Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2023 / 61
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen und Erläu­te­rungen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Bau­ge­setz (BauG)
2.Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz (EEG)
3.Ener­gie­aus­weis­ge­setz (EnAG)
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung über die Abänderung des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (EnaG) aufgeworfenen Fragen
Umsetzung Gebäuderichtlinie II und MuKEn 2014)
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Am 2./3. März 2023 hat der Landtag über die Abänderung des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (EnAG) in erster Lesung beraten.
In der Eintretensdebatte wurde vor allem das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen sehr kontrovers diskutiert sowie verschiedentlich gefordert, das Gesetz in mehrere Vorlagen aufzuteilen. Ebenso wurde angeregt, zinslose Darlehen als zusätzliches Förderinstrument für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu prüfen. Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten auf die Vorlage aus.
Die Regierung kommt der Forderung nach Aufteilung des Gesetzes in mehrere Vorlagen nach. Daher werden im Rahmen der zweiten Lesung (i) die Gebäudevorschriften gemäss EU-Gebäuderichtlinie II und der MuKEn 2014 sowie (ii) die Photovoltaik-Pflicht gemäss den Motionen des Landtags vom 6. April 20221 in zwei getrennten Vorlagen behandelt.
Anstelle eines grundsätzlichen Verbots für neue Öl- und Gasheizungen hat die Regierung entschieden, die Mindestvorgaben der kantonalen Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) für erneuerbare Wärmeversorgung zu übernehmen. Damit gilt für den Ersatz eines mit Heizöl oder Erdgas betriebenen Heizkessels in bestehenden Wohnbauten, dass 10% der Wärme aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden müssen (Modul 1 Teil F der MuKEn 2014). Eine fossile Heizung kann somit in Bestandsbauten wieder eingebaut werden, wenn z.B. eine thermische Solaranlage installiert wird oder neue Fenster eingebaut werden oder schon wurden. Wie bereits im Bericht und Antrag Nr. 2023/14 vorgesehen, gilt gemäss MuKEn 2014 für neue Wohnbauten ein gewichteter Energiebedarf pro Jahr von höchstens 35 kWh pro m2 Energiebezugsfläche. Somit wird der Einbau von fossilen Heizungen in Neubauten nicht verunmöglicht, aber wesentlich erschwert.
Ebenso wurde die Mindestvorgabe der MuKEn 2014 zur "Eigenstromerzeugung bei Neubauten" (Modul 1 Teil E) in die gegenständliche Vorlage aufgenommen. Diese
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sieht vor, dass bei Neubauten ein Anteil von 10 W/m2 Energiebezugsfläche durch Eigenstromerzeugung gedeckt werden muss. Es handelt sich hierbei um eine Mindestvorschrift für den Fall, dass die vom Landtag geforderte und in ihrem Umfang weitergehende PV-Pflicht in einem allfälligen Referendum abgelehnt wird.
Die Regierung ist der Ansicht, dass die Umsetzung der in den MuKEn 2014 als "zwingend" oder "dringend empfohlen" eingestuften Vorgaben für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2030 sowie der Klimaziele des Landes absolut zentral ist. Der liechtensteinische Gebäudepark ist für 35% des CO2-Ausstosses verantwortlich. Mehr als Dreiviertel der liechtensteinischen Gebäude werden noch fossil beheizt. Der Eigenversorgungsgrad mit Energie liegt bei rund 13%. Strengere Energievorschriften für Gebäude sind daher erforderlich. Mit der gegenständlichen Vorlage wird das bestehende Regelungsgefälle zur Schweiz beseitigt und gleichzeitig werden die europäischen Mindestvorgaben der EU-Gebäuderichtlinie II umgesetzt.
 
Zuständige Ministerien
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt (federführend)
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Amt für Hochbau und Raumplanung
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Vaduz, 4. Juli 2023
LNR 2023-1082
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung über die Abänderung des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (EnAG) (BuA Nr. 2023/14) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.



 
1Motion für "Photovoltaik auf jedem Dach" und Motion für "Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohnbauten", eingereicht von der Fraktion der Freien Liste am 8. März 2022 und überwiesen vom Landtag an die Regierung am 6. April 2022.
 
1.Allgemeines
Die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (EnAG) wurde an der Landtagssitzung vom 2./3. März 2023 in erster Lesung beraten. Die Entscheidung über das Eintreten erfolgte mit einhelliger Zustimmung.
In der Eintretensdebatte wurde vor allem das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen sehr kontrovers diskutiert sowie verschiedentlich gefordert, das Gesetz in mehrere Vorlagen aufzuteilen. Ebenso wurde angeregt, zinslose Darlehen als zusätzliches Förderinstrument für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu prüfen. Soweit die Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der
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ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Bevor in den Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln auf die von den Landtagsabgeordneten gestellten Fragen eingegangen wird, sollen einige grundsätzliche Aspekte erläutert werden.
Stichwörter
Abän­de­rung Baugesetz
Abän­de­rung Energieausweisgesetz
Abän­de­rung Energieeffizienzgesetz
Auf­tren­nung Gesetzesvorlagen
Besei­ti­gung Rege­lungs­ge­fälle Schweiz
Eigen­stromer­zeu­gung bei Neubauten
Min­dest­vor­gaben erneu­er­bare Wärmeversorgung
Umset­zung Min­dest­vor­gaben EU-Gebäu­de­richt­linie II