Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 5
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG)
 
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Die Erfahrungen der letzten Legislatur zeigen, dass sich die mit der Schaffung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes gebildeten Ministerien sowohl hinsichtlich organisatorischer Aspekte wie auch inhaltlicher Aufteilung mehrheitlich bewährt haben. Das Ministerium für Infrastruktur und Umwelt soll aufgrund der in der letzten Legislatur gemachten Erfahrungen neu jedoch auf Gesetzesstufe nurmehr als Ministerium für Infrastruktur definiert werden. Der Bereich Umwelt soll als Geschäftsbereich ausgestaltet werden, der sodann einem Ministerium frei zugeordnet werden kann. Ausserdem soll es künftig auch möglich sein, dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen einen Geschäftsbereich zuzuordnen.
Die Vorlage soll vom Landtag abschliessend behandelt und als dringlich erklärt werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
5
Vaduz, 21. März 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Verfassung1 sieht in Art. 91 vor, dass die Kollegialregierung zur Vorbereitung der kollegial zu beschliessenden Angelegenheiten und zur selbständigen Erledigung der durch Gesetz dafür bezeichneten Geschäfte zu Beginn der Amtsperiode ihre Geschäfte auf den Regierungschef und die Regierungsräte verteilt. Gemäss Art. 94 der Verfassung ist die Verwaltungsorganisation mit Gesetz zu regeln.
Der Landtag hat per 1. Februar 2013 das Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG)2 geschaffen. Das RVOG regelt Funktionen, Verfahren und Organisation der Regierung und legt die Grundzüge für die Organisation der Amtsstellen und besonderen Kommissionen fest.
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Art. 18 Abs. 1 RVOG sieht vor, dass bei der Kollegialregierung die folgenden Ministerien eingerichtet werden:
 
a)
 
Ministerium für Präsidiales und Finanzen;
 
b)
 
Ministerium für Äusseres;
 
c)
 
Ministerium für Gesellschaft;
 
d)
 
Ministerium für Inneres;
 
e)
 
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt.
Abs. 2 der genannten Bestimmung nennt sodann die Geschäftsbereiche Wirtschaft, Justiz, Bildung, Sport und Kultur, welche den oben genannten Ministerien b bis e zugeordnet werden. Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen ist dem Regierungschef zugeteilt. Die Zuteilung der übrigen Ministerien und der Geschäftsbereiche erfolgt durch Regierungsbeschluss.3
Die Erfahrungen der letzten Legislaturperiode zeigen, dass sich die Schaffung der fünf Ministerien bewährt hat. Die mit der Schaffung des RVOG beabsichtigte grosse Entlastung und verstärkte Transparenz durch klare Zuständigkeiten und saubere Strukturen hat sich bewahrheitet. Bei der Schaffung der Ministerien war unter anderem der Gedanke leitend, dass jedes Ministerium im Vergleich zu den anderen Ministerien mehr oder weniger gleichbedeutend hinsichtlich Führungsspanne, Arbeitsbelastung, politischer Bedeutung und Kompatibilität mit ausländischen ministerialen Zuständigkeitsbereichen sein sollte.4
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In Bezug auf das Ministerium für Infrastruktur und Umwelt hat sich gezeigt, dass die oben genannten Leitkriterien nur bedingt zutreffen. Dem Ministerium sind gemäss Anhang 2 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV)5 unter anderem die Amtsstellen Motorfahrzeugkontrolle, Amt für Bau und Infrastruktur sowie das Amt für Umwelt zugeordnet. Die genannte Anzahl Amtsstellen für ein Ministerium ist im Quervergleich mit der Anzahl Amtsstellen, welche anderen Ministerien zugeteilt sind, vergleichbar. Diese Zuteilung lässt allerdings ausser Acht, dass die Regierung dem Landtag im Jahr 2012 die Zusammenführung des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes, des Amtes für Wohnungswesen, der Bauadministration und der Abteilung Einkauf/Büroplanung zu einem Amt für Bau und Infrastruktur sowie die Auflösung der Stabsstelle für Landesplanung vorgeschlagen hat. Der entsprechende Bericht und Antrag Nr. 65/2012 wurde vom Landtag im Juni 2012 abschliessend behandelt. Die gesetzlichen Anpassungen sind am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Die obigen Ausführungen zeigen, dass das Amt für Bau und Infrastruktur eine im Vergleich mit anderen Amtsstellen grosse Amtsstelle ist, zumal sie aus einigen Amtsstellen und Einheiten anderer Amtsstellen entstanden ist.
Ähnlich stellt sich die Situation beim Amt für Umwelt dar, welches ebenfalls auf den 1. Januar 2013 hin aus mehreren Amtsstellen gebildet wurde.6
Es besteht daher insofern Handlungsbedarf, als der Bereich Umwelt vom Ministerium für Infrastruktur losgelöst werden soll, indem er als Geschäftsbereich ausgestaltet wird und somit einem der Ministerien frei zuteilbar ist. Dies ver-
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schafft der Regierung einen grösseren Handlungsspielraum hinsichtlich einer bestmöglichen Aufteilung der Ministerien und Geschäftsbereiche.



 
1LR 101.
 
2LR 172.011.
 
3Art. 18 Abs. 3 RVOG.
 
4Vgl. BuA Nr. 24/2012 betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) sowie die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes für das Staatspersonal, S. 16 f.
 
5LR. 172.011.1.
 
6Vgl. BuA Nr. 59/2012 über die Zusammenführung des Amtes für Wald, Natur und Landschaft, des Amtes für Umweltschutz sowie des Landwirtschaftsamtes zu einem Amt für Umwelt. Der Landtag hat die Vorlage im Juni 2012 abschliessend beraten.
 
Stichwörter
Abän­de­rung Gesetz über die Regie­rungs- und Ver­wal­tungs­or­ga­ni­sa­tion (RVOG)
Geschäfts­be­reich
Minis­te­rium für Infra­struktur und Umwelt
Minis­te­rium für Prä­si­diales und Finanzen
RVOG