Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 29
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Vor­prü­fung des Initiativbegehrens
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative der "Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte" zur Abänderung des Strafgesetzbuches ("Hilfe statt Strafe")
 
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Mit Datum vom 28. Februar 2011 (eingegangen am 1. März 2011) wurde bei der Regierung eine Volksinitiative der "Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte" zur Abänderung des Strafgesetzbuches betreffend die §§ 64, 96, 96a, 98 und 98a StGB ("Hilfe statt Strafe") angemeldet. Die Regierung nimmt mit dem vorliegenden Bericht und Antrag die gemäss Art. 70b Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz, VRG) notwendige Vorprüfung des Initiativbegehrens zuhanden des Landtages vor. Das Initiativbegehren weist zwar formelle und legistische Mängel auf. Es widerspricht aber weder der Verfassung noch bestehenden Staatsverträgen und kann daher zur Unterschriftensammlung zugelassen werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz, Ressort Inneres
Betroffene stellen
Staatsanwaltschaft, Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Amt für Gesundheit
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Vaduz, 22. März 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative der "Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte" zur Abänderung des Strafgesetzbuches betreffend die §§ 64, 96, 96a, 98 und 98a StGB ("Hilfe statt Strafe") zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Datum vom 28. Februar 2011 (Eingang: 1. März 2011) wurde bei der Regierung eine Volksinitiative der "Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte" zur Abänderung des Strafgesetzbuches betreffend die §§ 64, 96, 96a, 98 und 98a StGB ("Hilfe statt Strafe") im Sinne der Art. 80 ff. des Gesetzes vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz, VRG)1 angemeldet.
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Das Initiativbegehren lautet wie folgt:
"Die Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte, vertreten durch stimm- und wahlberechtigte Landesbürger, melden hiermit gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. c der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein vom 5. Oktober 1921, in der geltenden Fassung, sowie gemäss §§ 80 ff. des Gesetzes vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz, VRG, LGBl. 1973 Nr. 50), in der derzeit gültigen Fassung, bei der Regierung ein Initiativbegehren zur Abänderung des Strafgesetzbuches vom 24. Juni 1987 (Strafgesetzbuch, LGBl. 1998 Nr. 37), in der geltenden Fassung, an.
Die Regelung über den Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch vom 24. Juni 1987, LGBl. 1998 Nr. 37, in der geltenden Fassung, soll wie folgt abgeändert werden:



 
1LGBl. 1973 Nr. 50, i.d.g.F.
 
Stichwörter
Schwan­ger­schafts­kon­flikte, Vor­prü­fung Volksinitiative
Volksi­ni­tia­tive Schwangerschaftskonflikte
Volksi­ni­tia­tive Schwan­ger­schafts­kon­flikte, Vorprüfung
Vor­prü­fung Volksi­ni­tia­tive Schwangerschaftskonflikte