Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 20
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
II.Begrün­dung der Vorlage
1.Geschäfts­an­fall und Auslastung
2.Recht­li­ches
3.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
III.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung einer 15. Richterstelle beim  Fürstlichen Landgericht
 
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Beim Fürstlichen Landgericht bestehen seit dem Jahr 2000 14 Landrichtestellen. Anlässlich einer Gerichtsrevision im Jahr 2010 wurden vom damaligen Revisor aufgrund des Geschäftsanfalls 16,14 benötigte Richterstellen errechnet. Eine Aufstockung der Landrichterstellen fand damals allerdings nicht statt.
Die Regierung beschloss im Jahr 2016, beim Landgericht, beim Obergericht und beim Obersten Gerichtshof eine Revision im Sinne von Art. 51 GOG über den Untersuchungszeitraum 2010 bis 2015 durchzuführen. Im Revisionsbericht wird basierend auf dem Geschäftsanfall 2013 bis 2015 aufgrund der Ressourcenüberprüfung für die Landrichter ein Personalbedarf von insgesamt 15,05 Richterstellen ausgewiesen. In einer auf dem Geschäftsanfall 2013 bis 2017 basierenden gutachterlichen Stellungnahme zur notwendigen Anzahl der vollamtlichen Landrichter wird ein Personalbedarf von 15.29 Richterstellen errechnet.
Da die Auslastung des Landgerichts und die Komplexität der vom Landgericht abzuführenden Verfahren in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben, soll eine 15. Landrichterstelle geschaffen werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stelle
Fürstliches Landgericht
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Vaduz, 26. März 2018
LNR 2018-401
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung einer 15. Richterstelle beim Fürstlichen Landgericht zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Beim Landgericht bestehen seit 2000 14 Landrichtestellen. Grundlage der 2004 erfolgten Schaffung von 14 Landrichterstellen war eine Organisationsanalyse von Ernst & Young vom 6. Dezember 2004, in welcher der Bedarf dieser Stellen ausgewiesen wurde.
Anlässlich der Gerichtsrevision des Obergerichtes und des Landgerichtes im Jahr 20101 wurden vom Revisor Dr. Peter Tischler, Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck i.R., aufgrund des Geschäftsanfalls 2.14 fehlende Richterstellen errechnet. Eine Aufstockung der Landrichterstellen fand damals allerdings nicht statt.
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Die Regierung beschloss im Jahr 2016, beim Landgericht, beim Obergericht und beim Obersten Gerichtshof eine Revision im Sinne von Art. 51 GOG über den Untersuchungszeitraum 2010 bis 2015 durchzuführen. Neben dem ordnungsgemässen Geschäftsgang der Gerichte und der einzelnen Gerichtsabteilungen und Senate wurden auch organisatorische Aspekte untersucht. Der ordnungsgemässe Geschäftsgang der Gerichte und der einzelnen Gerichtsabteilungen wurde von Rudolf Fehr, ehemaliger liechtensteinischer Obergerichtspräsident, geprüft. Die Auslastung, die Effizienz und die Funktionstüchtigkeit der Gerichte sowie deren Aufbau- und Ablauforganisation wurden durch Beat Sterchi, Rechtsanwalt, SwissLegal, untersucht. Er hat in den Jahren 2003 und 2004 auch die oben erwähnte Organisationsanalyse von Ernst & Young geleitet und die Gesetzgebungsarbeiten für das neue Gerichtsorganisations- und Richterdienstgesetz als Fachexperte begleitet.
In diesem Revisionsbericht von Sterchi/Fehr wird basierend auf dem Geschäftsanfall 2013 bis 2015 aufgrund der Ressourcenüberprüfung für die Landrichter2 ein Personalbedarf von insgesamt 15,05 Richterstellen ausgewiesen.
Mit Auswirkung auf die Belastungssituation beim Landgericht schlug Revisor Fehr die Einführung des Ermittlungsstaatsanwaltsmodells vor und regte weiter an, die Befugnis zum Erlass von Strafverfügungen vom Landgericht zur Staatsanwaltschaft zu verschieben. Auf den Schlussbericht des Gerichtsrevisors Sterchi geht der Vorschlag zurück, Delegationsmöglichkeiten von richterlichen Tätigkeiten an die Rechtspfleger vertieft zu prüfen (vgl. Punkt 1.3).
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Mit Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Schaffung einer Richterstelle beim Fürstlichen Landgericht (BuA Nr. 2017/75) wurde eine Aufstockung der Landrichterstellen beantragt. Die Entscheidung hierüber war für die Landtagssitzung vom 10. November 2017 traktandiert. Der entsprechende Tagesordnungspunkt Traktandum 28 wurde aber abgesetzt.
Um die jüngsten Entwicklungen des Geschäftsanfalls zu berücksichtigen, wurde im Nachgang hierzu Beat Sterchi mit einer gutachterlichen Stellungnahme zur notwendigen Anzahl der vollamtlichen Landrichter beauftragt. In seinem Gutachten vom 7. März 20183 weist der Experte basierend auf dem Geschäftsanfall 2013 bis 2017 einen Personalbedarf von 15.29 Richterstellen aus.
Ein erhöhter Personalbedarf ergibt sich auch aus dem Bericht über die Justizpflege der ordentlichen Gerichte für das Jahr 2017, in welchem der Landgerichtspräsident in seinem Vorwort eine Überlastung im Jahr 2017 mit 15 % errechnet hat und auch bei den Rechtspflegern einen Mehrbedarf von 0.21 Rechtspflegern konstatierte.



 
1Schriftlicher Revisionsbericht vom 13. Mai 2010.
 
2Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet, jedoch sind unter den verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen Angehörige des männlichen und weiblichen Geschlechts zu verstehen.
 
3Beat Sterchi, Gutachterliche Stellungnahme zur notwendigen Anzahl der vollamtlichen Landrichter, 7. März 2018 (Gutachten Sterchi 2018).
 
Stichwörter
Aus­la­stung Gerichte
Fürst­li­ches Landgericht
Geschäfts­an­fall 2013 bis 2017
Land­richter
Schaf­fung einer 15. Landrichterstelle