Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2020 / 66
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Gesetzesbestimmungen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Veral­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Ausländergesetzes
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes über die Amtshaftung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen Eu-Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei (Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818) sowie die abänderung des gesetzes über die ausländer (Ausländergesetz; Aug) und des Gesetzes über die Amtshaftung (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
 
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Das Fürstentum Liechtenstein ist mit Inkraftsetzen der Assoziierungsprotokolle zu Schengen und Dublin am 19. Dezember 2011 dem Schengen-Raum beigetreten. Damit hat sich Liechtenstein grundsätzlich auch zur Übernahme künftiger Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands gemäss dem im Assoziierungsprotokoll festgelegten Verfahren verpflichtet. Der vorliegende Bericht und Antrag betrifft die Übernahme und Umsetzung einer solchen Weiterentwicklung, gegenständlich die Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates sowie die Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816.
Die EU-Informationssysteme, die von nationalen Behörden zur bei der Grenzkontrolle, der Migrationssteuerung und der Kriminalitätsbekämpfung verwendet werden, sind derzeit nicht miteinander vernetzt. Sie sind fragmentiert, wodurch das Risiko von Informationslücken besteht. Die Interoperabilität wird den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen EU-Informationssystemen ermöglichen. Mit einer Abfrage erhalten Grenzkontroll-, Migrations- und Strafverfolgungsbehörden künftig umfassende Informationen zu einer überprüften Person. Die Interoperabilität soll die Sicherheit im Schengen-Raum verbessern, effizientere Kontrollen an den Aussengrenzen ermöglichen und einen Beitrag zur Migrationssteuerung leisten. Der vorliegende Bericht und Antrag führt die für die Übernahme und Umsetzung der EU-Interoperabilitätsverordnungen notwendigen rechtlichen Massnahmen (Abänderungen des Ausländergesetzes (AuG) sowie des Gesetzes über die Amtshaftung) auf und gibt einen Überblick über die Auswirkungen auf Liechtenstein.
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Die Landespolizei und das Ausländer- und Passamt können auf zahlreiche Informationssysteme der EU zugreifen. Allerdings sind diese Systeme untereinander nicht verbunden. Um Informationen über eine Person zu erlangen, muss daher jedes Informationssystem separat abgefragt werden, womit Synergien nicht genutzt werden. Somit können wichtige Informationen unentdeckt bleiben. Mit der Interoperabilität werden die EU-Informationssysteme so miteinander vernetzt, dass vorhandene Informationen effizienter und gezielter genutzt werden können. Künftig kann eine Abfrage parallel in mehreren Informationssystemen durchgeführt werden. Die Interoperabilität ermöglicht die Erkennung von Verknüpfungen zwischen bestehenden Daten. Dabei bleiben die Zugriffsrechte der jeweiligen Behörden auf die einzelnen Systeme unverändert.
Mit den beiden Interoperabilitäts-Verordnungen wird konkret ein Rahmen für die Sicherstellung der Interoperabilität zwischen Entry-Exit-System (EES), Visa-Informationssystem (VIS), Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), Eurodac, Schengener Informationssystem (SIS) und das Europäische Strafregisterinformationssystem betreffend Drittstaatsangehörige und Staatenlose (ECRIS-TCN) geschaffen. Die Interoperabilität sieht auch den automatisierten Abgleich biometrischer Daten einer Person vor, ermöglicht die Sammlung der biographischen und biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen in einem gemeinsamen Speicher (sBMS) und schafft neue Möglichkeiten, die wahre Identität von Personen aufzudecken, die in mehreren Informationssystemen unter falschen Identitäten (CIR) oder Mehrfachidentitäten (MID) registriert sind.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Betroffene Stellen
Ausländer- und Passamt
Landespolizei
Amt für Informatik
Amt für Justiz
Datenschutzstelle
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Vaduz, 7. Juli 2020
LNR 2020-1000
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) und des Gesetzes über die Amtshaftung zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Europäische Union (EU) sieht sich seit Jahren mit einem Anstieg der irregulären Grenzübertritte und einer sich wandelnden, ständig präsenten Bedrohung der inneren Sicherheit konfrontiert. Deshalb besteht die Absicht, das Informationsmanagement in der EU unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten, wirksamer und effizienter zu gestalten, den Schutz der EU-Aussengrenzen besser zu gewährleisten, die Migrationssteuerung zu verbessern und die innere Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
Im vorliegenden Fall wurden Liechtenstein am 21. Mai 2019 zwei Verordnungen notifiziert, die jeweils eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands darstellen und die Herstellung der Interoperabilität zwischen den EU-Informationssystemen zum Ziel haben. Dabei handelt es sich einerseits um die Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlament und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates1 (nachfolgend "IOP-Grenzen"). Im Weiteren handelt es sich um die Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des -
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Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/8162 (nachfolgend "IOP-Polizei"). Die Übernahme dieser Rechtsakte wurde von der Regierung vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags am 1. Juli 2019 genehmigt.
Die Thematik "Interoperabilität" wird durch die EU deshalb in zwei unterschiedlichen Verordnungen (IOP-Grenzen und IOP-Polizei) geregelt, weil nicht sämtliche Informationssysteme auf Schengen-Recht beruhen und je unterschiedliche Staatengruppen an diesen teilnehmen. Die Systeme VIS, EES und ETIAS betreffen Teile des Schengen-Besitzstandes an dem Irland und das Vereinigte Königreich nicht teilnehmen. Liechtenstein hat entsprechend seiner Teilnahme am Schengen-Besitzstand beide EU-Verordnungen zu übernehmen. Die beiden EU-Verordnungen sind bis auf wenige Bestimmungen jedoch deckungsgleich.



 
1Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlament und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (nachfolgend "IOP-Grenzen"), ABl. L 135 vom 20.5.2019, S. 27.
 
2Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816, ABl. L 135 vom 20.5.2019, S. 85.
 
Stichwörter
Abän­de­rung Ausländergesetz
Abän­de­rung Gesetz über die Amtshaftung
Asso­zi­ie­rungs­pro­to­kolle zu Schengen und Dublin am 19. Dezember 2011
AuG
ECRIS-TCN
EES
Entry-Exit-System
ETIAS
EU-Informationssysteme
Eurodac
euro­päi­sches Rei­se­in­for­ma­tions- und -genehmigungssystem
Euro­päi­sches Strafregisterinformationssystem
Grenz­kon­trolle
Inte­r­ope­ra­bi­lität zwi­schen EU-Informationssystemen
Inte­r­ope­ra­bi­li­täts­ver­ord­nungen
Kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fung
Migra­ti­onss­teue­rung
Schen­gener Informationssystem
SIS
Ver­ord­nung (EU) 2019/817
VIS
Visa-Informationssystem
Wei­ter­ent­wick­lungen des Schengen-Besitzstands