Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1985 / 33
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Ein­lei­tung
I.Ein­lei­tung
II.Inhalt des Pro­to­kolls Nr. 8
III.Die Rati­fi­ka­tion des Pro­to­kolls Nr. 8 durch Liechtenstein
IV.Antrag
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fuerstentums Liechtenstein
betreffend das Protokoll Nr. 8 vom 19. Maerz 1985 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfrei- heiten vom 4. November 1950
 
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Vaduz, den 25. Juni 1985
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Protokoll Nr. 8 vom 19. März 1985 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 zu unterbreiten.
I.Einleitung
Das Protokoll Nr. 8 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist von Liechtenstein anlässlich der Europäischen Ministerkonferenz über Menschenrechte am 19. März 1985 in Wien unterzeichnet worden. Alle andern Mitgliedstaaten des Europarates, ausser Zypern, Malta und die Türkei, haben dieses Abkommen ebenfalls anlässlich der Ministerkonferenz in Wien unterzeichnet. Dänemark hat als einziger Staat ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet und ist demnach schon Vertragspartei dieses Protokolls geworden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1991 / 060
1986 / 020