Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 36
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.BegrĂ¼n­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter BerĂ¼ck­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Daten­schutz­ge­setz
2.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber eine lei­stungs­ab­hän­gige Schwer­ver­kehrs­ab­gabe (Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be­ge­setz; SVAG)
3.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber das Zollwesen
4.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung und die Insol­ven­zent­schä­di­gung (Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungs­ge­setz; ALVG)
5.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Arbeits­ver­mitt­lung und den Per­so­nal­ver­leih (Arbeits­ver­mitt­lungs­ge­setz; AVG)
6.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die För­de­rung der Ener­gie­ef­fi­zienz und der erneu­er­baren Ener­gien (Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz; EEG)
7.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die elek­tri­schen Schwach- und Stark­stro­man­lagen (Elektrizitätsgesetz)
8.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber den Elek­tri­zi­täts­markt (Elek­tri­zi­täts­markt­ge­setz; EMG)
9.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber den Erd­gas­markt (Gas­markt­ge­setz; GMG)
10.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber alter­na­tive Streit­bei­le­gung in Kon­su­men­ten­an­ge­le­gen­heiten (Alter­na­tive-Streit­bei­le­gung-Gesetz; AStG)
11.Abän­de­rung des Gesetzes zum Schutz der Kon­su­menten (Kon­su­men­ten­schutz­ge­setz; KSchG)
12.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber Fern­ab­satz- und aus­ser­halb von Geschäfts­räumen geschlos­sene Ver­träge (Fern- und Aus­wärts­ge­schäfte-Gesetz; FAGG)
13.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber den Kon­su­men­ten­schutz bei Teil­zeit­nut­zungs- und Nut­zungs­ver­gĂ¼ns­ti­gungs­ver­trägen (Teil­zeit­nut­zungs­ge­setz; TNG)
14.Abän­de­rung des Konsum­kre­dit­ge­setzes (KKG)
15.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Erbrin­gung von Dienst­lei­stungen (Dienst­lei­stungs­ge­setz; DLG)
16.Abän­de­rung des Geld­spiel­ge­setzes (GSG)
17.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Akkre­di­tie­rung und Notifizierung
18.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Ver­kehrs­fä­hig­keit von Waren
19.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Sicher­heit von tech­ni­schen Ein­rich­tungen und Geräten
20.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Per­so­nen­be­för­de­rung (Per­so­nen­för­de­rungs­ge­setz; PBG)
21.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Stab­ss­telle Finan­cial Intel­li­gence Unit (FIU-Gesetz; FIUG)
22.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Durch­set­zung inter­na­tio­naler Sank­tionen (ISG)
23.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Finanz­mark­tauf­sicht (finanz­mark­tauf­sichts­ge­setz;FMAG)
24.Abän­de­rung des Ver­si­che­rungs­ver­triebs­ge­setzes (VersVertG)
25.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die betrieb­liche Per­so­nal­vor­sorge (BPVG)
26.Abän­de­rung des Gesetzes betref­fend die Auf­sicht Ă¼ber Ein­rich­tungen der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (Pen­si­ons­fonds­ge­setz; PFG)
27.Abän­de­rung des Zah­lungs­diens­te­ge­setzes (ZDG)
28.Abän­de­rung des E-Geld­ge­setzes (EGG)
29.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Ver­mö­gens­ver­wal­tung (Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ge­setz; VVG)
30.Abän­de­rung des Invest­ment­un­ter­neh­mens­ge­setzes (IUG)
31.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber bes­timmte Orga­nismen fĂ¼r gemein­same Anlagen in Wert­pa­pieren (UCITSG)
32.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Ver­walter alter­na­tiver Invest­ment­fonds (AIFMG)
33.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Banken und Wert­pa­pier­firmen (Bank­gen­ge­setz; BankG)
34.Abän­de­rung des Gesetzes des Wert­pa­pier­pro­spekt­ge­setzes (WPPG)
35.Abän­de­rung des Gesetzes zur Durch­fĂ¼h­rung der Ver­ord­nung (EU) Nr. 648/2012 Ă¼ber OTC-Deri­vate, zen­trale Gegen­par­teien und Trans­ak­ti­ons­re­gister (EMIR-Durch­fĂ¼h­rungs­ge­setz; EMIR-DG)
36.Abän­de­rung des Gesetzes betref­fend die Auf­sicht Ă¼ber Ver­si­che­rungs­un­ter­nehmen (Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz; VersAG)
37.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Wirt­schafts­prĂ¼fer und Revi­si­ons­ge­sell­schaften (WPRG)
38.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Paten­t­an­wälte (Patent­an­walts­ge­setz; PAG)
39.Abän­de­rung des Gesetzes betref­fend die Auf­sicht Ă¼ber Per­sonen nach Art. 180a des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
40.Abän­de­rung des Gesetzes betref­fend Ăœber­nah­me­an­ge­bote (Ăœber­nah­me­ge­setz; ĂœbG)
41.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die zusätz­liche Beauf­sich­ti­gung von Unter­nehmen eines Finanz­kon­glo­me­rats (Finanz­kon­glo­me­rat­s­ge­setz; FKG)
42.Abän­de­rung des Treu­hän­der­ge­setzes (trHG)
43.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Offen­le­gung von Infor­ma­tionen betref­fend Emit­tenten von Wert­pa­pieren (Offen­le­gungs­ge­setz; OffG)
44.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber das liech­tens­tei­ni­sche Post­wesen (Post­ge­setz; PG)
45.Abän­de­rung des Gesetzes gegen Markt­miss­brauch im Handel mit Finan­z­in­stru­menten (Markt­miss­brauchs­ge­setz; MG)
46.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber beruf­liche Sorg­falts­pflichten zur Bekämp­fung von Geld­wä­scherei, orga­ni­sierter Kri­mi­na­lität und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung (Sorg­falt­pflicht­ge­setz; SPG)
47.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber das Zen­trale Per­so­nen­re­gister (ZPRG)
48.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber das Dienst­ver­hältnis des Staats­per­so­nals (Staats­per­so­nal­ge­setz; StPG)
49.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Infor­ma­tion der Bevöl­ke­rung (Informationsgesetz)
50.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber das Mobi­li­tä­tes­ma­na­ge­ment des Landes (Landes-Mobi­li­täts­ma­na­ge­ment-Gesetz; LMMG)
51.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Finanz­kon­trolle (Finanz­kon­troll­ge­setz; FinKG)
52.Abän­de­rung des Straf­voll­zug­ge­setzes (StVG)
53.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Bewäh­rungs­hilfe (Bewäh­rungs­hil­fe­ge­setz; BewHG)
54.Abän­de­rung des Staats­an­walt­schafts­ge­setzes (StAG)
55.Abän­de­rung der Straf­pro­zess­ord­nung (StPO)
56.Abän­de­rung des Rechts­an­walts­ge­setzes (RAG)
57.Abän­de­rung des Sta­tis­tik­ge­setzes (StatG)
58.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber den Erwerb und Ver­lust des Lan­des­bĂ¼r­ger­rechtes (BĂ¼r­ger­rechts­ge­setz; BĂ¼g)
59.Abän­de­rung des Stras­sen­ver­kehrs­ge­setzes (SVG)
60.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber das Dienst­ver­hältnis der Lehrer (Lehr­er­dienst­ge­setz; LdG)
61.Abän­de­rung des Schul­ge­setzes (SchulG)
62.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Uni­ver­sität Liech­tens­tein (LUG)
63.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber das Hoch­schul­wesen (Hoch­schul­ge­setz; HSG)
64.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die staat­li­chen Aus­bil­dungs­hilfen (Sti­pen­dien­ge­setz; StipG)
65.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Wei­ter­ver­wen­dung von Infor­ma­tionen öffent­li­cher Stellen (Infor­ma­ti­ons­wei­ter­ver­wen­dungs­ge­setz; IWG)
66.Abän­de­rung des Sportgesetzes
67.Abän­de­rung des Bau­ge­setzes (BauG)
68.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die För­de­rung des Woh­nungs­baus (Wohn­bau­för­de­rungs­ge­setz; WBFG)
69.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Kinder- und Jugend­zahn­pflege (KJZG)
70.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber Arz­nei­mittel und Medi­zin­pro­dukte (Heilmittelgesetz)
71.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Kran­ken­ver­si­che­rung (KVG)
72.Abän­de­rung des Gesetzes betref­fend Aus­rich­tung einer Mutterschaftszulage
73.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Alters- und Hin­ter­las­se­nen­ver­si­che­rung (AHVG)
74.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Inva­li­den­ver­si­che­rung (IVG)
75.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber Ergän­zungs­lei­stungen zur Alters-, Hin­ter­las­senen- und Inva­li­den­ver­si­che­rung (ELG)
76.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Fami­li­en­zu­lagen (Fami­li­en­zu­la­gen­ge­setz; FZG)
77.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Gewäh­rung von Blindenbeihilfen
78.Abän­de­rung des Medien­ge­setzes (MedienG)
79.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­tion (Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz; KOmG)
80.Abän­de­rung des Tier­schutz­ge­setzes (TSchG)
81.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber das Halten von Hunden (Hun­de­ge­setz; HG)
82.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Orga­ni­sa­tion der Tier­seu­chen­po­lizei (Tier­seu­chen­po­li­zei­ge­setz; TSPG)
83.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Tierärzte und andere Tier­ge­sund­heits­be­rufe (Tier­ge­sund­heits­be­ru­fe­ge­setz; TGBG)
84.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber den Nicht­rau­cher­schutz und die Wer­bung fĂ¼r Tabaker­zeug­nisse (Tabak­prä­ven­ti­ons­ge­setz; TPG)
85.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber den Umgang mit gene­tisch verän­derten, patho­genen oder gebiets­fremden Orga­nismen (Orga­nis­men­ge­setz; OrgG)
86.Abän­de­rung des Umwelt­schutz­ge­setzes (USG)
87.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Umwelt­ver­träg­lich­keits­prĂ¼­fung (UVPG)
88.Abän­de­rung des Land­wirt­schafts­ge­setzes (LWG)
89.Abän­de­rung des Grund­ver­kehrs­ge­setzes (GVG)
90.Abän­de­rung des Gemein­de­ge­setzes (gemG)
91.Abän­de­rung des Pati­en­ten­ver­fĂ¼­gungs­ge­setzes (PatVG)
92.Abän­de­rung des All­ge­meinen bĂ¼r­ger­li­chen Gesetzbuches
93.Abän­de­rung des Rich­ter­dienst­ge­setzes (RDG)
94.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber das Exe­ku­tions- und Rechts­si­che­rungs­ver­fahren (Exe­ku­ti­ons­ord­nung; EO)
95.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Media­tion in Zivil­rechtssa­chen (Zivil­rechts-Media­tions-Gesetz; ZMG)
96.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber Miet­bei­träge fĂ¼r Familien
97.Abän­de­rung des Sozialhilfegesetzes
98.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die obli­ga­to­ri­sche Unfall­ver­si­che­rung (Unfall­ver­si­che­rungs­ge­setz: UVersG)
99.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Arbeit in Indus­trie, Gewerbe und Handel, (Arbeitsgesetz)
100.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Koor­di­na­tion der Sicher­heits- und Gesund­heits­schutz­mass­nahmen bei Bau­ar­beiten (Bau­ar­bei­ten­ko­or­di­na­ti­ons­ge­setz; BauKG)
101.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Zulas­sung von Dol­met­schern und Ăœber­set­zern vor liech­tens­tei­ni­schen Gerichten und Verwaltungsbehörden
102.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber den Handel mit Waren im Umherziehen
103.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Zulas­sung als Stras­sen­trans­port­un­ter­nehmen und die grenz­Ă¼ber­schrei­tenden Per­sonen- und GĂ¼ter­trans­porte auf der Strasse (Stras­sen­trans­port­ge­setz; STG)
104.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Archi­tekten und andere qua­li­fi­zierte Berufe im Bereich des Bau­we­sens (Bau­wesen-Berufe-Gesetz; BWBG)
105.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Ent­sen­dung von Arbeit­neh­mern (Entsendegesetz)
106.Abän­de­rung des Geo­in­f­o­ram­ti­ons­ge­setzes (GeoIG)
107.Abän­de­rung des Gesund­heits­ge­setzes (GesG)
108.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Ă„rzte (Ă„rztegesetz)
109.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Landes- und Gemein­des­teuern (Steu­er­ge­setz; SteG)
110.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Mehr­werts­teuer (Mehr­werts­teu­er­ge­setz; MWSTG)
111.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Lan­des­po­lizei (Poli­zei­ge­setz; PolG)
112.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die betrieb­liche Per­so­nal­vor­sorge des Staates (SBPVG)
113.Abän­de­rung des Beschwerdekommissionsgesetzes
114.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Ver­mitt­lung von und den Handel mit Kriegs­ma­te­rial (Kriegs­ma­te­ri­al­ge­setz;KMG)
115.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Ver­mitt­lung von und den Handel mit nuklearen GĂ¼tern, radio­ak­tiven Abfällen, dop­pelt ver­wend­baren GĂ¼tern und beson­deren mili­tä­ri­schen GĂ¼tern (Kern­energie-GĂ¼ter­kon­troll-Gesetz; KGG)
116.Abän­de­rung des Kinder- und Jugend­ge­setzes (KJG)
117.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber den inter­na­tio­nalen auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Steu­er­sa­chen (AIA-Gesetz)
118.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Umset­zung des FATCA-Abkom­mens zwi­schen dem FĂ¼rs­tentum Liech­tens­tein und den Verei­nigten Staaten von Ame­rika (FATCA-Gesetz)
119.Abän­de­rung des Gesetzes zum Abkommen zwi­schen Liech­tens­tein und Ă–ster­reich Ă¼ber die Zusam­men­ar­beit im Bereich der Steuern
120.Abän­de­rung des Gesetzes Ă¼ber die Aus­länder (Aus­län­der­ge­setz; AuG)
121.Abän­de­rung des Asyl­ge­setzes (AsylG)
122.Abän­de­rung des Hei­mat­schrif­ten­ge­setzes (HSchG)
GrĂ¼ner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des FĂ¼rstentums Liechtenstein
betreffend die Totalrevision des Datenschutzgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze
Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natĂ¼rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
20
Die gegenständliche Vorlage ergänzt in erster Linie die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natĂ¼rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO).
Die DSGVO stärkt die bestehenden Rechte und soll den BĂ¼rgern mehr Kontrolle Ă¼ber ihre Daten geben:
* Es muss beispielsweise besser Ă¼ber die Art und Weise, wie die Daten verarbeitet werden, informiert werden. Diese Informationen mĂ¼ssen klar und verständlich sein.
* Personenbezogene Daten können einfacher von einem Anbieter auf einen anderen Ă¼bertragen werden.
* Wenn die Betroffenen nicht möchten, dass ihre Daten weiter verarbeitet werden und es keine legitimen GrĂ¼nde fĂ¼r deren Speicherung gibt, mĂ¼ssen die Daten gelöscht werden.
* Unternehmen und Organisationen mĂ¼ssen die nationale Aufsichtsbehörde so bald als möglich Ă¼ber schwere Verstösse gegen den Datenschutz informieren, damit die Nutzer geeignete Massnahmen ergreifen können.
Durch die DSGVO wird ein einheitliches Regelwerk geschaffen, das die Geschäftstätigkeit im gesamten EWR erleichtert und somit Kosten und Aufwendungen reduzieren soll. Unternehmen mit Sitz ausserhalb des EWR mĂ¼ssen denselben Regeln folgen, wenn sie Dienstleistungen innerhalb des EWR anbieten.
Aufbau und Inhalt der Vorlage folgen dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Rezeptionsvorlage. Der Ă¼berwiegende Teil der Vorschriften des neuen Datenschutzgesetzes erfĂ¼llt zwingende Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung und stellt daher die Minimalvariante der erforderlichen Ergänzung derselben dar. Hinzu kommen ein paar Anpassungen an spezifisch liechtensteinische Schwerpunkte (wie beispielsweise die Regelung hinsichtlich Ahnenfor-
21
schungsprojekte oder Ergänzungen betreffend den Vorrang von Berufsgeheimnissen).
Aktuell befindet sich die DSGVO noch im Ăœbernahmeverfahren in das EWR-Abkommen. Da der nationale Gesetzgebungsprozess hinsichtlich der gegenständlichen Totalrevision des Datenschutzgesetzes voraussichtlich erst per Ende 2018 abgeschlossen werden kann, sollen mit einer Ăœbergangsgesetzgebung (Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Datenschutzgesetzes (Ăœbergangsgesetzgebung); Nr. 37/2018) LĂ¼cken in den wichtigsten Bereichen vermieden werden. So soll beispielsweise die Datenschutzstelle ermächtigt werden, die Kompetenzen auf Basis der DSGVO auszuĂ¼ben, welche ihr ein Agieren im Rahmen der EWR-rechtlichen Zuständigkeiten und Aufgaben erlauben.
Der Aufgabenbereich und die Befugnisse der nationalen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden werden unter der DSGVO erweitert und vereinheitlicht. Insbesondere ist im Rahmen des von der DSGVO festgelegten One-Stop-Shop Prinzips vorgesehen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden als federfĂ¼hrende Aufsichtsbehörden tätig werden können.
Die Datenschutzstelle ist aktuell organisatorisch dem Landtag zugeordnet. Verschiedene Zuständigkeiten innerhalb des Landtags, des Landtagspräsidiums, der GeschäftsprĂ¼fungskommission und der Regierung bringen Probleme mit sich bzw. verkomplizieren das jeweilige Verfahren. Mit dieser Vorlage wird die Datenschutzstelle neu als unabhängige und weisungsungebundene Stelle organisatorisch der Regierung zugeordnet, das bedeutet, dass sie formell als Amtsstelle der Landesverwaltung ausgestaltet ist.
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natĂ¼rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der VerhĂ¼tung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (DSRL-PJ) aus dem Schengen Acquis ist derzeit grundsätzlich im geltenden Datenschutzgesetz (DSG) und im Polizeigesetz umgesetzt. Aufgrund der Aufhebung des geltenden DSG infolge der Ăœbernahme der DSGVO werden die Inhalte der DSRL-PJ in diese Vorlage Ă¼berfĂ¼hrt.
22
Aufgrund der DurchfĂ¼hrung der DSGVO (bzw. der Totalrevision des Datenschutzgesetzes) und der Umsetzung der DSRL-PJ ergab sich auch Ă„nderungsbedarf hinsichtlich bestehender Spezialgesetze.
Zuständiges Ministerium
Ministerium fĂ¼r Ă„usseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Amtsstellen
Stabsstellen
Finanzkontrolle
Datenschutzstelle
Landespolizei
Staatsanwaltschaft
Gerichte
Beschwerdekommissionen
Kommissionen und Beiräte
Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landtag
Gemeinden
23
Vaduz, 08. Mai 2018
LNR 2018-547
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Datenschutzgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Richtlinie 95/46/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natĂ¼rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr1 (im Folgenden "Datenschutzrichtlinie") bildete gut 20 Jahre lang die Grundlage fĂ¼r die europaweite, aber fragmentierte Harmonisierung des Datenschutzrechts.
Die Datenschutzrichtlinie wurde zu einer Zeit erlassen, in der Big Data und Datenströme im grossen Stil noch kein Thema waren. Sie war sehr allgemein formuliert, was ihr eine Anwendbarkeit bis in die heutige Zeit ermöglichte. Seit dem Erlass der Datenschutzrichtlinie sind jedoch wegweisende technische, aber auch
24
wirtschaftliche Entwicklungen und Neuerungen hinzugekommen. Smartphones oder das Internet erzeugen eine nie dagewesene Datenflut und fĂ¼hren zu neuen Herausforderungen fĂ¼r Gesetzgeber und Anwender. Die Globalisierung fördert einen weltweiten Datenaustausch. Dieser Entwicklung hinken bestehende Strukturen und rechtliche Grundlagen hinterher. Oft können weder Unternehmen noch Betroffene rechtssicher feststellen, wer als Verantwortlicher dafĂ¼r sorgen muss, dass Daten rechtmässig verarbeitet werden. Zudem benötigen Unternehmen klare und vorhersehbare Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen sie grenzĂ¼berschreitend Daten verarbeiten dĂ¼rfen. Die nationale Fragmentierung des Datenschutzrechts erschwert dabei die effektive Rechtsdurchsetzung durch Betroffene. Werden ihre Daten beispielsweise grenzĂ¼berschreitend in einer Cloud verarbeitet, dann unterliegen diese Prozesse oft nicht dem bekannten Recht ihrer Heimatstaaten. Zudem werden Personen immer häufiger von ihren heimischen Aufsichtsbehörden an die Behörden und Gerichte in anderen Mitgliedstaaten verwiesen.
Um mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten, wurden die Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natĂ¼rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG2 (Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden "DSGVO") und die Richtlinie (EU) 2016/680 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natĂ¼rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der VerhĂ¼tung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum -
25
freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates3 (im Folgenden "DSRL-PJ") erlassen.



 
1ABl. Nr. L 281 vom 23.11.1995 S. 31.
 
2ABI. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1.
 
3ABI. Nr. L119 vom 04.05.2016 S. 89.
 
Stichwörter
Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung, DSGVO, 2018
RL (EU) 2016/680
Total­re­vi­sion des Daten­schutz­ge­setz, DSG