Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 57
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Vor­prü­fung des Initiativbegehrens
3.Inhalt­liche Stel­lung­nahme der Regie­rung zur Initiative
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften zur Abänderung der Verfassung sowie des Religionsgemeinschaftengesetzes
 
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Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 22. April 2014 wurde die parlamentarische Initiative der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 22. April 2014 betreffend die Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften an die Regierung übermittelt.
Gemäss Art. 9a des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes (GVVKG) i.V.m. Art. 40 ff. der Geschäftsordnung für den Landtag hat die Regierung ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtages einer Vorprüfung zu unterziehen, bevor dieses im Landtag behandelt werden kann. Die Regierung überprüft dabei innert einer Frist von vier Wochen ab Überweisung, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zum Ergebnis, dass die Initiative weitgehend mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Die in Art. 28 der Initiative zur Änderung des Religionsgemeinschaftengesetzes (RelGG) vorgeschlagene Entkoppelung des Inkrafttretens des RelGG von der Verfassungsänderung könnte jedoch zu einer verfassungswidrigen Situation führen: Würde das RelGG ohne Verfassungsänderung (bspw. aufgrund eines erfolgreichen Referendums gegen die Verfassung) in Kraft treten, so bestünde nämlich ein Widerspruch zu Art. 37 Abs. 2 der geltenden LV.
In inhaltlicher Hinsicht lehnt die Regierung die Initiative vor allem wegen der unmittelbar bevorstehenden Befassung des Landtags mit der Regierungsvorlage ab.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Steuerverwaltung
Ausländer- und Passamt
Gemeinden
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Vaduz, 20. Mai 2014
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften zur Abänderung der Verfassung und des Religionsgemeinschaftengesetzes an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 22. April 2014 haben die Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer beim Parlamentsdienst eine Initiative zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften zur Abänderung der Verfassung sowie des Religionsgemeinschaftengesetzes eingereicht. Der Wortlaut der Inititative samt Begleitschreiben ist diesem Bericht und Antrag als Beilage angefügt (Beilage 1).
Gemäss Art. 9a des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz; GVVKG), LGBl. 2003 Nr. 108, i.V.m. Art. 40 ff. der Ge-
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schäftsordnung für den Landtag, LGBl. 2013 Nr. 9, hat die Regierung ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtages einer Vorprüfung zu unterziehen, bevor dieses im Landtag behandelt werden kann.
Mit Schreiben vom 22. April 2014 (Eingang: 23. April 2014) hat der Landtagspräsident die gegenständliche Initiative der Regierung zur Vorprüfung übermittelt.
Art. 9a GVVKG sieht vor, dass die Regierung innert einer Frist von vier Wochen ab Überweisung überprüft, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
Stichwörter
Ini­tia­tive, par­la­men­ta­ri­sche Neu­re­ge­lung Staat und Reli­gi­ons­ge­mein­schaften, Vorprüfung
Par­la­men­ta­ri­sche Ini­tia­tive Neu­re­ge­lung Staat und Reli­gi­ons­ge­mein­schaften, Vorprüfung
Staat und Reli­gi­ons­ge­mein­schaften, Vor­prü­fung der par­la­men­ta­ri­schen Initiative