Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 18
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass
2.Ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gungen ins­be­son­dere in Europa sowie Über­le­gungen zu den wei­teren Ent­wick­lungen in der EU und in der Welt
3.Wirt­schaft­liche Aus­wir­kungen der EWR-Mit­glied­schaft
4.Ver­wal­tung des EWR-Abkom­mens in Liechtenstein
5.Stand der Umsetzung
6.Mate­ri­elles "EWR-Recht"
7.Über­gangs­fristen
8.Finan­zi­elle Aus­wir­kungen des EWR-Bei­tritts bezie­hungs­weise der EWR-Erwei­te­rungen sowie per­so­nelle Auswirkungen
9.Bezie­hungen zu den Nachbarstaaten
10.Schluss­fol­ge­rungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend 20 Jahre Mitgliedschaft des Fürstentums Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
 
7
20 Jahre Mitgliedschaft im EWR
Am 1. Mai 2015 wird Liechtenstein auf 20 Jahre Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zurückblicken können. Die Regierung nimmt dies zum Anlass, den Landtag und die liechtensteinische Bevölkerung - wie bereits nach der ein-, fünf-, zehn-, und fünfzehnjährigen Mitgliedschaft - in einem umfassenden Bericht über die Erfahrungen der EWR-Mitgliedschaft zu informieren.
Positive Gesamtbilanz - EWR als Erfolgsmodell
Auch nach 20 Jahren EWR-Mitgliedschaft kann seitens der Regierung eine positive Gesamtbilanz gezogen werden. Diese Einschätzung wird durch die Ergebnisse der erstmals durchgeführten Befragungen der Bevölkerung, der Unternehmen und der Verwaltung sowie durch die Stellungnahmen verschiedener Wirtschafts- und Interessenverbände bestätigt.
Grosse Akzeptanz des EWR bei der Bevölkerung und bei den Unternehmen
Besonders bemerkenswert ist, dass die Bewertung der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins durch die liechtensteinische Bevölkerung äusserst positiv ausfällt. So ruft der EWR bei 85% der Befragten ein positives Bild hervor. 74% der Befragten betrachten den EWR als ein Erfolgsmodell und für 81% ist der EWR in den nächsten Jahren die beste Option der liechtensteinischen Europapolitik. Die nun seit 20 Jahren verfolgte Europapolitik - unter Beibehaltung der engen Beziehungen zur Schweiz - wird von der liechtensteinischen Bevölkerung nicht nur akzeptiert, sondern aktiv mitgetragen.
Auch die Unternehmen bewerten mit 77% die Auswirkungen des EWR auf den Wirtschaftsstandort Liechtenstein als positiv. Für die Unternehmen ist vor allem der durch den EWR gegebene Zugang zum EU-Binnenmarkt ein grosser Vorteil und wichtiger Standortfaktor. Den EWR beurteilen grosse Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern als besonders positiv. Hier ist in Erinnerung zu rufen, dass diese Industrieunternehmen einen EWR-Beitritt Liechtensteins von Anfang an tatkräftig unterstützt haben und diese Integrationslösung nach 20 Jahren EWR-Mitgliedschaft immer noch befürworten. Auch Unternehmen mit weniger als 10
8
Beschäftigten bewerten die EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins grundsätzlich positiv.
Eine ähnliche Einschätzung vertreten die Führungskräfte in der Verwaltung und die EWR-Experten, die sich in ihrem Arbeitsalltag mit EWR-Fragen beschäftigen.
Erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung
Die im Grossen und Ganzen erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung seit 1995 legt die Schlussfolgerung nahe, dass es gelungen ist, mit der EWR-Mitgliedschaft die guten Rahmenbedingungen in Liechtenstein zu erhalten beziehungsweise sogar auszubauen. Der durch den EWR bedingte Konkurrenzdruck stellte für einzelne Branchen und Unternehmen bei EWR-Beitritt eine grosse Herausforderung dar. Es zeigte sich allerdings, dass die liechtensteinische Wirtschaft imstande war und weiterhin ist, sich den neuen Herausforderungen zu stellen und die erfolgte Öffnung des EU-Binnenmarkts zu ihren Gunsten zu nutzen. Der ungehinderte Zugang zum EU-Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen, der insgesamt 31 Staaten und ca. 500 Mio. Bürger umfasst, stellt einen bedeutenden Standortvorteil dar, der sich auch in den Exportstatistiken niedergeschlagen hat. Positiv zu beurteilen ist zudem die mit dem EWR-Beitritt einhergehende Diversifizierung und Internationalisierung im Dienstleistungsbereich. Gesamthaft kann festgestellt werden, dass sich die liechtensteinische Volkswirtschaft heute in sehr guter Verfassung befindet.
Stärkung der Eigenständigkeit
Der EWR Beitritt Liechtensteins hat - ähnlich wie der Beitritt zu den Vereinten Nationen - einen wichtigen Beitrag zu einer eigenständigen liechtensteinischen Aussenpolitik geleistet. Die EWR-Mitgliedschaft hat es Liechtenstein ermöglicht, an aussenpolitischem Profil zu gewinnen und die Wahrnehmung Liechtensteins als souveränes Mitglied der Staatengemeinschaft zu erhöhen. Gleichzeitig ist nicht zu übersehen, dass die Kosten für die Mitgliedschaft im EWR, einschliesslich der Kosten für die Beteiligung an EU-Programmen und am EWR-Finanzierungsmechanismus, gestiegen sind. Heute machen diese Kosten einen beträchtlichen Anteil der Gesamtkosten für die Mitgliedschaften Liechtensteins in internationalen Organisationen und Vereinigungen aus.
9
Beziehungen zur Schweiz und zu Österreich
Trotz des EWR-Beitritts konnten die engen Beziehungen zur Schweiz bewahrt werden. Im Bereich Warenverkehr funktioniert die so genannte Parallele Verkehrsfähigkeit problemlos. Es zeigt sich aber zunehmend, dass der unterschiedliche Integrationsweg von Liechtenstein und der Schweiz aufgrund der unterschiedlichen Regelungen beziehungsweise Regelungsansätze zu Problemen führen kann. Bis heute konnten, soweit erforderlich, immer Lösungen im beiderseitigen Interesse gefunden werden. Zukünftig dürfte dies aber eine noch grössere Herausforderung darstellen. Anders als die Schweiz ist Österreich Mitglied der EU. Durch die gemeinsame Mitgliedschaft im EWR haben die Beziehungen zu Österreich an zusätzlicher Intensität und Tiefe gewonnen.
Liechtenstein-spezifische Lösung für den Personenverkehr
Das EWR-Abkommen hat sich für sehr sensible, Liechtenstein-spezifische Themen nicht nur als verkraftbare, sondern auch als anpassungsfähige Lösung erwiesen. Die bei EWR-Beitritt verhandelten und im Laufe der Mitgliedschaft angepassten Bestimmungen im Bereich des freien Personenverkehrs stellen dies unter Beweis. Liechtenstein konnte in diesem Bereich eine massgeschneiderte Lösung verhandeln, welche die geographischen, demographischen und soziologischen Gegebenheiten in Liechtenstein angemessen berücksichtigt. Diese Liechtenstein-spezifische Lösung für den Personenverkehr hielt den EWR-Erweiterungen 2004, 2007 und 2014 nicht nur Stand, vielmehr gelang es Liechtenstein, im Rahmen der Verhandlungen zur EWR-Erweiterung 2004 eine neue, auf Dauer angelegte Lösung, die kein automatisches Auslaufen derselben mehr vorsieht, auszuhandeln.
Komplexität und Umsetzungsaufwand des EWR-Rechts
Zweifelsohne gibt es im EWR-Abkommen auch komplexe Rechtsvorschriften, die Probleme und einen zum Teil erheblichen Aufwand in der Umsetzung in nationales Recht und in der Anwendung verursachen. Eine besondere Herausforderung im EWR ergibt sich auch daraus, dass sich der EU-Binnenmarkt fortlaufend entwickelt und damit der Rechtsrahmen des EWR-Abkommens erweitert wird. Im Interesse der Wahrung der Homogenität und einer effektiven Rechtsüberwachung im EU-Binnenmarkt müssen sich die EWR/EFTA-Staaten darauf einstellen, dass für die Regulierung und Aufsichtstätigkeit zunehmend spezialisierte und von der Eu-
10
ropäischen Kommission losgelöste EU-Behörden eingesetzt werden. Die Abbildung der Rolle solcher Behörden im EWR unter Rücksichtnahme auf die vertraglich verankerte Zuständigkeit der EFTA-Überwachungsbehörde erfordert bislang anspruchsvolle und zeitraubende Verhandlungen. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass die zunehmende Integrationstiefe und Regulierungsdichte im europäischen Binnenmarktrechtrecht für Liechtenstein bedeutet, dass es Einschränkungen in seiner gesetzgeberischen Autonomie in Kauf nehmen muss. Doch überwiegen die Chancen und neuen Geschäftsmöglichkeiten, beispielsweise in den Bereichen Versicherungen, Anlagefonds, Telekommunikation und Zertifizierung, die das EWR-Abkommen für Liechtenstein bietet.
Grössenverträglichkeit gegeben
Im Vorfeld des EWR-Beitritts wurden teilweise Bedenken geäussert, dass die EWR-Mitgliedschaft einen unverhältnismässigen Aufwand verursachen würde. Nach 20-jähriger Erfahrung kann hierzu ebenfalls eine grundsätzlich positive Bilanz gezogen werden, auch wenn mehr neue Stellen in der Landesverwaltung als ursprünglich prognostiziert geschaffen werden mussten. Es hat sich gezeigt, dass mit der Schaffung der Stabsstelle EWR als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle, der Stärkung der Mission in Brüssel, dem Aufbau von Fachwissen in den Generalsekretariaten und den Amtsstellen sowie dem Einbezug der Interessensverbände das EWR-Abkommen effizient zu administrieren und dabei insbesondere die Interessen Liechtensteins optimal zu wahren sind. Die Umsetzungsstatistiken der EFTA-Überwachungsbehörde belegen, dass Liechtenstein seine Umsetzungsverpflichtungen sehr gut erfüllt.
Kritik am EWR-Abkommen wurde aus den zur Stellungnahme eingeladenen Kreisen teilweise dahingehend geübt, dass der durch den EWR geforderte Wettbewerb gewohnte Praktiken und Abläufe tangiere (beispielsweise öffentliches Auftragswesen) beziehungsweise der staatliche Handlungsspielraum durch die staatlichen Beihilfenregelungen des EWR-Abkommens eingeschränkt werde. Manche Interessensverbände kritisierten zudem die mit dem EWR-Abkommen einhergehende Regelungsdichte.
11
EWR und Steuern
Die Steuerharmonisierungsfragen werden von der EU nicht nur innerhalb der EU/EWR-Institutionen gestellt; sie betreffen vielmehr alle Staaten mit vorteilhaften Steuersystemen (wie zum Beispiel manche EU-Staaten als auch die Schweiz). Nach Auffassung der Regierung ist die Zugehörigkeit zum EWR auch in diesem Zusammenhang als Vorteil zu werten, können doch nur die EWR-Mitglieder vom Grundprinzip des EWR-Abkommens als Raum des Rechts profitieren. Zum Zinsbesteuerungsabkommen ist auszuführen, dass dieses nicht in direktem Zusammenhang mit dem EWR-Abkommen steht, sondern im Kontext der europäischen Integration.
EWR-Vertrag: nicht bloss ein Wirtschaftsvertrag
Der EWR hat auch im Konsumenten- und Arbeitnehmerschutz, bei der Gleichstellung von Mann und Frau und in anderen gesellschaftlichen Bereichen verschiedene Veränderungen ausgelöst, die jedem Einzelnen zugutekommen.
Bildung und Jugend
Was die Programmteilnahmen, insbesondere im Bereich der Bildungs- und der Jugendprogramme betrifft, wurden die Erwartungen weit übertroffen. Gerade dieser Bestandteil des EWR-Abkommens ist für ein europäisches Bewusstsein der Menschen besonders hervorzuheben und als eine langfristige, friedensstiftende und die Lebensqualität erhöhende Investition zu betrachten.
Gute Ausgangslage für weitere Entwicklungen
Die Regierung bewertet den aktuellen Integrationsstatus Liechtensteins aufgrund des EWR-Abkommens als angemessen. Dennoch darf die Dynamik in- und ausserhalb des EWR, dabei insbesondere bezüglich der integrationspolitischen Entwicklungen in der EU, in den Ländern unserer EFTA-Partner und allen voran in der Schweiz, nicht unterschätzt werden. Die Regierung beobachtet die Entwicklungen sehr genau, um bei Bedarf die geeigneten Weichenstellungen vornehmen zu können.
12
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Betroffene Amtsstellen
Stabsstelle EWR (Koordination), Liechtensteinische Mission bei der EU in Brüssel, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
13
Vaduz, 24. März 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend 20 Jahre Mitgliedschaft des Fürstentums Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Anlass
Am 1. Mai 2015 kann Liechtenstein auf 20 Jahre Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zurückblicken. Die Regierung nimmt dies zum Anlass, den Landtag und die liechtensteinische Bevölkerung in einem umfassenden Bericht über die Erfahrungen mit der EWR-Mitgliedschaft zu informieren. Dies ist der fünfte derartige Bericht, welcher auf die Berichte über die ein1-, fünf2-, zehn3 -und fünfzehnjährige4 EWR-Mitgliedschaft folgt. Im Vergleich zu den früheren Berichten zeigt sich, dass die Erfahrungen mit dem EWR, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen, aber auch innerhalb der Verwaltung, -
14
nach der nun 20-jährigen Mitgliedschaft grössere Aussagekraft besitzen und in den vergangenen 20 Jahren in vielen Bereichen eine gewisse Konsolidierung eingetreten ist.
Dennoch gilt es vorauszuschicken, dass in verschiedenen Zusammenhängen kaum zuverlässige Aussagen über die EWR-Auswirkungen möglich sind. Dies hängt damit zusammen, dass die EWR-Mitgliedschaft nicht isoliert betrachtet werden kann, da sie in sehr viele, ja fast alle Bereiche der Verwaltung und der Wirtschaft mit hineinspielt. Es stellt sich auch die Frage, inwieweit ein Vergleich mit dem Zustand vor dem EWR-Beitritt mit demjenigen von heute zielführend ist. Es ist davon auszugehen, dass sich viele Veränderungen, mit denen Liechtenstein heute konfrontiert ist, auch ohne EWR-Zugehörigkeit ergeben hätten und deshalb der rein statische Vergleich mit dem Zustand vor dem 1. Mai 1995 nur sehr beschränkte Aussagekraft hätte. Ein dynamischer Vergleich zwischen den Varianten "Liechtenstein im EWR" und "Liechtenstein ausserhalb des EWR" müsste gezwungenermassen hypothetischer Natur bleiben und ist daher nicht zielführend. Die zum Teil umwälzenden Veränderungen in der Wirtschaft (Globalisierung, Technologie, Innovation usw.) und in der Politik (weltweit, aber insbesondere die verstärkte Zusammenarbeit in Europa) erschwerten einen theoretisch-dynamischen Vergleich zusätzlich. In den nachfolgenden Kapiteln wird diese Problematik gelegentlich angesprochen.
Der vorliegende Bericht lehnt sich im Aufbau an die Berichte über die ein-, fünf-, zehn- und fünfzehnjährige Mitgliedschaft im EWR an, wobei sich aber insbesondere Veränderungen bei der Gewichtung der einzelnen Abschnitte ergeben haben; es sind neue Kapitel hinzugekommen, andere erscheinen nicht mehr. Dies hängt damit zusammen, dass gewisse Fragen, zu denen verschiedentlich zum Zeitpunkt des EWR-Beitritts noch Bedenken geäussert wurden und die nach einem Jahr beziehungsweise fünf Jahren EWR-Mitgliedschaft noch im Vordergrund
15
standen, mittlerweile durch die Praxis beantwortet wurden. Die damals neue Situation wird heute als Normalzustand betrachtet. Diese Beobachtung trifft zum Beispiel auf die Frage nach der Tragfähigkeit der Lösung "EWR-Abkommen und Zollvertrag" zu. Das Marktkontrollsystem - erscheint demnach nicht mehr als eigenes Kapitel, sondern wird unter anderem im Kapitel 9 "Beziehungen zur Schweiz" angesprochen.
Der Bericht gliedert sich in einen Hauptteil, einen Anhang und eine Beilage. Im Hauptteil werden die Auswirkungen der EWR-Mitgliedschaft nach Themenbereichen dargestellt. Anhang I beinhaltet die Stellungnahmen der Interessensverbände, Anstalten öffentlichen Rechts, der Gerichte und Gemeinden. Die Beilage enthält die Analyse des Liechtenstein-Instituts über die durchgeführte Befragung der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer, Amtsleiterinnen und Amtsleiter und EWR-Expertinnen und -Experten der Landesverwaltung zur 20-jährigen EWR-Mitgliedschaft.
Es ist festzuhalten, dass dieser Bericht, der naturgemäss insbesondere einen Rückblick darstellt, natürlich nicht umfassend alle Entwicklungen der letzten 20 Jahre, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem EWR-Abkommen gestanden haben, aufgreifen oder im Detail darstellen kann. Die Regierung hat in den genannten Berichten über die ein5-, fünf6-, zehn7- und fünfzehnjährige8 EWR-Mitgliedschaft sowie in einer Vielzahl spezifischer Berichte zuhanden des Landtags einzelne Themen ausführlicher dargestellt, die anschliessend Grundlage für die Diskussionen im Landtag waren. Auch kann auf Berichte anderer Organe verwiesen werden, die hier ebenfalls ergänzend beizuziehen sind und nicht wie-
16
derholt werden sollen (vergleiche zum Beispiel Bericht der EWR-Kommission des Landtages in den jährlichen Rechenschaftsberichten).
Die Zielsetzung für diesen Bericht war deshalb nicht, all diese Erfahrungen nochmals aufzugreifen und abschliessend darzustellen. Vielmehr behandelt dieser Bericht horizontale und übergreifende Themen und Fragen. Dieser Ansatz widerspiegelt auch eine generelle Erfahrung im Zusammenhang mit dem EWR: EWR-Fragestellungen stellen sich kaum mehr isoliert und losgelöst, sondern sie gehen meist im Gesamtkontext der staatlichen Aufgaben auf beziehungsweise sind sie bei deren Ausführung zu berücksichtigen.
Gesamtdarstellungen dieser Art sind hilfreich für eine Zwischenbilanz. Sie ersetzen die themenspezifischen Darstellungen nicht, die aus jeweils aktuellem Anlass erstellt werden, wie zum Beispiel Berichte und Anträge zur Übernahme von Beschlüssen des Gemeinsamen EWR-Ausschusses beziehungsweise zu konkreten Umsetzungsvorhaben. Die nachstehend angeführten Berichte - eine kleine und nicht repräsentative Auswahl - stellen solche Beispiele dar:
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (3. Geldwäscherichtlinie), der Richtlinie 2006/70/EG vom 1. August 2006 ("PEP-Richtlinie") sowie der Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds.9
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG).10
17
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend den Beschluss Nr. 45/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt).11
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend den Beschluss Nr. 76/2011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.12
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen den Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten (Marktmissbrauchsgesetz; MG).13
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Finanzbeschluss über die Teilnahme an der 3. Generation der Europäischen Bildungsprogramme "Programm zum lebenslangen Lernen" (2007-2013).14
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend den Beschluss Nr. 203/2014 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 30. September 2014.15



 
1Bericht und Antrag Nr. 44/1996.
 
2Bericht und Antrag Nr. 42/2000.
 
3Bericht und Antrag Nr. 102/2005.
 
4Bericht und Antrag Nr. 17/2010.
 
5Bericht und Antrag Nr. 44/1996.
 
6Bericht und Antrag Nr. 42/2000.
 
7Bericht und Antrag Nr. 102/2005.
 
8Bericht und Antrag Nr. 17/2010.
 
9Bericht und Antrag Nr. 124/2008.
 
10Bericht und Antrag Nr. 55/2009.
 
11Bericht und Antrag Nr. 81/2009.
 
12Bericht und Antrag Nr. 74/2011.
 
13Bericht und Antrag Nr. 75/2014.
 
14Bericht und Antrag Nr. 138/2006.
 
15Bericht und Antrag Nr. 8/2015.
 
Stichwörter
EWR, 20 Jahre Mitl­glied­schaft, Gesamtbilanz
Mit­glied­schaft 20 Jahre EWR, Gesamtbilanz