Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2005 / 54
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Gründe für die Auslagerung
3.Vor­ge­hens­weise
4.Schwer­punkte der Vorlage
5.Ver­nehm­las­sung
6.Erläu­te­rungen zur Geset­zes­vor­lage unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
7.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
8.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
9.Räum­liche und Orga­ni­sa­to­ri­sche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Post­ge­setz
2.Post­or­ga­ni­sa­ti­ons­ge­setz
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Liechtensteinische Postwesen (Postgesetz, PG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Errichtung und die Organisation der Liechtensteinischen Post (Postorganisationsgesetz, POG)
 
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Die heutige Struktur der staatlichen Philatelie entstammt einer Zeit, in welcher die Philatelie eine bedeutende Einnahmequelle Liechtensteins war. Weltweit rückläufige Briefvolumina, der gesellschaftliche Wandel sowie neue Technologien haben dazu geführt, dass die Philatelie auch in Liechtenstein an wirtschaftlicher Bedeutung verloren hat. Um die Philatelie trotz sinkender Verkaufserlöse und abnehmender Abonnentenzahlen langfristig als Kultur- und Imageträgerin erhalten zu können, soll deren Organisationsstruktur den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Ziel ist es, die staatlichen Briefmarkenstellen - will heissen das Amt für Briefmarkengestaltung und die Postwertzeichenstelle - unter dem Dach der Post AG zusammenzuführen. Durch diese Zusammenführung entstehen zusätzliche Spar-, Effizienz- und Synergiepotentiale. Ohne entsprechende Vorkehrungen würde die staatliche Philatelie voraussichtlich bereits in wenigen Jahren durch Defizite belastet.
Die Zusammenführung der Philatelie unter dem Dach der Post AG wird zu keinem Stellenabbau führen, da die Post AG die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Amtsstellen zu den bestehenden Gehältern übernehmen wird. Von der Auslagerung ausgenommen ist das Personal des Postmuseums. Briefmarkenarchiv wie Postmuseum sollen beim Staat verbleiben.
Die geplante Reorganisation der staatlichen Philatelie setzt eine Abänderung des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes voraus. Mit Inkrafttreten dieser Gesetzesänderungen und der Überführung der Philatelie zur Post AG sollen das Amt für Briefmarkenwesen und die Postwertzeichenstelle aufgehoben werden. Die Einzelheiten der Überführung sollen in einem Übernahmevertrag zwischen dem Land Liechtenstein und der Post AG geregelt werden.
Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Herstellung und Vertrieb der Postwertzeichen in Zukunft Aufgabe der Post AG sein werden. Formeller Herausgeber der Postwertzeichen bleibt allerdings - wie bisher - die Regierung. Damit wird einem Anliegen der Händler und Sammler Rechnung getragen. Der künftige Einfluss der Regierung wird sich weitgehend darauf beschränken, das von der Post AG erstellte Jahresausgabeprogramm mit den einzelnen Themen der Postwertzeichen zu genehmigen. Um sicherzustellen, dass die Postwertzeichen auch zukünftig ihrer
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Funktion als Kulturgut gerecht werden, soll ein Briefmarkenkodex geschaffen werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Amt für Briefmarkengestaltung und Postwertzeichenstelle
Personelle und finanzielle Auswirkungen der Vorlage
Als Folge der Auslagerung reduziert sich der Stellenbestand im Bereiche der Philatelie auf 2.25 Stellen. Die verbleibenden Stellen entfallen auf das Postmuseum, welches nicht zur Post übergehen wird. Gleichzeitig verringert sich der Aufwand für das Briefmarkenwesen von CHF 5'016'000 auf CHF 236'000. Auf der anderen Seite fällt der Ertrag aus Wertzeichenverkäufen in Höhe von CHF 5'800'0001 weg.
Räumliche und organisatorische Auswirkungen der Vorlage
Im Falle der Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesvorlage werden das Amt für Briefmarkengestaltung und die Postwertzeichenstelle auf den 1. Januar 2006 aufgehoben. Herstellung und Vertrieb der Postwertzeichen werden dann von der Post AG, welche das Personal der beiden Amtsstellen übernimmt, verrichtet.
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Vaduz, 30. August 2005
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu unterbreiten.



 
1Grundlage für diese Zahlen bilden das Finanzgesetz für das Jahr 2005, LGBl. 2004 Nr. 286, sowie der Budgetentwurf für das Jahr 2006.
 
1.1Allgemeines
Die Philatelie ist ein wichtiger Kultur- und Imageträger Liechtensteins. Die liechtensteinischen Briefmarken weisen eine hohe Qualität auf und zeichnen sich durch ihre besondere Schönheit aus. Internationale Auszeichnungen zeugen von der hervorragenden Qualität der liechtensteinischen Briefmarken. Liechtenstein wird von vielen Personen im Ausland immer noch mit schönen Briefmarken in Verbindung gebracht.
Dies vermag nichts daran zu ändern, dass sich der wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellenwert der Briefmarken stark gewandelt hat. Während die Philatelie früher noch eine bedeutende Einnahmequelle für das Land Liechtenstein dar-
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stellte, hat sie heute primär die Funktion eines Kultur- und Imageträgers. Die Philatelie sieht sich mit stark veränderten Rahmenbedingungen konfrontiert. Die Bedeutung der Briefmarken hat aufgrund neuer Technologien wie E-Mail und SMS sowie rückläufiger Briefvolumina und vermehrter mechanischer respektive elektronischer Frankierung nach und nach abgenommen. Diese Entwicklung ist dadurch verstärkt worden, dass das Sammeln von Briefmarken an Popularität verloren hat. Diese Veränderungen haben dazu geführt, dass die Verkaufserlöse sowie die Abonnentenzahlen der Philatelie in Liechtenstein kontinuierlich abgenommen haben. Dieser Trend dürfte sich weiter fortsetzen.
Um die liechtensteinische Philatelie - trotz veränderter Rahmenbedingungen - langfristig erhalten zu können, sind verschiedene Massnahmen zur Reorganisation der Philatelie geprüft worden. Das Resultat dieses Prozesses ist die geplante Auslagerung der staatlichen Philatelie zur liechtensteinischen Post AG, welche im Mehrheitsbesitz des Landes Liechtenstein ist. Für eine Zusammenführung aller mit der Philatelie befassten Stellen unter dem Dach der Post AG sprechen insbesondere Rentabilitäts-, Effizienz- und Synergieüberlegungen.
LR-Systematik
7
78
783
7
78
781
LGBl-Nummern
2005 / 225
2005 / 224
Landtagssitzungen
23. September 2005
Stichwörter
Brief­marken, Post­wesen, Organisation
PG, Abän­de­rung (Philatelie)
Phil­atelie, Organisation
POG, Abän­de­rung (Philatelie)
Post­ge­setz, Abän­de­rung (Philatelie)
Post­or­ga­ni­sa­ti­ons­ge­setz, Abän­de­rung (Philatelie)
Post­wesen, Brief­marken, Organisation