Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Gesamtrevision des Jugendgesetzes vom 19. Dezember 1979 (JuG, Lgbl. 1980 Nr. 38) neu: Kinder- und Jugendgesetz (KJG) sowie die Abänderung des Strafgesetzbuches aufgeworfenen Fragen
Zuständiges Ressort
Ressort Familie und Chancengleichheit
Betroffene Amtsstellen
Amt für Soziale Dienste, Landespolizei, Staatsanwaltschaft, Landgericht
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Vaduz, 18. November 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Gesamtrevision des Jugendgesetzes vom 19. Dezember 1979 (JuG, LGBl. 1980 Nr. 38) neu: Kinder- und Jugendgesetz (KJG) sowie die Abänderung des Strafgesetzbuches (BuA Nr. 72/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 18. September 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlagen betreffend die Gesamtrevision des Jugendgesetzes vom 19. Dezember 1979 (JuG, LGBl. 1980 Nr. 38) neu: Kinder- und Jugendgesetz, sowie die Abänderung des Strafgesetzbuches in der ersten Lesung beraten. Die Notwendigkeit einer Gesamtrevision des fast 30-jährigen Jugendgesetzes wurde allgemein anerkannt.
Von Seiten der Freien Liste und der Fortschrittlichen Bürgerpartei wurde die Vorlage des neuen Kinder- und Jugendgesetzes begrüsst und Eintreten war unbestritten.
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Im Namen der Vaterländischen Union wurde eine Fraktionserklärung verlesen. Die Vaterländische Union stellte den Antrag, dass nicht auf die Vorlage eingetreten, sondern eine Landtagskommission nach Art. 30 der Geschäftsordnung bestellt werden solle, die ein Kinder- und Jugendgesetz ausarbeiten solle. Von den anderen Parteien wurde eingewandt, dass bei dieser Vorgehensweise ein Kinder- und Jugendgesetz in dieser Landtagsperiode nicht mehr zustande kommen könne, da die Ausarbeitung eines Gesetzes durch eine Landtagskommission ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen würde. Weiters wurde eingewandt, dass dieser Vorschlag, eine Landtagskommission zu bilden, von ihr auch nach Eintreten eingebracht werden könnte, wenn im Rahmen der ersten Lesung ein entsprechender Bedarf festgestellt wird.
Dem Antrag der Vaterländischen Union auf Überweisung der Vorlage des Kinder- und Jugendgesetzes an eine Landtagskommission wurde nicht zugestimmt.
Dem Antrag auf Eintreten wurde daraufhin einstimmige Zustimmung erteilt.