stichwörter
Abän­de­rung des StGB (Schwan­ger­schafts­ab­bruch), Initiative
Ini­tia­tive betr. Abän­de­rung des StGB (Schwangerschaftsabbruch)
Schwan­ger­schafts­ab­bruch, Abän­de­rung des StGB, Initiative
Straf­frei­heit eines Schwan­ger­schafts­ab­bruchs im Aus­land, Initiative
Uni­ver­sal­prinzip, Abschaf­fung, Inititative
Welt­rechts­prinzip, Abschaf­fung, Inititative