Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2022 / 37
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Geplante Wei­ter­füh­rung: LUB III - Herr­schafts­zeit der Grafen von Sulz
3.Stel­lung­nahme des wis­sen­schaft­li­chen Beirats
4.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend
die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein für die Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs in den Jahren 2023 bis 2028 (LUB III)
 
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Die Finanzierung der Urkundenedition mit Landesmitteln geht zurück bis ins Jahr 1934. Damals hatte der Landtagsabgeordnete Dr. Wilhelm Beck erfolgreich im Landtag für Geldmittel für eine solche Edition geworben. In der Folge wurde die Bearbeitung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs stets durch staatliche Beiträge gefördert. In seiner Sitzung vom 17. September 1997 hat der Landtag einen Finanzbeschluss gefasst (LGBl. 1997, Nr. 197), durch den der Historische Verein für die Zeit vom 1. Januar 1998 bis zum 30. Juni 2004 einen jährlichen Betrag in der Höhe von CHF 65'000 für die Bearbeitung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs (LUB) erhielt. Mit den vom Landtag auf Antrag der Regierung am 27. November 2003, am 21. Oktober 2009 und am 10. Juni 2015 genehmigten Krediten (LGBl. 2004, Nr. 9; LGBl. 2009, Nr. 323; LGBl. 2015, Nr. 206) von CHF 560'000, 600'000 und 650'000 (jeweils CHF 100'000 pro Jahr) wurde eine Weiterführung der Arbeiten bis Ende 2022 ermöglicht.
Auf Ende 2022 können die Arbeiten am zweiten, die Herrschaftszeit der Freiherren von Brandis (1417-1510) umfassenden Teil des Liechtensteinischen Urkundenbuchs nun abgeschlossen werden. Für die Fortführung der Quellenedition für die Herrschaftszeit der Grafen von Sulz (1510-1613) beantragt die Regierung beim Landtag hiermit einen jährlichen Staatsbeitrag von CHF 130'000 für weitere sechs Jahre. Insgesamt ergibt sich für diesen Zeitraum eine staatliche Zuwendung in der Höhe von CHF 780'000.
Es war und bleibt Aufgabe und Ziel, mit den vom Landtag zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln die Edition der für die Geschichte Liechtensteins bedeutendsten Quellen voranzutreiben und sie der Forschung sowie der interessierten Öffentlichkeit mittels einer laufend aktualisierten Internet-Publikation zur Verfügung zu stellen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Betroffene Amtsstellen
Amt für Kultur
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Vaduz, 5. April 2022
LNR 2022-504
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein für die Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs in den Jahren 2023 bis 2028 (LUB III) an den Landtag zu unterbreiten.
1.1LUB I: Von den Anfängen bis 1416
Die Edition von Geschichtsquellen, also die wissenschaftliche Transkription, Beschreibung, Kommentierung und Publikation von für die Geschichtsforschung wichtigen Schriftzeugnissen, hat in Liechtenstein eine lange Tradition. Bei der Beratung des Voranschlages 1934 hatte der Landtagsabgeordnete Dr. Wilhelm Beck im Landtag erfolgreich um Geldmittel für die Veröffentlichung von geschichtlich wichtigen Akten des Landes und der Gemeinden geworben. 1934 befasste sich der Vorstand des Historischen Vereins wiederholt mit der geplanten Urkundenedition und rief schliesslich eine Kommission ins Leben, die sich der Sache annahm. In der
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Folge wurde die Bearbeitung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs (LUB) stets durch staatliche Beiträge gefördert.
Von 1942 bis 1987 erschienen im Historischen Jahrbuch in regelmässigen Abständen edierte Urkunden als Teillieferungen zum ersten Teil des Urkundenbuchs. Im Jahre 1948 wurde der erste Band des LUB I herausgegeben, dem bis 1997 weitere fünf Bände folgten. Das LUB I beinhaltet auf insgesamt 3600 Seiten über 1500 Urkunden von den Anfängen der schriftlichen Überlieferung bis zum Jahre 1416, dem Zeitpunkt des endgültigen Herrschaftsübergangs von den Grafen von Werdenberg-Sargans-Vaduz zu den Freiherren von Brandis. Es liefert damit die Grundlagen zur Erforschung der mittelalterlichen Geschichte des Gebiets des heutigen Fürstentums Liechtenstein. Mit dem LUB I liegen die wichtigsten Urkunden dieser Zeit komplett in transkribierter und gedruckter Form vor und stehen einer breiten Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung.
LUB 1 - gedruckte Publikation, Band 1-6: Von den Anfängen bis 1416
 
Bd.
Inhalt
Urkunden
Seiten
Bearbeiter
1
Urkunden aus dem bischöflichen Archiv in Chur und aus dem Archiv des Klosters Pfäfers
185
582
Franz Perret
2
Urkunden aus den Archiven in St. Gallen
99
482
Franz Perret
3
Urkunden aus den österreichischen Archiven
422
740
Benedikt Bilgeri
4
Urkunden aus den liechtensteinischen Archiven
52
688
Georg Malin
5
Urkunden aus deutschen Archiven
666
960
Benedikt Bilgeri
6
Urkunden aus den übrigen Schweizer Archiven
120
153
Benedikt Bilgeri / Otto Clavadetscher
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Die sechs Bände des LUB I wurden im Rahmen der Digitalisierung des Jahrbuches des Historischen Vereins ebenfalls digitalisiert und sind unter www.eliechtensteinensia.li1 sowie unter www.e-archiv.li2 zu finden. Es können sowohl Volltextrecherchen wie chronologische Suchen durchgeführt werden.



 
1https://www.eliechtensteinensia.li/viewer/browse/-/1/-/DC:org.hvfl.lub/
 
2https://www.e-archiv.li/editionHome.aspx?eid=10
 
LR-Systematik
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61
612
LGBl-Nummern
2022 / 191
Landtagssitzungen
05. Mai 2022
Stichwörter
Fort­füh­rung Liech­tens­tei­ni­sches Urkundenbuch
Gewäh­rung Staatsbeitrag
LUB III